Steuerfortentwicklungsgesetz wird im Dezember 2024 verabschiedet und bringt Entlastung bei Einkommensteuer und Kindergeld in 2025 und 2026.
Jedes Jahr gibt es ein Gesetzespaket, mit dem diverse Änderungen im Steuerrecht beschlossen werden. Das Jahressteuergesetz 2024 ist bereits in Kraft getreten.
Beim Einkommenssteuer-Grundfreibetrag und dem Kinderfreibetrag musste jedoch mehr Entlastung her, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Existenzminimum zu entsprechen. Daher gab es ein 2. Jahressteuergesetz 2024, welches mittlerweile den Namen Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs trägt oder kurz einfach Steuerfortenwicklungsgesetz (SteFeG).
Das SteFeG wurde am Bundesrat verabschiedet und am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wie viel Einkommensteuer und Soli Du bezahlen musst, kannst Du übrigens mit der Excel-Vorlage Einkommensteuer + Soli ausrechnen.
Anpassungen des Einkommensteuertarifs:
- Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags
- 2025: um 312 € auf 12.096 EUR
- 2026: um 252 € auf 12.348 EUR
- entsprechende Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für 2025 und 2026
- jedoch Beibehalten des Eckwertes der sog. „Reichensteuer“
- ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.825 springt der Grenzsteuersatz von 42% auf 45%
- Anhebung Kinderfreibetrags
- 2025: um 60 € auf 6.672 EUR
- 2026: um 156 € auf 6.828 EUR
- Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
- 2025: von 18.130 EUR auf 19.950 EUR
- 2026: von 19.950 EUR auf 20.350 EUR
Anpassungen Kindergeld
- Anhebung des Kindergeldes
- 2025: von 250 EUR auf 255 EUR / Monat
- 2026: auf 259 EUR / Monat
Nicht beschlossen
Die Parteien befanden sich Ende Dezember bereits im Wahlkampf. So fanden viele Punkte aus dem Entwurf keine Mehrheit. Unter anderem:
- Anhebung der GWG-Poolabschreibung
- Abschaffung der Steuerklassen III und IV zum 1.1.2030
- Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
- Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen
- Fortführung der degressiven Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Einführung einer neuen Sonderabschreibung für reine Elektro-Fahrzeuge
Quellen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1048906/
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerfortentwicklungsgesetz_168_628032.html