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Umsatzsteuerpflicht VS Kleinunternehmer-Regelung in EÜR

Lerne den Unterschied und die Auswirkungen von der Umsatzsteuerpflicht und der Kleinunternehmer-Regelung auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) kennen.

In der Regel sind Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Vereinfacht gesagt heißt dies, dass sie auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer (USt.) erheben und diese an das Finanzamt abführen und sie im Gegenzug die Umsatzsteuer für Ausgaben (Vorsteuer) vom Finanzamt erstattet bekommen.

Da diese Abführung und Erstattung der USt. in Voranmeldungen und Erklärungen geschieht, ist dies mit Aufwand verbunden. Um Unternehmer mit niedrigen Umsätzen von diesem Aufwand zu befreien, gibt es die Kleinunternehmerregelung.

Die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Kleinunternehmer verzichten auf den Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer, sind dafür aber vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung wählen

Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.

Folgen für die EÜR

Umsatzsteuerpflichtig

Ist ein Unternehmer umsatzsteuerpflichtig, werden alle Beträge in der Einnahmenüberschussrechnung (Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) netto ausgewiesen.

  • Vorsteuer und an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben
  • vereinnahmte und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer sind Betriebseinnahmen
  • Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch ist eine Betriebseinnahme

Kleinunternehmer

Unternehmen, welche die Kleinunternehmer-Regelung wählen, sind umsatzsteuerbefreit und können deshalb auch keine Vorsteuer abziehen. Es werden dann alle Beträge in der EÜR als Bruttobeträge ausgewiesen.

Kleinunternehmerregelung beantragen

Wenn Du Deine Selbständigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt anmeldest, erhältst Du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. In diesem machst Du ein Vermerk, wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Machst Du kein Vermerk, bist Du automatisch umsatzsteuerpflichtig.

Hinweis auf Rechnungen

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst Du auf Deinen Rechnungen darauf hinweisen. Bspw. durch folgenden Satz:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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