Auch Selbständige haben Anspruch auf die im Jahr 2022 beschlossene Energiepreispauschale (EPP).
„Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.“
Dazu zählen auch Selbständige. Da viele Fragen offen bzw. ungeklärt waren, hat das Bundesministerium der Finanzen am 17.06.2022 häufig gestellte Fragen (FAQs) veröffentlicht.