Archiv für die Kategorie „Allgemein“

mal anders mit facebook Geld verdienen

Diese Person versucht mit Ihrem facebook-Profil Geld zu verdienen … und die Idee finde ich echt gut, weil so einfach und sinnig … ich glaube, dass probiere ich auch mal :)

werbung auf facebook

Steuervorteile für Ehrenamtler und Übungsleiter

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei

Ehrenamtspauschale

Das Einkommensteuerrecht (§ 3 Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes) nimmt Zuwendungen für ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 500 € pro Jahr aus der Steuerpflicht heraus. Damit sind solche Zuwendungen auch sozialversicherungsfrei.

Voraussetzung

ist, dass die Einnahmen aus Tätigkeiten für gemeinnützige Zwecke und an steuerbegünstigte Körperschaften erfolgen bzw. von diesen gezahlt worden sind. Die Pauschale ist ein Freibetrag, d.h. dass bei dessen Überschreiten nur die darüber hinausgehenden Beträge steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

Übungsleiterpauschale

Neben der Ehrenamtspauschale gewährt das Einkommensteuerrecht (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes) nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung tätigen Personen den so genannten Übungsleiterfreibetrag. Dieser beträgt 2.100 € pro Jahr. Die Übungsleiterpauschale ist auch sozialversicherungsfrei. Nur die darüber hinausgehende Zuwendung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Übungsleiterpauschale gibt es nur für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Ehrenamtlich tätige Übungsleiter sind beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Ausbildungsleiter oder Erzieher. Sie gilt auch für künstlerische Tätigkeiten oder für Personen, die in der Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen tätig sind.

Stand

12. Januar 2012

Quelle

Newsletter der Paul & Partner Steuerberater

Job-Tickets

Bei Ausgabe von Jahreskarten als Job-Ticket droht Lohnsteuer.

Sachbezüge

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge von bis zu 44 € monatlich lohnsteuerfrei erhalten. Unter Sachbezüge fallen auch Fahrkarten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Betrieb ausgibt (so genannte Job-Tickets). Die Zuwendung des Arbeitgebers darf dabei 44 € im Kalendermonat nicht überschreiten (Freigrenze). Dabei ist zu beachten, dass dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil mit Ausgabe des Tickets zufließt.

Vorsicht Steuerfalle

Wird das Job-Ticket in Form eines Jahrestickets ausgegeben, wird die 44 € Freigrenze im Regelfall überschritten. Dann droht die gesamte Zuwendung lohnsteuerpflichtig zu werden.

Der Fall

Ein Arbeitgeber hat mit einer Verkehrsgesellschaft einen Vertrag über die Ausgabe von Job-Tickets geschlossen. Bei den Tickets handelte es sich um Jahreskarten. Der Ausgabepreis betrug in Abhängigkeit bestimmter Tarifgebiete zwischen 30 und 35 € pro Monat. Die Finanzverwaltung vertrat die Ansicht, dass durch die Ausgabe des Jobtickets als Jahresticket die Freigrenze für Sachbezüge im Zeitpunkt der Ausgabe überschritten sei. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung (Urt. v. 30.8.2011, 3 K 2579/09). Unerheblich sind dabei die Zahlungsmodalitäten, die der Arbeitgeber mit den Verkehrsbetrieben vereinbart hat (hier monatliche Zahlungsweise). Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (BFH VI R 56/11). Bis zur endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof ist daher von der Ausgabe von Jahresfahrkarten an die Mitarbeiter abzuraten.

Stand

12. Januar 2012

Quelle

Newsletter der Paul & Partner Steuerberater

Mindestlohn in der Zeitarbeit – ein Rechenbeispiel

Das Bundeskabinett hat am 20.12.2011 einen Mindestlohn für die Zeitarbeit beschlossen. Die "Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" ist am 01.01.2012 in Kraft getreten und sieht einen Mindeststundenlohn in Höhe von 7,89 Euro (West) bzw. 7,01 Euro (Ost) vor.

Doch wieviel bleibt da eigentlich hängen? Ich habe einmal nachgerechnet.

Mindest-Stundenlohn            7,01 €
Stunden pro Monat bei Vollzeit       170,00 €
Monatsbrutto    1.191,70 €
   
Krankenversicherung Beitrag          97,72 €
Pflegeversicherung Beitrag          20,56 €
Rentenversicherung Beitrag       116,79 €
Arbeitslosengeld Versicher.          17,88 €
Summe Sozialabgaben Arbeitnehmer       252,95 €
   
Netto vor Lohnsteuer       938,75 €
   
Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse I          40,00 €
Netto nach Lohnsteuer       898,75 €

 

Rund 900€ bleiben bei Vollzeit übrig, wenn man in der Lohnsteuerklasse I nach dem Mindest-Lohn (Ost) bezahlt wird.

