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Berechnung: Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag mit Excel-Vorlage 2015-2024

Berechne, wie viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Du bei welchem zu versteuernden Einkommen zahlst. Mit der Excel-Vorlage berechnest Du dies für die Jahre 2015 bis 2024.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird in Deutschland anhand des zu versteuernden Einkommens ermittelt und wird erst ab einem bestimmten Freibetrag ermittelt. Dieser liegt 2024 bei 11.604 EUR bei Einzelveranlagung (23.208 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern). Erst wenn dieser Grundfreibetrag überschritten wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Die Einkommensteuer beginnt moderat und steigt auf bis zu 45% des zu versteuernden Einkommens.

Je höher das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist, umso höher ist die Einkommensteuer. Absolut in Euro, aber auch relativ in Prozent; wie die folgenden Beispiele zeigen.

Bei 20 TEUR zvE sind 1.795 EUR Einkommensteuer fällig (9%).
Bei 40 TEUR zvE sind 7,8 TEUR Einkommensteuer fällig (19%).
Bei 60 TEUR zvE sind 15,2 TEUR Einkommensteuer fällig (25%).

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Er beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Der Soli hat 2024 eine Freigrenze von 18.130 EUR bei Einzelveranlagung (36.260 EUR bei Zusammenveranlagung).Nach Überschreiten der Freigrenze werden nicht sofort die vollen 5,5% erhoben, sondern es folgt eine Gleitzone, in welcher der Soli anwächst. Dabei hilft die Berechnung, anhand welcher der Soli nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschieds¬betrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze betragen darf.

ESt + Soli 2024

Die folgende Grafik zeigt die fällige Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag für 2024.

Berechnung-Einkommensteuer-Solidaritaetszuschlag-Excel-2024

Deine Einkommensteuer und Deinen Solidaritätszuschlag ausrechnen

Um Deine individuelle Steuerbelastung auszurechnen, lade Dir die Vorlage herunter und gehe in der Tabelle „Berechnung“ in das jeweilige Jahr und überschreibe mit Deinem individuellen Einkommen einfach einen bestehehden Wert.

Zusammenveranlagung / Splitting-Tarif

Bei der Zusammenveranlagung versteuerst Du Dein Einkommen zusammen mit Deinem Partner. Dabei werden zuerst die beiden Einkommen addiert. Dann wird dieser Wert durch zwei geteilt. Auf diesen Betrag wird dann die ESt berechnet. Diese ESt. wird dann mit zwei multipliziert.

Beispiel:

  • Partner A hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 80 TEUR.
  • Partner B hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 20 TEUR.
  • Einkommen zusammen: 100 TEUR
  • Geteilt durch zwei: 50 TEUR
  • ESt. auf 50 TEUR: rund 11 TEUR
  • 11 TEUR * 2 = 22 TEUR
  • Die Partner müssen zusammen rund 22 TEUR ESt. zahlen

Excel-Vorlage herunterladen

Du kannst Dir die Excel-Vorlage sowie eine Übersichts-PDF für die Jahre 2015 – 2024 kostenlos herunterladen.

Die Werte für 2023 und 2024 ergeben sich aus dem Inflationsausgleichsgesetz.

Quellen

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36 Kommentare

  • Vielen Dank für diese super Tabelle. Ich hatte mich schon stundenlang mit anderen Beiträgen, dem originalen Gesetzestext und diversen Vorschlägen herumgekämpft. Diese Tabelle hier mit den korrekten Formeln (für diesen steuerrechtlichen Wahnsinn) ist absolut perfekt und super gemacht! Die hat mich gerettet :-)
    Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung!

  • Bei 20 EUR zu versteuerndes Einkommen 2 TEUR Steuer zahlen ist wohl nicht möglich. Da hätte ich das Land schon längst verlassen.
    Richtig ist wohl: Bei 20 „T“EUR ZVE 2 TEUR ….
    Bitte korrigieren Sie diesen Lapsus.
    Mit freundlichen Grüßen
    P.T.

