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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz bringt Änderungen ab 2025

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz bringt Entlastung für die Wirtschaft und für Bürger.

Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Von den vielen Maßnahmen sind einige interessant, aber für Deine Buchhaltung sind vermutlich nur die folgenden relevant:

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht werden von 10 Jahren auf 8 Jahre verkürzt.

Die Bekanntgabe von Steuerbescheiden kann erfolgen, in dem die Finanzbehörden, die Bescheide zum Abruf bereitstellen. Gültig ab 01.01.2026. Nutzt Du bspw. ELSTER zur Übermittlung von Steuerdaten, kann das Finanzamt Dir via ELSTER Steuerbescheide zur Verfügung stellen. Diese gelten binnen 4 Tagen als zugegangen. Dafür ist keine Einwilligung deinerseits nötig. Du kannst allerdings (einmalig oder dauerhaft) widersprechen. Dann bekommst Du die Bescheide wieder per Post.

Umsatzsteuer-Wertgrenzen werden zum 01.01.2025 angehoben. Liegt Deine zu entrichtende Umsatzsteuer unter 9.000 € pro Jahr, darfst Du die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich machen. Liegt die Umsatzsteuer darüber, musst Du die Voranmeldung monatlich machen.

Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung wird zum 01.01.2025 von 500 € auf 750 € angehoben.

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Quellen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_BEG_IV.html

https://www.deubner-steuern.de/themen/buerokratieentlastungsgesetz/dl/spezialreport-beg-iv/

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/viertes-buerokratieentlastungsgesetz_168_613390.html

 

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