Artikel-Schlagworte: „Webdesing + Internetvermarktung“
Als Blogger Gewerbeschein notwendig?
Soeben ist Jens von secure one bei mir. In seinem Blog berichtet er über aktuelle Themen rund um IT- und Web-Sicherheit. Wie er mir berichtet, wird unter den Bloggern der GermanTechCloud eingehend über das Thema "Als Blogger Gewerbeschein notwendig?" diskutiert.
Als Kaufmann bin ich da natürlich hellhörig geworden und habe mich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt.
Anbei mein Lösungsansatz.
Als Quelle nehmen wir uns den Paragraph 15 des EStG (Einkommenssteuergesetz) vor. Hier steht geschrieben im Absatz 2:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Nehmen wir den Absatz auseinander. Es gibt folgende 4 Positiv-Kriterien, die erfüllt sein müssen.
- Selbständig
- D. h. nicht als Angestellter für einen Dritten, sondern die Tätigkeit wird von einem selbst für einen selbst durchgeführt.
- Man hat Entscheidungsbefugniss und ist nicht weisungsgebunden.
- Nachhaltig
- D. h., es ist keine einmalige Angelegenheit, sondern es wird von einer Wiederholungsabicht bzw. einer Langfristigkeit ausgegangen.
- Wo diese Grenze ist, wird von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt.
- Hier wird von Fall zu Fall anhand von Indizien, Strukturen & Prozessen entschieden.
- Gewinnerzielungsabsicht
- D. h., die Tätigkeit wird mit der Absicht durchgeführt, (langfristig) Gewinne zu erzielen.
- Trotz vorübergehende Verluste im Anfangsgeschäft ist bei der Absicht ein Gewerbeschein notwendig.
- Zur Überprüfung, ob bereits Gewinn vorliegt, sollten alle Einnahmen und Ausgaben aus dem aktuellen Jahr oder auch Vorjahr dokumentiert werden. Dafür kann meine excel-basierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung verwendet werden.
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- D. h., die Tätigkeit wird am Markt für fremde Dritte angeboten. Dort wo sich also Angebot und Nachfrage treffen.
- Geschäfte, die ausschließlich für Freunde und Familie angeboten werden, sind also keine Beteiligung am allgem. wirtschaftl. Verkehr.
Zusätzlich sollten folgende Negativ-Kriterien vorliegen:
- Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft sowie
- Keine Ausübung eines freien Berufes (Bsp.: Anwalt, Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, …)
Sind alle Kriterien erfüllt, liegt ein Gewerbebetrieb vor und es muss ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. So weit so gut.
Fragen, Kritik und Anmerkungen wie gewohnt – ERWÜNSCHT
Wettbewerbschance Internet
Viele kleine aber auch große Unternehmen haben noch nicht für sich erkannt, welche Chancen das Internet für den Wettbewerb bieten kann. Das Netzwerk Elektronischen Geschäftsverkehr ec-net hat dies auch erkannt und Informationen auf der Website zur Verfügung gestellt.
Diese Tipps könnt Ihr hier etwas "zusammengekürzt" herunterladen
Der deutschen Gründerszene fehlt es an Naivität
Der Misserfolg deutscher Webstartups auf internationalem Parkett ist traurige Realität. Erklärungsversuche gab es schon vor Jahren, aber geändert hat sich bisher nichts. Womöglich, weil es der deutschen Gründerszene ganz einfach an Naivität fehlt.
Deutsche Internet-Startups haben auf die technische und strukturelle Weiterentwicklung des Webs in den vergangenen zehn Jahren so gut wie keinen Einfluss gehabt. Das ist die traurige, aber nicht abzustreitende Realität.
