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Gewerbesteuer in EÜR und Einkommensteuer-Erklärung + Excel-Vorlage

Lerne in diesem Beitrag, wie die Gewerbesteuer berechnet wird und wie Du sie in der EÜR und Einkommensteuer-Erklärung berücksichtigst. Eine Excel-Vorlage kannst Du Dir am Ende herunterladen.

Ich gehe in diesem Beitrag auf den Standardfall als Einzelunternehmer ein. Sonderfälle finden mangels Erfahrung keine Berücksichtigung.

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer auf den Gewinn Deines Gewerbebetriebs. Sie fließt direkt an die Gemeinde und soll die Kosten decken, welche der Gemeinde durch Gewerbebetriebe entstehen.

Gewerbesteuer in der EÜR

Die Gewerbesteuer fließt nicht in die EÜR ein und wird hier nicht als Betriebsausgabe angesetzt.

Vielmehr dient der Gewinn, welcher mittels der EÜR berechnet wird, als Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer.

Berechnung der Gewerbesteuer

Berechnung-Gewerbesteuer-EÜR-Einkommensteuer

Im ersten Schritt wird der Gewinn aus der EÜR auf volle hundert Euro abgerundet.

Im zweiten Schritt wird der Freibetrag von 24,5 TEUR abgezogen.

Im dritten Schritt wird der verbleibende Betrag mit 3,5% multipliziert und der Steuermessbetrag ermittelt. Dieser wird auf volle Euro abgerundet.

Im vierten Schritt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde multipliziert und die Gewerbesteuer ermittelt.

Die Gewerbesteuer ist an die Stadt abzuführen und nicht an das Finanzamt.

Berücksichtigung der Gewerbesteuer in der Einkommensteuer-Erklärung

Als Einzelunternehmer kannst Du die Gewerbesteuer als Ausgabe in Deiner Einkommensteuer-Erklärung geltend machen.

Jedoch nur bis zum maximal 3,8 fachen Hebesatz.

In dem obigen Beispiel können daher nur 2.059,60 EUR in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Liegt der Hebesatz unter 3,8 kann auch nur die tatsächliche Gewerbesteuer berücksichtigt werden.

Die Gewerbesteuer ist also bei einem Hebesatz <= 3,8 ohne Auswirkungen auf Deine Liquidität.

Änderung der Anrechnung auf das 4-fache ab 2020

Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 wird die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Hebesatzes anerkannt (bis 2019 nur 3,8-fach). § 35 EstG wurde mehrfach geändert. Zuletzt durch das Corona-Konjunkturpaket. Den Faktor musst Du jedoch in Deiner Einkommensteuererklärung nicht angeben, sondern dies ermittelt das Finanzamt automatisch. Das obige Beispiel enthält noch den Wert 3,8.

Excel-Vorlage Gewerbesteuer-Berechnung

Du kannst Dir jetzt die Excel-Vorlage zur Berechnung der Gewerbesteuer herunterladen.

Du musst lediglich Deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb eintragen.

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10 Kommentare

    • Hallo Thorsten,
      die Gewerbesteuerzahlung ist keine Betriebsausgabe. Die Erstattung keine Betriebseinnahme. Daher wird sie nicht in der EÜR dargestellt. In der Vorlage-EÜR dient die Tabelle GewSt.Zahlung nur der Dokumentation. Dort kannst Du die Erstattung unter die bereits geleisteten Vorauszahlungen erfassen. Somit hast Du alle Zahlungen für das Jahr vollständig dokumentiert.
      VG Pierre

  • Hallo Pierre, danke für den tollen Beitrag. Eine Frage habe ich noch: Ich betreibe mein Gewerbe schon ein paar Jahre und vierteljährlich bucht die Steuerkasse Einkommenssteuer-Vorauszahlungen ab. Muss ich diese für die Gewinnermittlung berücksichtigen? Bsp.: Ist die aktuelle Abbuchung für Q4/2020 als Ausgabe in der EÜR für 2020 zu behandeln? Vielen Dank und frohe Weihnachten noch! Timo

    • Hallo Timo,
      die Gewerbesteuer als auch die Einkommensteuer stellen keine Betriebsausgaben dar. Du brauchst sie nicht in der EÜR berücksichtigen.
      VG Pierre

  • Guten Tag ,
    ich habe 2018 zum ersten Mal über 24500€ verdient. Nach meiner EÜR/UST und Einkommenssteuer im September 2019. Erfuhr ich vom Finanzamt im Dezember 2019 das ich eine Gewerbesteuererklärung bis zum 31.12 2019 liefern sollte. Zu dem Zeitpunkt wusste ich weder wie hoch mein Hebeatz ist noch die Höhe meine Gewerbesteuer. Im Februar 2020 bezahlte ich die Gewerbesteuer. Ich bin davon ausgegangen das die Gewerbesteuer genauso wie alle anderen Beträge nach dem Zu- Abfussprinzip behandelt werden.
    Jetzt habe ich etwas nachgeforscht und festgestellt das ich die Gewerbesteuer in der Einkommenssteuer hätte eintragen müssen bevor mein Hebesatz überhaupt bekannt war. Wie soll das gehen. Kann man bei der Einkommenssteuer 2018 jetzt noch eine Änderung herbeiführen und die Gewerbesteuer noch einreichen?

    • Hallo Robert,

      wenn der Hebesatz unter 3,8 liegt, ist die zu zahlende Gewerbesteuer genau so hoch wie die Berücksichtigung in der ESt.

      Es ist also ein Nullsummenspiel. Es gleicht sich aus. Daher habe ich geschrieben, dass es auf die Liquidität keine Auswirkungen hat.

      VG Pierre

  • Hallo
    Zitat: „Die Gewerbesteuer fließt nicht in die EÜR ein und wird hier nicht als Betriebsausgabe angesetzt.“

    Warum muss man in Zeile 58 See Eür die nicht abziehbar Gewerbesteuer eintragen wenn diese gar nicht als betriebsausgabe gilt?

    Was darf ich dort eintragen? Einfach gar nichts? Den sollwert oder den überhöhten Betrag der mir tatsächlich vom Konto abgebucht wurde in dem Jahr?
    Vg
    Marc

    • Hallo Marc,
      warum bzw. ob Du die Gewerbesteuer überhaupt eintragen musst, weiß ich auch nicht. Ich habe das Feld bisher leer gelassen.
      Ich habe aber gleich noch mal in der Anleitung zur EÜR 2018 nachgelesen. Dort steht zu Zeile 57 folgendes: „Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, sind keine Betriebsausgaben.“
      Wenn Du Muse hast, kannst Du Dir die EÜR und die Anleitung unter folgendem Link noch mal anschauen https://www.pierretunger.com/cms/anlage-euer-2018/

      Beste Grüße … Pierre

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