Für einen Vollzeitjob nicht geade viel.

Jetzt für Nachhaltigkeitspreis der Ethikbank bewerben

Seit 2002 stiftet die Ethikbank den Förderpreis "Nachhaltiger Mittelstand". Und für diesen kann man sich bis zum 30.04.2012 wieder bewerben.

Ethikbank

Wer kann sich bewerben?

Mittelständische und gemeinnützige Unternehmen, die

  • in Deutschland oder Österreich sitzen
  • zwischen 3 und 500 Mitarbeiter
  • seit mindestens fünf Jahren existieren
  • grundsätzlich aus allen Branchen kommen können, es sei denn, dass sie die Negativkriterien der EthikBank® tangieren

Maßgeblich für die Bewertung sind Leistungen, die im Folgenden unter "Ausgezeichnetes Handeln" näher erläutert werden. D.h., dass das Handeln absolut glaubwürdig sein und auf klaren Vorstellungen und Visionen basieren muss. Die Preisträger müssen ihre nachhaltige Leistung in den Kernbereichen (Prozesse, Produkte) verwirklicht haben und Vorbild für andere Unternehmen im Umgang mit Rohstoffen, Menschen und Geld sein.

Eine Entwicklung ist nachhaltig, wenn sie die Interessen von Ökonomie, Ökologie und Sozialem dauerhaft in Einklang bringt. Alle drei Säulen einer nachhaltigen Wirtschaftsweise müssen gebührend umgesetzt sein.

Jury

Der Jury gehören Persönlichkeiten und Experten aus unterschiedlichen Bereichen an: Wissenschaft, Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Als Stifterin des Preises ist die EthikBank® in der Jury ohne Stimmrecht vertreten.

Quelle

Weiterführende Informationen gibt es http://www.ethikbank.de/die-ethikbank/nachhaltigkeitspreis/bedingungen.html

Kekse mit QR-Code

QR-Codes (zu deutsch: schnelle Antwort) haben sich längst auf Plakaten und in Zeitschriften durchgesetzt und dienen Smartphonebesitzern. Diese können die von Postsendungen bekannten Grafiken abfotografieren und bekommen als Ausgabe einen Text oder auch einen Link zu einer Website. So spart man sich das mühselige Eintippen.

QKies hat diese Codes nun auf Kekse gedruckt. Sie eignen sich bspw. als Werbemittel oder als Veranstaltungs-Gag.

Wo der Code dann hinführt, kann man vorher online festlegen.

20 Kekse für 6,90 €.

Link zur Website: http://qkies.de/

Mein erster Gründercoaching-Auftrag

Heute habe ich meinen ersten Gründercoaching-Deutschland-Vertrag unterschrieben.

 

Was das ist:

Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogramm, bei dem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gründern und jungen Unternehmern einen Zuschuss für die Beratung durch einen Coach gewährt.

Soll heißen: Ihr seit weniger als 5 Jahre mit Eurem Unternehmen am Markt und habt Bedarf an der Optimieren der Wettbewerbsfähigkeit. Dann nutzt die Kompetenz eines Gründercoachs (bspw. Pierre Tunger), um betriebswirtschaftliche, finanzielle und organisatorischen Fragen zu beantworten und Lösungsstrategien zu erarbeiten.

Und die KfW fördert Euch die Beratung mit 75%, denn diese ist daran interessiert, Gründer und jungen Unternehmer in frühen Phasen am Wissen erfahrener Berater teilhaben zu lassen.

 

Rechenbeispiel gefällig:

10 Tage Beratung a bspw. 400 € = 4.000 € Beratungssumme

Anteil der Förderung in den alten Bundesländern = 75% = 3.000 €

Eigenanteil für den Gründer = 1.000 €

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit liegt der Fördersatz im ersten Jahr nach der Gründung sogar bei 90%.

 

Weiterführende Infos

Link zum Programm auf der Website der KfW: http://bit.ly/wf48Jd

 

Bei Interesse an einem kostenlosen Erstgespräch einfach Kontakt aufnehmen :)

Neue Richtlinien für den Gründungszuschuss in 2012

Ende 2011 trat das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft. Viele Änderungen werden erst im April wirksam, die zum Gründungszuschuss sind es bereits.

