Mit dieser einfachen Excel-Vorlage bewältigst Du die Stundenabrechnung und Arbeitszeiterfassung Deiner Mitarbeiter. Von Soll-Stunden und Ist-Stunden (Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Feiertag) über Aufbau und Abbau von Überstunden bis Ausfall-Stunden (KUG – Kurzarbeitergeld).
Dieses Tool habe ich in der Corna-Zeit entwickelt, damit Du eine Basis für Deine Lohnabrechnung oder für Dein Lohnbüro hast.
Die Vorlage ist aktuell (17.04.2020) in der Version 1.0 online und wird in den nächsten Tagen / Wochen weiterentwickelt, nachdem Rückmeldungen der ersten Anwender eintreffen.
Mit dem Kauf der Vorlage erhältst Du auch alle Updates, die in den nächsten Tagen und Wochen folgen.
Die Vorlage läuft in Excel, LibreOffice und kommt komplett ohne Makros oder gesperrte Bereiche aus. Du kannst die Vorlage also nach Deinem Belieben anpassen und erweitern.
Die Vorlage enthält 2 Dateien. Eine Muster-Datei und eine blanko-Datei.
Geld-zurück-Garantie
Solltest Du mit der Excel Vorlage Stundenabrechnung Arbeitszeiterfassung nicht zufrieden sein, kannst Du innerhalb von 30 Tagen vom Kauf zurücktreten und erhältst Dein Geld zurück.
Sicher bezahlen im Internet
Ich kann gut nachvollziehen, falls Du Bedenken hast, Bank- oder Kreditkarten-Daten im Internet einzutragen. Deshalb überlasse ich die Zahlungsabwicklung Digistore24, dem deutschen Spezialisten für sichere Zahlungsabwicklung. Du kannst zwischen mehreren Zahloptionen wählen.
Noch individueller? Aber gerne!
Wenn Du aus der Excel-Vorlage noch mehr herausholen möchtest und ganz individuelle Anpassungen benötigst, dann nimm meinen Excel-Service in Anspruch und wir passen die Vorlage gemeinsam exakt an Deine Bedürfnisse an.
Noch Fragen?
Dann nimm mit mir Kontakt auf!
Haftungsausschluss
Trotz größter Sorgfalt, kann ich keine Haftung für Funktionalität, Aktualität oder Vollständigkeit der Excel-Vorlage übernommen. Das Verwenden der Excel-Vorlage geschieht daher auf eigene Verantwortung. Die Tabelle, die Bedienungsanleitung, Beiträge auf meiner Website oder sonstige Veröffentlichungen von mir stellen in keiner Weise eine Steuerberatung dar.