Einkünfte aus Krypto-Währungen zählen steuerlich weder zu Währungen noch zu Kapitalanlagen. Krypto ist eher wie Gold zu versteuern.
Anfangs noch als Spielgeld belächelt, haben digitale Zahlungsmittel – sog. Kryptowährungen oder kurz Krypto wie Bitcoin, Ether, Tether oder Ripple – längst ihren Siegeszug angetreten und sind zu einer begehrten und zugleich hoch spekulativen Investitionsmöglichkeit geworden. Schwankungen von 30 % und mehr sind keine Seltenheit – hier heißt es für den Anleger, die Nerven zu bewahren.
Steuerlich wird Krypto weder als Kapitalanlage (wie z.B. Aktien) noch als Währung im Sinne eines offiziellen Zahlungsmittels betrachtet, sondern als Wirtschaftsgut (wie z.B. Edelmetalle). Dies führt dazu, dass Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei bleiben, wenn man gewisse Haltefristen beachtet. Allerdings können Investitionsformen wie das sog. Lending oder Staking die steuerliche Behandlung auch wieder verkomplizieren. Außerdem steht die Frage im Raum, ob ein allzu schwungvoller Krypto-Handel oder das sog. Mining zu einer Einstufung als gewerbliche Tätigkeit führen kann. In diesem Fall würden nämlich alle Gewinne komplett steuerpflichtig werden und möglicherweise fiele auch Gewerbesteuer an. Darüber hinaus sind bei Krypto-Währungen besondere Aufbewahrungspflichten zu beachten.
Weiterführende Infos im Merkblatt
Möchtest Du mehr darüber erfahren, wie man Kryptos korrekt versteuert, dann schau Dir das Merkblatt Kryptowährungen in der Steuererklärung an.
Gut zu wissen: Unterschied Freigrenze und Freibetrag
Wenn Du Deine Buchhaltung und Deine Steuern selbst in die Hand nimmst, ist es wichtig, die Begriffe und deren Bedeutung genau zu kennen. Bei der Besteuerung von Krypto ist von einer Freigrenze die Rede. Diese ist nicht mit dem Freibetrag zu verwechseln.
Freigrenze
Einkommen bleibt bis zu dieser Grenze steuerfrei. Bei Unterschreitung musst Du es regelmäßig nicht angeben. Wird die Grenze überschritten, wird jedoch der komplette Betrag besteuert. Neben Krypto gibt es Freigrenzen bspw. auch bei Geschenken.
Freibetrag
Der Freibetrag ist der Betrag, den Du nicht versteuern musst. Wenn Du die Grenze überschreitest, musst Du nur den Betrag versteuern, der darüber liegt; nicht den kompletten.
Quelle und Haftung
Quelle: Deubner
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Information stellt keine Steuerberatung dar.

