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Stundenlohn-Vergleich: Angestellt versus Selbständig

Stundenlohn-Vergleich: Angestellt versus Selbständig. Lerne, wie Du die Faktoren Urlaub, Krankheit und Unproduktivität richtig einkalkulierst.

Sie haben sich sicher auch schon mal gefragt, welche Abweichung vom Stundenlohn es gibt, abhängig davon, ob ein Selbständiger oder ein Angestellter den Job macht. Anlässe gibt es dafür 3:

  1. Weil Sie als Unternehmer einen neuen Mitarbeiter benötigen und dieser als Angestellter oder aber auch als Selbständiger arbeiten könnte und Sie nicht wissen, wann Sie Ihrem neuen Team-Mitglied wie viel geben müssen.
  2. Weil Sie als Selbständiger für eine Firma arbeiten, und diese Sie nun fragt, zu welchen Konditionen Sie sich eine Anstellung vorstellen könnten. Und Sie nicht wissen, wie viel Sie jetzt verlangen können, ohne sich zu verschlechtern.
  3. Weil Sie als „frischer“ Unternehmer noch nicht von Ihren Aufträgen leben können und nebenbei noch „jobben“ müssen. Da Sie jedoch schon selbst krankenversichert sind, brauchen Sie kein Angestellten-Verhältnis oder einen Minijob, sondern wollen auf Rechnung arbeiten. Nun müssen Sie den angebotenen Stundenlohn für einen normalen Angestellten auf Ihren Selbständigen-Stundenlohn umrechnen.

Egal in welcher der obigen Situationen Sie sich befinden. Sie sollten wissen, wie die Umrechnung des Stundenlohns von angestellt zu Selbständig und zurück funktioniert. In diesem Artikel lernen Sie es.

Unterschied 1: bezahlte und tatsächliche Arbeitstage

Ein Selbständiger bekommt nur dann Lohn, wenn er auch tatsächlich anwesend ist.

Anders ist dies bei einem Werkvertrag: da bezahlt der Auftraggeber das fertige Werk. Wie lange der Auftragnehmer dafür benötigt, ist für den Preis irrelevant (Bsp.: Kauf eines Autos). Jedoch gehen wir hier von einem Dienstvertrag aus, wo nach Stunden bezahlt wird.

Ein Angestellter hingegen erhält auch Lohn bei:

  • Krankheit
  • Urlaub
  • Feiertag
  • Sonderurlaub, Qualifikation, interne Weiterbildung

Insofern besteht beim Angestellten eine Differenz zwischen bezahlter und tatsächlich verfügbarer Arbeitszeit, die es beim Selbständigen nicht gibt.

Als Vorgeschmack: Der Angestellte ist ca. 20% seiner bezahlten Zeit nicht da. Genaue Berechnung weiter unten.

Unterschied 2: Lohnnebenkosten

Ein Selbständiger schreibt eine Rechnung und bekommt diese vom Auftraggeber bezahlt. Die Kosten des Auftraggebers entsprechen genau den Erlösen des Selbständigen. Keine zusätzlichen Kosten also.

Beim Angestellten kommen jedoch für den Arbeitgeber zu dem vereinbarten Bruttolohn noch Lohnnebenkosten hinzu. Lohnnebenkosten sind Kosten für die Sozialversicherungen (Krankenv., Pflegev., Rentenv., Arbeitslosenv.) die zur Hälfte der Arbeitgeber und zur Hälfte der Arbeitnehmer trägt.

Lohnnebenkosten betragen bei einem normalen Anstellungsverhältnis ca. 20% und bei einem Minijob ca. 30%. Quellen siehe Seitenende.

Berechnung

Im folgenden Beispiel stelle ich einen typischen, deutschen Vollzeitangestellten dar. In die Berechnung fließen die beiden, obigen Unterschiede mit ein. Die Excel-Vorlage können Sie am Ende der Seite kostenlos herunterladen. Die Zahlen in den gelben Feldern können Sie ändern.

Stundenlohn-Vergleich-Angestellt-vs-Selbstaendig.png

Erläuterung

Zuerst werden die Personal-Kosten für einen Angestellten berechnet.