  • Hi Pierre,
    Super Homepage und danke für die Infos.
    Eine Frage zu deiner Ecel-Tabelle „Berechnung-Einkommensteuer-Solidaritaetszuschlag-Excel“
    Für das Jahr 2020 verwendest du unter anderem folgende Parameter:

    208,85
    14.753,00
    2.397,00
    950,96

    Die Parameter sind alle korrekt und alles ist bestens, aber wo kann ich diese Parameter im Web nachlesen bzw. wie nennen sich jene.

    mfG
    Fabian

  • Hi Pierre,
    wie immer Danke für deine tollen Excel-Lösungen.
    Kann es sein, dass in der Version für 2021 noch ein kleiner Fehler steckt?
    Müsste man in der Formel nicht die 270500 durch 274612 ersetzen?

    Lieben Gruß
    Heike

    • Hallo Heike,
      Du hast Recht. Diese Zahl habe ich übersehen. Und darüber hinaus auch noch eine andere. Danke für die Rückmeldung. Soeben habe ich eine aktualisierte Version hochgeladen.
      VG Pierre

  • Hallo Pierre,
    Eine Verständnisfrage:
    Bei der Berechnung der Steuer unterscheidest du nur zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Die Tabelle errechnet die Steuer bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagung antwortest du in den Kommentaren , dass das ZVE zu halbieren ist und dann die ermittelten Steuerzahllasten wieder zu addieren sind. Soweit so Gut.

    Haben die Steuerklassen, bzw, die Steuerklassenwahl bei Verheirateten (IV/IV oder III/V) keine Steuerzahllastwirkungen (Jahressteuer) , lediglich auf die monatliche Cashwirkung?

    Vorab Danke für deine Antwort !

    mfg

    Armin

    • Hallo Armin,
      bei der Berechnung der ESt. anhand des zu versteuernden Einkommens, spielen die Steuerklassen keine Rolle mehr. Die Steuerklassen beeinflussen aber vielleicht die Höhe des zu „versteuernden Einkommens“. Schau Dir einmal die Grafik unter folgendem Link an: https://www.pierretunger.com/cms/euer-einleitung/
      VG Pierre
      P.S. Wenn Du genauere Infos hast, kannst Du diese gerne hier mit uns teilen.

  • Danke für die Tabelle. Nützlich!! Die Formel kann man einfach in eine Liqui-Tabelle übernehmen.

    PS: In der Excel ist ein kleiner Fehler:

    – Berechnung > „2020“ > „in %“

    wird aus 2019 „zu versteuerndes Einkommen“ genommen. Also statt J-Spalte muss da die B-Spalte rein.

  • Wie werden Kinder bzw. Kinderfreibeträge bei der Steuer berücksichtigt bzw. wie kann man das in der Excel hinterlegen. Das Sheet und der Jahresvergleich sind schonmal sensationell!

  • Hallo,

    die Vorlage ist okay, doch leider vermisse ich die Berechnung des Solidaritätszuschlages innerhalb der Gleitzone. Gibt es dazu auch noch eine Berechnung? Vielen Dank.

    • Hallo Thomas,

      Danke für den Hinweis. Über die Gleitzone bei geringem Einkommen war ich mir gar nicht bewusst. Ich habe eben noch einmal recherchiert und folgenden Text gefunden:

      „Geringverdiener sind über den Grundfreibetrag von der Einkommensteuer befreit. Doch auch Geringverdiener mit einer Einkommensteuer bis 972 Euro müssen noch keinen Soli-Zuschlag zahlen. Ab einem Steuerbetrag von 973 Euro steigt der Solidaritätszuschlag schrittweise an. Erst wenn sie 1.340 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen, wird der volle Soli in Höhe von 5,5 Prozent fällig. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der jeweils doppelte Wert von 1.844 Euro und 2.680 Euro. Diese Steuerentlastung für Geringverdiener wurde 1995 eingeführt und ist seitdem nicht erhöht worden.“

      Quelle: https://www.finanztip.de/solidaritaetszuschlag/ vom 19.08.2019

      Eine Anpassung der Vorlage wird es vorerst nicht geben. Aber ich bin mir sicher, dass Du mit ein wenig Aufwand einen adäquaten Rechner im Netz findest.

