Lerne die Abgabefrist für die Steuererklärung 2015 kennen und wie Du sie verlängern kannst
In siehe § 149 AO Abs. 2 steht geschrieben:
„Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben.“
Dies heißt, die Abgabefrist für die Steuererklärung beträgt 5 Monate nach dem Ende Kalenderjahres. Deine Steuererklärung für das Geschäftsjahr 2015 musst Du also spätestens am 31. Mai 2016 abgeben.
Die Abgabefrist gilt für die Einkommensteuererklärung und damit auch für die EÜR sowie für die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung.
Wann Steuererklärung fertig stellen und abgeben
Ich empfehle Dir jedoch nicht, bis zum letzten Tag mit der Steuererklärung zu warten. Spätestens Mitte Mai solltest Du sie fertig haben, so dass Du noch 2 Wochen Puffer hast, um Dokumente aufzutreiben, die abhanden gekommen sind und die Dir erst jemand zuschicken muss. Oder falls Du spontan krank wirst.
Noch besser ist es natürlich, wenn Du die Steuererklärung gleich am Anfang des Jahres erstellst, damit Du erkennst, ob es sich lohnt, die Steuererklärung eher zeitig oder eher später abzugeben. Wann ein günstiger Abgabe-Zeitpunkt ist und wie sich dies auf Deine Liquidität auswirkt, kannst Du in meinem kostenlosen eBook Jahresabschluss als Einzelunternehmer nachlesen. Das eBook ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Du als Einzelunternehmer Deinen Jahresabschluss machen kannst. Mit der Excel-Vorlage-EÜR erhältst Du auch gleich die passende Software dazu.
Auch wenn Du die Steuererklärung zum Jahresanfang noch nicht fertig stellen kannst, weil Dir vielleicht Dokumente wie Nachweise von der Krankenversicherung fehlen, kannst Du schon beginnen und alles abarbeiten, was geht.
Abgabefrist für Steuererklärung verlängern
Wenn Du Ende Mai nicht abgeben kannst / möchtest, weil Du noch nicht fertig bist oder weil sich ein Hinauszögern „lohnt“, kannst Du eine Fristverlängerung bei Deinem Finanzamt beantragen.
Antrag auf Fristverlängerung
Einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung kann grundsätzlich jeder stellen. Dazu reicht meist ein Anruf. Du musst lediglich Deine Steuernummer bereit halten. Und soweit mir bekannt folgt auf eine „ordentliche“ Begründung (Krankheit, Arbeitsüberlastung) meist auch eine Zustimmung. Dann hast Du Zeit bis zum 30.September.
Zusammenarbeit Steuerberater
Wenn Du einen Steuerberater beauftragst, für Dich die Einkommensteuer zu erledigen, hat dieser bis zum 31.12 des Folgejahres Zeit (für 2015 bis 31.12.2016). In Ausnahmefällen sogar bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
Steuererklärung anpacken
Wenn jetzt bereits April / Mai ist und Du Deine Steuererklärung noch nicht gemacht hast, dann reserviere Dir in den nächsten 2 Wochen einen Tag in Deinem Kalender und pack die Steuererklärung an. Hier noch mal die Links zum eBook und zur Excel-Vorlage-EÜR.
Wenn Du Fragen hast, hinterlasse einen Kommentar oder nehme Kontakt zu mir auf.
Hallo Pierre,
Super Seite, endlich eine Seite wo ich verstehen kann was ich lese!!
Aber ich hätte noch eine Frage : muss man als Kleinunternehmer zwingend ein Gewerbe anmelden?? Das Finanzamt hat mir damals gesagt dass ich sogar mein Gewerbe abmelden soll wenn ich die Kleinunternehmerregelung folgen will…aber überall lese ich dass Gewerbeamt und Finanzamt nichts mit einander zu tun haben und dass man IMMER ein Gewerbe anmelden MUSS wenn man sich selbständig macht…
Danke !
Hallo Sophie,
freut mich, dass Du verstehst, was Du liest.
Im Regelfall bist Du als Selbständiger entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender. Schau Dir dazu mal folgenden Artikel an: https://www.pierretunger.com/cms/unterschied-freiberufler-oder-gewerbe/
Der Kleinunternehmerstatus nach $19 UStG spielt dabei keine Rolle. Dieser regelt nur, ob Du USt. ausweist oder nicht. Dies kannst Du als Freiberufler und Gewerbetreibender tun oder lassen.
LG Pierre