Weiterlesen des Aritkels bei netzwertig.com … sehr schön …
Danke an Jens für den Tipp
Flattr – the micropayment platform
Das Video sagt alles … Gute Idee … gefällt mir sehr … ein neuer Step zu alternativen "Geld-verdienen-Methoden"
Neue Informationspflichten für Dienstleister schnell umsetzen – sonst drohen Abmahnungen
Am 18. Mai, also vor drei Wochen, sind fast unbemerkt von der Öffentlichkeit neue, umfassende Informationspflichten in Kraft getreten, die für alle gelten, die in Deutschland oder im EU-Ausland Dienstleistungen erbringen. Betroffen sind auch Einzelunternehmer und Freiberufler. Wer den Informationspflichten nicht nachkommt, muss teuer Lehrgeld zahlen: Die Abmahnindustrie nutzt die Wissenslücke auf Seiten der Unternehmer bereits, um Unterlassungserklärungen im großen Stil zu versenden. Außerdem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro Höhe verhängt werden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche zusätzlichen Informationen Sie schleunigst in Ihr Impressum und in Kundenbroschüren aufnehmen sollten und ob Sie vielleicht sogar eine spezielle Kundeninformation oder einen Aushang erstellen müssen. Bitte leiten Sie diese Information auch an andere Selbständige weiter, damit möglichst wenige Gründer zu Opfern von Abmahnanwälten werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Veranstaltungstipp: Das Einmaleins des rechtssicheren Internetauftritts
Im Jahr 2009 gab es viele neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des IT-Rechts. Vor allem das Datenschutzrecht wurde vom Gesetzgeber in vielen Bereichen neu gestaltet.
Gerade für IT-Dienstleister ist die Kenntnis dieser Vorschriften wichtig, will man seine Dienstleistung den Gesetzen entsprechend erbringen und dem Kunden gesetzeskonforme und abmahnsichere Lösungen anbieten.
Diese und andere Fragen greifen wir in unserem Workshop auf und informieren Sie über die aktuelle Gesetzeslage. Außerdem erfahren Sie Aktuelles zum Thema Nebenjobs und was Sie beachten sollten.
Zielgruppe: IT-Dienstleistungsunternehmen: Erstellung von Websites; E-Shop; E-Portale…
Ort: Zwickau
Kosten: 20 EUR
Danke an Christina von saxeed – Zwickau für den Tipp
Webprojekt Jennifer Gillich Möbeldesign abgeschlossen
Soeben ging die jüngste Website aus meiner Hand online. Jennifer Gillich Möbeldesign aus Zwickau.
Firma:
Jennifer Gillich Möbeldesign Zwickau, Deutschland Ein paar Zeilen aus der Philosophie: “Außergewöhnliches Design mit unverwechselbarer Identität und einzigartigem Charakter kombiniert mit höchsten Ansprüchen an Material und Verarbeitung. Jennifer Gillich Möbeldesign ist ein junges Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, unverbrauchte Entwurfsansätze mit handwerklicher Qualitätsarbeit zu vereinen und daraus Designobjekte mit hohem Individualitätsfaktor entstehen zu lassen.” _
URL:
Screenshot:
Details:
- Design wurde von der Designerin gestellt
- filigran
- detailiert
- minimalistisch
- Umgesetzt durch
- Erstellung von Bildern und Bannern
- Einbindung mittels CSS
- Entwicklung eines Onlineshops
- mehrere Attribute gepflegt wie Farbe, Ausführung
- mehrere Länder mit individuellen Versandkosten
- Auswahl Zahlungsart, AGB-Bestätigung, …
- Flash-Film als Intro – Einstieg in Deutsch und Englisch möglich
- Einbindung eines Formulars zur Musterbestellung
- Übernahme der kompletten Hosting-Abwicklung
- Einbindung von Google Analytics für Besucherstatistiken
Zeitraum: I. Quartal 2010
Projekt U&M Putzerfachbetrieb abgeschlossen
Heute ging die Website der U&M Putzerfachbetrieb UG online.
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Projekt FND-Quadrat abgeschlossen
Gestern veröffentlichte ich die neue Website von FND-QUADRAT. Diesen Beitrag weiterlesen »
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