      VG Pierre

  • Hallo Pierre,
    Deine EKSt Tabelle für 2019 hat in Zelle Spalte „D“ Referenzen auf Spalte „J“ statt „B“. Du merkst es sofort, wenn Du in B4 einen anderen Wert einträgst. Und: Erich Modlmair hat in seinem Kommentar (v. 26.3.2018) recht.
    Grüße
    Uli

    • Hallo Uli,

      vielen Dank für die Info.

      Ich habe die Formeln in Spalte D als auch Formeln für 2018 (Kommentar von Erich) angepasst.

      VG Pierre

  • Ich finde auch, dass es sich um eine exzellente Tabelle handelt.
    In der Formel für 2018 muss aber nach meiner Meinung bei einem zu versteuernden Einkommen ab 260533 16437,7 stehen (nicht 16164,53).

    Gruß
    Modlmair

    • Hallo Erich,

      wenn ich ein zu versteuerndes Einkommen von 260.533 € eingebe, gibt die Tabelle 101.075 € ESt. aus. Hast Du Dich vielleicht verschrieben?

      VG Pierre

    • Hallo Erich,

      Du hattest Recht. Ich habe die Werte nun in der aktuellen Vorlage (27.12.18) angepasst. Ich hatte Deinen Hinweis damals falsch verstanden. Aber ein neuererer Kommentar (siehe Uli oben) hat mich noch mal darauf hingewiesen.

      VG Pierre

  • Hallo….ich finde die Tabellen schon sehr hilfreich….aber wie kann ich meine Steuern berechnen bzw. Ihre Tabellen nutzen,wenn ich verheiratet bin und wir zusammen veranlagen da ja dann der Grundfreibetrag in 2017 bei 17.640€ und im Jahr 2018 bei 18.000€ liegt???

    Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    VG..

    • Hallo Ralf,

      rechne Eure Einkommen zusammen, teile das Ergebnis durch 2, trage den Wert in die Tabelle ein und mutipliziere die abgelesene Steuer mit 2.

      VG Pierre

  • im unteren Bereich des zu versteuernden Einkommens ist die Berechnung des Soli falsch. Hier sollte die Nullzone und die Übergangszone berücksichtigt werden

    • Hallo Klaus,

      ich habe dies kurz nachrecherchiert. Du hast Recht. Danke für den Hinweis.
      Da dies jedoch nur für die unteren Einkommen gilt, verzichte ich auf eine Korrektur.

      VG Pierre

  • Hallo,

    in deiner Tabelle für 2017 ist noch ein kleiner Fehler. Im Tabellenblatt „Berechnung“ beziehst du dich in Spalte D auf Spalte J anstatt Spalte B

    Dadurch ist die prozentuale Berechnung falsch

    • Hey Alex,

      Danke für den Hinweis. Jetzt bezieht sich die Spalte D auf die Spalte B.

      Der Fehler fällt erst auf, wenn Du selbst eigene Werte einträgst. In der Übersicht hat es funktioniert, weil in J und B die selben Werte stehen.

      Danke nochmal.

      VG Pierre

    • Hallo Peter,

      ich gehe davon aus, dass Du die 45% bei 4.000.000 € meinst. Dies ist die Durchnschnittsbelastung und nicht die Grenzbelastung.

      Auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen kannst Du die Daten gerne gegenprüfen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/

      Solltest Du andere Werte erhalten, freue ich mich auf eine konstruktive Rückmeldung :)

      VG Pierre

  • Hallo Pierre,
    das hast Du prima gemacht.

    Ich habe mir eine EXCEL Tabelle (Open Office) für komplexe Finanzierungsmodelle gebaut und verwende Dein tool
    zur Berchnung de EKST, die ja mit zur Zahllast gehört.
    Es wäre schön, wenn ich den von mir ermittelten Gewinn mit Deiner Tabelle
    verknüpfen könnte, so dass dort Gewinninput landet und ich die Steuer als Output in meine Zusammenfassung übernehmen kann.
    Es werden leider keine InputWerte übernommen.

    Danke!
    Roland

  • tolle Sache, und dazu auch noch kostenlos!
    hilft mir sehr weiter …
    Vielen Dank für all die Mühen und dne Einsatz, der darin steckt. Ich bin sicher, man merkt es gar nicht, aber bestimmt lag auch hier der „Teufel im Detail“!

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