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Infos zur Einkommensteuererklärung 2023

In diesem Beitrag fasse ich wichtige Informationen (wie Termine, Freibeträge, Pauschbeträge, …)  zur Einkommensteuererklärung 2023 zusammen.

Dieser Beitrag soll Dir einerseits helfen, bei der Erstellung der Einkommesteuererklärung und Einnahmaneüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr 2023 keine relevanten Punkte zu vergessen. Andererseits soll er Dir aufzeigen, welche Beträge sich vielleicht geändert haben.

Sollte das Thema EÜR und ESt neu für Dich sein, starte mit der Beitragsserie EÜR 1*1, in der ich Dir gleich am Anfang Zusammenhänge aufzeige.

Abgabetermin für die Steuererklärungen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer

  • ohne Steuerberater bis 31.08.2024
    • Da dieser auf ein Wochenende fällt, hast Du Zeit bis zum 02.09.2024
  • mit Steuerberater bis 31.05.2025
    • Da dieser auf ein Wochenende fällt, hast Du Zeit bis zum  02.06.2025
  • Wenn Du die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht einhältst, kannst Du Zwangsgelder und Verzugszinsen bekommen. Um dies zu verhindern, kannst Du beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Wie das geht, lernst Du unter Anleitung: Fristverlängerung für Steuererklärung in Elster beantragen

Einkommensteuer

  • ESt.-Grundfreibetrag beträgt 10.908 EUR

Kapitalerstragssteuer

  • Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR

Arbeiten in der häuslichen Wohnung

Steuervergünstigungen Kind

  • Kindergeld beträgt für jedes Kind 250 EUR pro Monat
  • Kinderfreibetrag beträgt 8.952 EUR
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 EUR
  • Ausbildungsfreibetrag beträgt 1.200 EUR

Photovoltaik

  • Erträge aus Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 kW auf Einfamilienhäusern sind ab 01.01.2022 von der Ertragssteuer befreit.
  • Beitreibst Du eine derartige Anlage darfst Du Dich mittlerweile auch durch einen Lohnsteuerfhilfeverein beraten lassen

Sonderausgaben

Vorsorgeaufwendungen

  • Aufwendungen für Altersvorsorge (Rentenversicherungen)
    • werden 2023 erstmals zu 100% berücksichtigt (Höchstbetrag 26.528 EUR)
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    • Unfallsvers., Berufsunfähigkeitsvers., Haftpflichtvers. (Auto, privat, Gebäude), Basis-Kranken- und Pflegeversicherung
    • Max Betrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen pro Jahr
      • 2.800 EUR bei Selbständigen
      • 1.900 EUR bei Angestellten
    • Jedoch ist die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung immer voll anzuerkennen, auch wenn sie den Maximal-Betrag übersteigt
      • Übersteigt die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den Maximal-Betrag, hat dies zur Folge, dass die anderen Versicherungen keine Anerkennung finden.
      • Vorauszahlungen von Krankenversicherungsbeiträgen waren in 2023 nach wie vor möglich.

Übrige Sonderausgaben

  • Kinderbetreuungskosten
    • 2/3 der Kosten werden berücksichtigt
    • Max. 4.000 EUR
  • Schulgeld
    • 30% der Kosten werden berücksichtigt
  • Spenden
    • 100% der Kosten werden berücksichtigt
    • Max. 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

Außergewöhnliche Belastungen

außergewöhnliche Belastungen im Allgemeinen

  • Kosten für:
    • Krankheit, Kur, Prävention (soweit vom Arzt angeraten bzw. medizinisch begründet)
    • Wiederbeschaffung Hausrat (bspw. nach Brand)
    • Behinderungsbedingte Kosten
    • Beerdigung
    • Pflege
  • Es ist der Teil der Kosten absetzbar, der die zumutbare Belastung übersteigt.
  • Die zumutbare Belastung beträgt 1% bis 5% des Einkommens.
  • Deine individuelle zumutbare Belastung kannst Du mit diesem Rechner ermitteln.

außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

  • Kosten für Unterhalt
  • Ausbildungsfreibeträge
  • Behinderung ab 20% (Pauschbetrag)
  • Betreuung eines nahen Angehörigen (Pauschbetrag ab Pflegestufe 2)
  • Zivilprozesskosten, wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist
  • Haushaltshilfe / Handwerkerleistungen
    • Geringfügige Beschäftigung im Haushalt
      • 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
      • Max. 510 EUR (entspricht 2.550 EUR Kosten)
    • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt & haushaltsnahe Dienstleistungen durch Unternehmer
      • 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
      • Max. 4.000 EUR (entspricht 20.000 EUR Kosten)
    • Handwerker / Kosten für Modernisierung & Instandhaltung
      • 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
      • Max. 1.200 EUR (entspricht 6.000 EUR Kosten)
      • Teilweise auch bei Neubau möglich. Begünstigungen, wenn nach „Fertigstellung“.

Siehe auch

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) bringt Änderungen und Entlastung ab 2023

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