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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Diese Gesetz beinhaltet weitreichende Neuerungen für bestehende als auch neue Personengesellschaften.

Da die Reform „unterm Radar“ läuft und nur bedingt Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit bekommt und ich weiß, dass einige von Euch Lesern eine GbR, KG oder OHG haben, möchte ich Euch an dieser Stelle darauf hinweisen.

Die zentralen Änderungen sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbRs und die gesetzliche Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit. Bisher war diese Rechtsfähigkeit nur durch Gerichtsentscheidungen anerkannt. Mit dem MoPeG kann die GbR nun offiziell selbstständig Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und als eigenständiger Rechtsträger fungieren. Dies vereinfacht einige rechtliche Abläufe und Fragen, z.B. zur Registrierung. Es gibt auch Änderungen für OHG, KG und andere Rechtsformen. Auch ist die Öffnung der Personengesellschaften für Freiberufler ein Thema.

Da ich kein Experte für Gesellschaftsrecht bin, möchte ich an dieser Stelle nicht auf die Details wie bspw. das neu eingeführte Gesellschaftsregister oder die Notwendigkeit zur Eintragung in dieses eingehen.

Ich empfehle Euch die beiden folgenden Artikel, die in das Thema einführen und bei Bedarf die Beratung durch einen Spezialisten.

Weiterführende Artikel zum MoPeG

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