Dazu werden die bezahlten Arbeitstage pro Jahr berechnet (52 Wochen * 5 Tage pro Woche). Es ergeben sich 260 Arbeitstage (Mo–Fr) pro Jahr. Davon werden mehrere Tage für Urlaub, Feiertage, Krankheit und Sonderurlaub abgezogen. Urlaub kann individuell geändert werden. Es gibt in Deutschland ca. 10 Feiertage, die auf einen Wochentag fallen. Krankheitstage können geschätzt werden oder in der Firmen-Krankenstatistik nachgesehen werden. Meine Erfahrung: Unternehmer schätzen fast immer, dass ihre Angestellten weniger oft krank sind, als sie es tatsächlich sind. Nach Abzug erhalten Sie die tatsächlichen Arbeitstage. In dem Beispiel bleiben von 260 bezahlten Tagen lediglich 213 übrig. Dies heißt, dass der Angestellte nur 213 Tage im Jahr tatsächlich arbeitet. Dies entspricht einer Quote von 82% (nur an 4 von 5 bezahlten Tagen wird tatsächlich gearbeitet).

Im nächsten Schritt wird die bezahlte Jahresarbeitszeit berechnet. Ich unterstelle eine 40-Stunden-Woche. Dies entspricht 8 Stunden pro Tag. Dies ergibt 2.080 bezahlte Arbeitsstunden pro Jahr (8 * 260).

Im nächsten Schritt werden die Personalkosten pro Jahr berechnet. Zuerst wird der Stundenlohn (10 €) um den Arbeitgeberanteil erweitert. In meinem Beispiel sind dies 20% Lohnnebenkosten. Wenn Sie für einen Minijob rechnen, tragen Sie 30% ein. Dann wird der Stundenlohn inkl. Lohnnebenkosten (12 €) mit den bezahlten Arbeitsstunden (2.080) multipliziert. Es ergeben sich 24.960 € Personalkosten für den Unternehmer.

Für diese 24.960 € erhält der Unternehmer tatsächlich: 213 Arbeitstage oder 1.704 Arbeitsstunden (8 Stunden pro Tag *213 tatsächliche Arbeitstage).

Mit diesen Zahlen kann jetzt der Stundenlohn für einen äquivalenten Selbständigen ausgerechnet werden, der genau so viel arbeitet und das Unternehmen genau so viel kostet.

Man teilt die Kosten in Höhe von 24.960 € durch die 1.704 Arbeitsstunden und erhält einen Stundenlohn von 14,65 €.

Dies bedeutet, dass der Selbständige 47% mehr Stundenlohn gegenüber dem Angestellten erhalten kann, ohne dass es den Auftraggeber mehr kostet.

Mit dieser Vorlage sind Sie nun gewappnet für die nächste Preisverhandlung.

Download

Sie können sich jetzt die Excel-Vorlage herunterladen und Ihren Stundenlohn vergleichen. Ersetzen Sie einfach die Zahlen in den gelben Zellen durch Ihre.

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Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten

http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

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Antworte auf mina

28 Kommentare

  • Hallo Pierre tolle Tabelle!
    eine Kleinigkeit: bei der Kostenberechnung des AG hast Du 20% angesetzt.
    Hast Du berücksichtigt, daß der AG nur 50% der Sozialversicherung trägt? Nur die Unfallversicherung schlägt mit 100% zu Buche.
    Nach meinen Berechnungen komme ich zur Zeit auf ca. 12% LNK für den AG
    Gruß Stefan

  • Sehr geehrter Herr Tunger,
    Ihre Berechnungshilfe zur Umrechnung vom angestellten Mitarbeiter zum freien Mitarbeiter ist hervorragend. Sie kamen hier zu dem Ergebnis:
    „Dies bedeutet, dass der Selbständige 47% mehr Stundenlohn gegenüber dem Angestellten erhalten kann, ohne dass es den Auftraggeber mehr kostet.“

    In Ihren Ausführungen konnte ich jedoch keinen Hinweis auf Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer finden, die von einem freien Mitarbeiter bzw. Selbständigen aber berechnet werden muß. Ich hielte es daher für möglich, daß Sie die Mehrwertsteuer bewußt unberücksichtigt ließen, weil diese üblicherweise im Rahmen des Vorsteuerabzugs keine Belastung für den Arbeitgeber bedeutet. Ich bin jedoch Zahnarzt und beschäftige freie Mitarbeiter, die in ihren Rechnungen natürlich Mehrwertsteuer ausweisen (und abführen :). Da Sie schrieben:

