Zum 01.01.2025 wurde die Kleinunternehmer-Regelung maßgeblich überarbeitet.
Anbei die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengefasst.
Inland-Ausland
Regelungen bis zum 31.12.2024
Kleinunternehmerregelung ist beschränkt auf das Inland
(weder anwendbar für deutsche Unternehmer im Aus-
land noch für ausländische Unternehmer in Deutschland)
Regelungen seit dem 01.01.2025
Kleinunternehmerreglung gilt EU-weit einheitlich (sowohl
für deutsche Unternehmer im EU-Ausland als auch für
EU-Unternehmer in Deutschland anwendbar)
Umsatz-Grenzen
Regelungen bis zum 31.12.2024
Brutto-Umsatzgrenzen: 22.000 € im Vorjahr und
50.000 € im laufenden Jahr; ein Überschreiten wirkt sich
erst im Folgejahr aus
Bei Neugründungen ist die Hochrechnung auf den Jah-
resgesamtumsatz maßgeblich
Regelungen seit dem 01.01.2025
Netto-Umsatzgrenzen: 25.000 € im Vorjahr und
100.000 € im laufenden Jahr; ein Überschreiten der unte-
ren Grenze wirkt sich im Folgejahr aus, ein Überschreiten
der oberen Grenze sofort
Bei Neugründungen ist der tatsächlich erzielte Umsatz
maßgeblich
Mehr Infos
Ausführliche Infos findest Du im Merkblatt Kleinunternehmerregelung ab 2025.
Nutze dazu die Suchfunktion der Merkblätter.