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Darlehen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

In diesem Beitrag lernst Du, wie Darlehen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) behandelt werden und wie Ratenkäufe in die Vorlage-EÜR eingetragen werden.

Grundsätzlich bestehen beim Darlehen 2 Arten von Zahlungen:

Darlehenaufnahme und Tilgung

Wird ein Darlehen aufgenommen, wird der Darlehensbetrag von der Bank an den Darlehensnehmer ausgezahlt. Darauf folgend wird der Darlehensbetrag in Tilgungsraten über einen bestimmten Zeitraum wieder an die Bank zurückbezahlt. Einzahlungen durch die Darlehensaufnahme stellen keine Betriebseinnahmen dar. Auszahlungen durch die Tilgung stellen keine Betriebsausgaben dar. Beide Zahlungen haben keinen Einfluss auf den Gewinn und müssen dementsprechend nicht in der EÜR dargestellt werden.

Darlehenskosten

Durch die Aufnahme eines Darlehens entstehen Dir als Unternehmer Ausgaben wie Zinsen, Disagio (Auszahlungsabschlag) oder Bearbeitungsgebühren. Diese Ausgaben stellen Betriebsausgaben dar, haben Einfluss auf den Gewinn und müssen dementsprechend in der EÜR dargestellt werden.

Darlehenskosten: Voll abzugsfähig

Entstehen die Zinsen auf Grund einer betrieblichen Investition, sind die Zinsen in voller Höhe abzugsfähig. Diese Zinsen werden in „Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ (Zeile 47 in EÜR 2016) eingetragen.

Darlehenskosten: Begrenzt abzugsfähig

Zinsen, welche auf Grund einer Girokonto-Überziehung entstehen und nicht mit einer Investition zusammenhängen, können bis zu einer Grenze von 2.050 € als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Liegen die Zinsen darüber, musst Du Deine privaten Überentnahmen ermitteln, um zu prüfen, ob Du noch mehr Zinsen ansetzen kannst.

Die begrenzt abzugsfähigen Zinsen trägst Du unter „Übrige Schuldzinsen“ (Zeile 48 in EÜR 2016) ein.

Ratenkauf in die Vorlage-EÜR eintragen

Kaufbetrag

Da die Darlehenstilgung für die Gewinnermittlung keine Relevanz hat, wird ein Ratenkauf mit mehreren Raten wie ein fiktiver normaler Kauf mit eben nur einer einzigen Rate behandelt. Das heißt, Du trägst den Betrag voll in die Tabelle Anlagevermögen, GWG-Sammelposten oder Ausgaben ein und ziehst sofort und voll die Vorsteuer.

Achtung Leasing ist nicht Ratenkauf

Beim Leasing (oder Miete) trägst Du jede Rate in die Tabelle Ausgaben ein und ziehst von jedem Betrag die Vorsteuer.

Zinsen

Die Zinsen, die in den Raten enthalten sind, trägst Du im Zeitpunkt der Bezahlung in die Tabelle Ausgaben ein.

Bei einer Null-Prozent-Finanzierung entfällt dies.

EÜR 1*1: Lerne mehr über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Im Bereich EÜR 1*1 erkläre ich Dir die EÜR und Du lernst wie Du Deine Betriebseinnahmen und -ausgaben zuordnest.

Mit meiner Excel-Vorlage-EÜR kannst Du einfach Deine Buchhaltung meistern.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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