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Steuer-Spickzettel 2024

In diesem Steuer-Spickzettel fasse ich wichtige Informationen (wie Termine, Freibeträge, Pauschbeträge, …)  zur Einkommensteuererklärung und Buchhaltung 2024 kompakt zusammen.

Dieser Beitrag soll Dir einerseits helfen, bei der Erstellung der Einkommesteuererklärung und Einnahmaneüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr 2024 keine relevanten Punkte zu vergessen. Andererseits soll er Dir aufzeigen, welche Beträge sich geändert haben.

Sollte das Thema EÜR und Einkommensteuer neu für Dich sein, starte mit der Beitragsserie EÜR 1*1, in der ich Dir Zusammenhänge aufzeige.

Den Spickzettel für 2023 findest Du unter Steuer-Spickzettel 2023.
Den Spickzettel für 2025 findest Du unter Steuer-Spickzettel 2025.

Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in grün dargestellt.

Abgabetermin für die Steuererklärungen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer

  • ohne Steuerberater bis 31.07.2025
  • mit Steuerberater bis 30.04.2026
  • Du schaffst die Frist nicht?

Einkommensteuer, Soli

  • ESt.-Grundfreibetrag beträgt 11.784 EUR
  • Solidaritätszuschlag-Freingrenze: 18.130 EUR

Zuletzt geändert durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024.

Kapitalerstragssteuer

  • Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR

Arbeiten in der häuslichen Wohnung

Buchhaltung

  • GWG-Grenze:
    • 800 EUR
  • GWG-Sammelposten:
    • 1.000 EUR
    • Dauer: 5 Jahre
  • Verpflegungsmehraufwendungen Deutschland
    • Pauschale1 : 14 EUR
    • Pauschale 2: 28 EUR
  • Geschenke an Geschäftspartner
    • max 50 EUR pro Wirtschaftsjahr pro Geschäftspartner
  • Sonder-AfA
    • Gewinn im Vorjahr: < 200.000 EUR
    • Sonder-AfA: 40%
  • Umsatz- und Gewinngrenzen für Buchführungspflicht
    • 2 Jahre in Folge
    • Jahresumsatz: 800.000 Euro
    • Jahresgewinn: 80.000 Euro
  • Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung
    • Gewerbe-Betrieb: 800.000 EUR
    • Freiberufler: keine Grenze
  • USt.Voranmeldung: Pflicht zur Abgabe
    • Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr > 7.500 Euro -> monatlich
    • Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr zwischen 2.000 EUR und 7.500 Euro -> quartalsweise
    • Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr < 2.000 Euro -> keine
  • USt.Erklärung und Voranmeldung für Kleiunternehmer
    • Kleinunternehmer müssen ab 2024 keine USt.Erklärung oder USt.Voranmeldung abgeben
    • Ausnahmen nach § 18 Absatz 4a UStG
  • Kleinunternehmer-Grenze
    • Umsatz im Vorjahr < 22.000 EUR
    • geschätzte Umsatz aktuelles Jahr < 50.000 EUR
      • Beträgt der Umsatz im aktuellen Jahr mehr als 50.000 €, kann die Kleinunternehmerregelung trotzdem bis zum Jahresende weiter genutzt werden.
      • Erst im nächsten Jahr muss auf Regelbesteuerung umgestellt werden.
  • Aufbewahrungsfristen

Steuervergünstigungen Kind

  • Kinderfreibetrag beträgt 6.612 EUR
  • Kindergeld beträgt 250 EUR
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 EUR
  • Ausbildungsfreibetrag beträgt 1.200 EUR

Sonderausgaben

Vorsorgeaufwendungen

  • Aufwendungen für Altersvorsorge (Rentenversicherungen)
    • werden 2023 erstmals zu 100% berücksichtigt (Höchstbetrag 26.528 EUR)
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    • Unfallsvers., Berufsunfähigkeitsvers., Haftpflichtvers. (Auto, privat, Gebäude), Basis-Kranken- und Pflegeversicherung
    • Max Betrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen pro Jahr
      • 2.800 EUR bei Selbständigen
      • 1.900 EUR bei Angestellten
    • Jedoch ist die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung immer voll anzuerkennen, auch wenn sie den Maximal-Betrag übersteigt
      • Übersteigt die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den Maximal-Betrag, hat dies zur Folge, dass die anderen Versicherungen keine Anerkennung finden.
      • Vorauszahlungen von Krankenversicherungsbeiträgen waren in 2023 nach wie vor möglich.

Übrige Sonderausgaben

  • Kinderbetreuungskosten
    • 2/3 der Kosten werden berücksichtigt
    • Max. 4.000 EUR
  • Schulgeld
    • 30% der Kosten werden berücksichtigt
  • Spenden
    • 100% der Kosten werden berücksichtigt
    • Max. 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte

Außergewöhnliche Belastungen

außergewöhnliche Belastungen im Allgemeinen

  • Kosten für:
    • Krankheit, Kur, Prävention (soweit vom Arzt angeraten bzw. medizinisch begründet)
    • Wiederbeschaffung Hausrat (bspw. nach Brand)
    • Behinderungsbedingte Kosten
    • Beerdigung
    • Pflege
  • Es ist der Teil der Kosten absetzbar, der die zumutbare Belastung übersteigt.
  • Die zumutbare Belastung beträgt 1% bis 5% des Einkommens.
  • Deine individuelle zumutbare Belastung kannst Du mit diesem Rechner ermitteln.

außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

  • Kosten für Unterhalt
  • Ausbildungsfreibeträge
  • Behinderung ab 20% (Pauschbetrag)
  • Betreuung eines nahen Angehörigen (Pauschbetrag ab Pflegestufe 2)
  • Zivilprozesskosten, wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist
  • Haushaltshilfe / Handwerkerleistungen
    • Geringfügige Beschäftigung im Haushalt
      • 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
      • Max. 510 EUR (entspricht 2.550 EUR Kosten)
    • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt & haushaltsnahe Dienstleistungen durch Unternehmer
      • 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
      • Max. 4.000 EUR (entspricht 20.000 EUR Kosten)
    • Handwerker / Kosten für Modernisierung & Instandhaltung
      • 20% vom Betrag kann direkt von der ESt. abgezogen werden
      • Max. 1.200 EUR (entspricht 6.000 EUR Kosten)
      • Teilweise auch bei Neubau möglich. Begünstigungen, wenn nach „Fertigstellung“.

Photovoltaik

  • Erträge aus Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 kW auf Einfamilienhäusern sind ab 01.01.2022 von der Ertragssteuer befreit.
  • Beitreibst Du eine derartige Anlage darfst Du Dich mittlerweile auch durch einen Lohnsteuerfhilfeverein beraten lassen

150-EUR Gesundheitsbonus

Nimmst Du an einer Gesundheitsleistung Deiner Krankenkasse teil (bspw. Zahnreinigung oder Yoga-Kurs) und erhältst dafür eine Belohnung, ist diese Belohnung bis 150 € nicht zu versteuern.

Private Veräußerungsgeschäfte

  • sind steuerfrei, wenn der Gewinn die Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

Quellen

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