Das neue Jahr beginnt für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, mit nicht so positiven Meldungen, denn die Leistungen des sogenannten Gründungszuschusses wurden reduziert, der Anspruch darauf eingeschränkt. Das jährliche Budget dafür wurde von 1,8 Mil-liarden Euro auf 470 Millionen Euro reduziert. Neu sind außerdem folgende Details:

  • Auf den Gründungszuschuss besteht ab sofort kein Rechtsanspruch mehr, er ist künftig eine Ermessensleistung.
  • Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.
  • Nur noch in den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro mo-natlich.
  • Der Zuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Eu-ro monatlich geleistet werden.

Unverändert ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung. Diesen Beitrag weiterlesen »

ICC elevator pitch – Leipzig – 2012-01-30

Folgend eine Einladung zum Elevator-Pitch, die ich Euch nicht vorenthalten möchte

Mailauszug:

"Sehr geehrter Herr Tunger,

das ICC Sprachinstitut und der English Business Club veranstalten am 30. Januar 2012 in Leipzig bereits zum zwölften Mal das Networking-Event ELEVATOR PITCH NIGHT (kurz EPN). Diese Veranstaltung ist für Ihre Existenzgründer eine gute Möglichkeit, ihre Ideen an die Öffentlichkeit zu tragen und wichtige Kontakte in und um Mitteldeutschland zu knüpfen.

Bei der EPN können Unternehmer ihre Geschäftsidee einer Fachjury – mit Entscheidern aus Wirtschaft und Politik – und einem Publikum mit über 350 Gästen vorstellen. Die Pitcher haben nur drei Minuten Zeit, um Jury und Zuschauer zu überzeugen. Aber der Zeitdruck ist nicht die einzige Herausforderung; die Ideen müssen auf Englisch präsentiert werden. Neben Geld- und Sachpreisen winkt den Existenzgründern der direkte Kontakt zu potentiellen Sponsoren und Geschäftspartnern.

Der Flyer im Anhang dieser E-Mail enthält alle wichtigen Informationen zur EPN. Einen lebendigen Eindruck der letzten Veranstaltung gibt es hier: http://www.youtube.com/watch?v=KFGDh4tGqP4

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich bei Ihnen Unternehmer finden, die sich dieser Herausforderung stellen möchten. Pitcher können sich noch bis zum 11. Januar 2012 bewerben. Für die Anmeldung kann das angefügte Bewerbungsformular genutzt werden. Eine kurze und verständliche Beschreibung der Idee reicht. Es sollen keine ausführlichen Konzepte eingereicht werden!

Damit die Pitcher nicht ins kalte Wasser geworfen werden, finden am 23. Januar 2012 Workshops zur Präsentationsmethode „Elevator Pitch“ statt. Der Unkostenbeitrag dafür beträgt 50 €. Diese Workshops (auf Englisch oder Deutsch) können gebucht werden, selbst wenn keine Teilnahme an der EPN besteht.  

Natürlich können Sie auch im Publikum Platz nehmen. Die Tickets können Sie direkt bei uns bestellen.

Gerne stellen wir Ihnen Flyer und/oder Poster mit Informationen zur XII. ELEVATOR PITCH NIGHT zur Verfügung. Bei Rückfragen können Sie bzw. die potentiellen Pitcher sich gern an mich wenden.

Wir sind auf Ihr Feedback gespannt und wünschen einen guten Start ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen …"

 

Dokumente:

2012-01-ICC-Elevator-Pitch-Bewerbungsformular_Pitcher

2012-01-ICC-Elevator-Pitch-Flyer-EPN-2012

 

Sollte jemand fahren, gebt mir Bescheid …

FACTSHEET zu Kürzungen beim Gründungszuschuss

Dr. Andreas Lutz berichtet auf seiner Website www.gruendungszuschuss.de seit Frühjahr diesen Jahres über das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“.

Diese Verbesserung bedeutet leider auch, dass der Gründungszuschuss, eines der beliebtesten Fördermittel bei Gründern, dramatisch verändert werden soll.

 

Ein paar wichtige Fakten

  • Inkrafttrete am 01.11.2011 geplant
  • Grundförderung von 9 auf 6 Monate
  • Aufbauförderung von 6 auf 9 Monate
  • zum Gründerzeitpunkt notwendiger Rechtsanspruch von 3 auf 5 Monate
  • aus Muss-Leistung wird Kann-Leistung

 

Donwload

Weitere Änderungen, Statistiken, Links zu Gesetzen, Reaktionen zu den Kürzungsplänen sowie die Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie in dem folgenden FACTSHEET.

FACTSHEET zu den Kürzungen beim Gründungszuschuss herunterladen (PDF)

 

Vielen Dank an dieser Stelle für das Infomaterial und das Engagement von www.gruendungszuschuss.de.