In diesem Beitrag lernst Du das Zufluss-Abfluss-Prinzip und die 10-Tage-Regel in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kennen.
Zufluss-Abfluss-Prinzip in der EÜR
Als Grundlage für die EÜR dienen Aufzeichnungen, in denen alle Einnahmen und Ausgaben eines Jahres erfasst und aufgegliedert werden.
Nach dem sogenannten „Zufluss-Abfluss-Prinzip“, auf dem die EÜR basiert, sind die Betriebseinnahmen in dem Wirtschaftsjahr anzusetzen, in dem sie eingegangen sind, und die Betriebsausgaben in dem Wirtschaftsjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Relevant ist also nur das Zahlungsdatum. Rechnungsdatum ist irrelevant. Dies ist der Normalfall.
Folgend ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:
Beispiel 1
Ein Unternehmer bestellt im Februar 2020 Ware.
Diese bezahlt er auch im Februar.
Folge: Die Zahlung stellt eine Betriebsausgabe im Jahr 2020 dar.
Beispiel 2
Ein Unternehmer bestellt im Dezember 2020 Ware.
Diese bezahlt er jedoch erst im Februar 2021.
Folge: Die Zahlung stellt eine Betriebsausgabe in 2021 dar.
Beispiel 3
Ein Unternehmer erbringt im Januar 2021 eine Leistung, die der Kunde jedoch schon im November 2020 bezahlt hat.
Folge: Die Zahlung stellt eine Betriebseinnahmen in 2020 dar.
Ausnahme: 10 Tage-Regel
Eine Ausnahme für das Zufluss-Abfluss-Prinzip ist die 10-Tage-Regel, die zum Jahreswechsel relevant wird.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben (wie bspw. Zinsen, Miete, Pacht) gilt für die EÜR das Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit und nicht das Jahr der Zahlung, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen vor oder nach Jahreswechsel erhalten bzw. geleistet wurde (§ 11 EStG) und die Zahlung entsprechen fällig ist.
Beispiel
Ein Unternehmer zahlt die Büromiete für Januar 2021 am 30.12.2020. Die Miete ist Ende Dezember fällig. Folgt man dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, würde die Betriebsausgabe dem Jahr 2020 zugerechnet werden, da 2020 das Geld geflossen ist.
Jedoch greift hier die 10-Tage-Regel, da
- der Zweck der Zahlung in 2021 liegt (wirtschaftliche Zugehörigkeit ist Miete für Januar 2021) und
- die Zahlung innerhalb der 10-Tage liegt und
- die Miete war Ende Dezember fällig.
Folge: Die Zahlung stellt eine Betriebsausgabe in 2021 dar.
Hätte der Unternehmer die Miete am 15. Dezember 2020 bezahlt, wäre es eine Betriebsausgabe in 2020 , da es mehr als 10 Tage zum Jahreswechsel sind.
10-Tages-Frist und USt.Vorauszahlungen
Die 10-Tages-Frist und deren Interpretation bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beschäftigt regelmäßig Gerichte.
Der Bundesfinanzhof hat 2022 bekräftigt, dass für die Anwendung der 10-Tages-Frist die Fälligkeit zwingend notwendig ist.
Konkrete Beispiele (mit und ohne Dauerfristverlängerung) findest Du in dem Artikel BFH-Urteil: 10-Tages-Frist nur bei entsprechender Fälligkeit anwendbar
Hinweis für Nutzer der Excel-Vorlage-EÜR
Wenn Du meine Excel-Vorlage-EÜR nutzt und Du einen Fall hast, welcher der 10-Tages-Frist unterliegt, dann musst Du darauf achten, dass Du die automatische Monats-Berechnung aus dem Zahlungsdatum umgehst und den Wert für den Monat per Hand einträgst.
Wenn Du das Beispiel mit der Miete von oben in der Excel-Vorlage-EÜR-2020 einträgst, würdest Du als Zahlungsdatum den 30.12.2019 eintragen. Die Vorlage generiert als Monat die Zahl 12 und ordnet die Zahlung dem Monat Dezember in 2020 zu. Diese Zuordnung ist jedoch falsch, da die Zahlung ja dem Januar 2020 zugeordnet werden muss. Du musst also per Hand den Wert 12 in 1 ändern. Wie dies genau aussieht, kannst Du Dir in dem Video „Zufluss-Abfluss-Prinzip / 10-Tage-Regel und deren Anwendung in der Excel-Vorlage-EÜR“ anschauen. Ab der Minute 6:22 siehst Du, wie ich den Wert überschreibe. In der Excel-Vorlage-EÜR für 2019 ist kein Eintrag vorzunehmen.
Steueroptimierung durch Ausnutzen des Zufluss-Abfluss-Prinzips
Wenn Du Deine Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel vorziehst oder hinauszögerst, kannst Du dadurch das Betriebsergebnis, Dein zu versteuerndes Einkommen und Deine Einkommensteuer beeinflussen. Das Zufluss-Abfluss-Prinzip ermöglicht Dir also einen gewissen steuerlichen Handlungsspielraum, dadurch das Gewinne in diesem oder erst im nächsten Jahr versteuert werden.
Wie genau dies funktioniert, ob es sich lohnt und welche Maßnahmen Du ergreifen kannst, erkläre ich Dir im
eBook: Steueroptimierung durch Gewinnverschiebung.
Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.