    „Mit diesen Zahlen kann jetzt der Stundenlohn für einen äquivalenten Selbständigen ausgerechnet werden, der genau so viel arbeitet und das Unternehmen genau so viel kostet.“

    stellt sich mir die Frage, ob Ihre zuvor zitierte Umrechnung (+47%) auch in meinem Fall zutrifft oder hier ein weiterer Aufschlag von 19% für Mehrwertsteuer zu berücksichtigen wäre. Ansonsten würde ich für ein faires Angebot an eine freien Mitarbeiter für den Wechsel zum angetellten Mitarbeiter Ihren Hinweis im Kommentar an „Kathi“ umsetzen. Dort wurden Sie gefragt

    Hallo, ich möchte ausgehend von einem Freiberufler Honorar/h hochrechnen, wieviel ich als Festangestellte verdienen würde.

    Hierauf antworteten Sie:
    trage oben die Zahlen so ein, dass am Ende in Zeile 22 Dein Freiberufler-Honorar rauskommt.

    Der umgekehrte Rechenweg (also vom Selbstständigen zum Angestellten) dürfte dann vermutlich lauten:
    Dies bedeutet, dass die gleiche Person als Angestellte 32% weniger Stundenlohn gegenüber dem Selbstständigen erhalten kann, ohne dass es den Auftraggeber mehr kostet. (Rechenweg: 100/147 = 0,68. (0,68 – 1) x 100 = -31,9%)

    Mit bestem Dank
    P. Kremer

    • Hallo Kremer,

      ich habe die USt. weggelassen, da sie im Regelfall beim Auftraggeber und beim Auftragnehmer ein durchlaufender Posten ist. Solltest Du als Zahnarzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, dann musst Du dies natürlich berücksichtigen. Es sei denn der freie Mitarbeiter arbeitet nur ein paar Stunden pro Woche und kommt mit der Kleinunternehmer-Regelung (17.500 € Umsatz pro Jahr) hin.

      Wenn Du möchtest, können wir gerne einmal gemeinsam den Sachverhalt durchrechnen. Schicke mir dazu einfach eine Mail.

      VG Pierre

  • Sehr geehrter Herr Tunger,
    Ihre Tabelle ist für den ersten Ansatz sehr hilfreich. Nicht hinterlegt sind allerdings die Kosten, die der Arbeitgeber hat, wenn er dem angestellten Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (Raumkosten, Einrichtung Möbel, Hardware, Software, Lizenzen etc.)

    • Hallo Anja,

      da hast Du natürlich recht. Diese Kosten müssen noch ergänzt werden. Meine Berechnung bezieht sich auf die reinen Personalkosten.

      VG Pierre

  • Hallo!

    Herzlichen Dank für diesen Ansatz. Da er aus Arbeitsgebersicht gestaltet ist, ist er ein adäquates Instrument. Aber für einen Vergleich auf Grundlage des Bruttoentgeltvergleichs fehlt mir etwas:
    Als Selbstständiger habe ich mit meinem Stundensatz „all-in“ und der im Jahr vereinbarten Stunden einen Bruttobetrag, den ich mit dem Angestellten-Brutto vergleichen möchte. Ich muß also die eigenen Kosten für „Sozialbeiträge“ (z.B. private Rentenversicherung, freiwilligen Arbeitslosenversicherung, halbe Kosten für Krankenversicherung) vom Angestellten-Brutto abziehen, um die Bruttogehälter (selbstständig/angestellt) vergleichen zu können. Das gleiche gilt für Reisekosten, wenn der Abeitgeber diese übernimmt. Schließlich sind die Lohnnebenkosten ja mit 20% angesetzt worden, d.h. beim Angestelltengehalt in- und beim Selbstständigengehalt exklusive. Um nun zu einem vergleichbaren Bruttoeinkommen zu gelangen, kann man dann nach der Subtraktion entsprechend am Stundensatz drehen.
    Des Weiteren ist mir aufgefallen, daß in der Berechnung Feiertage als bezahlt, Wochenenden aber als nicht bezahlt gerechnet werden. Ist dieses so üblich? Sollten bewegliche Feiertage auf ein Wochenende fallen, ist die Rechnung doch anpassungsbedürftig (Anzahl Feiertage).

    Mit freundlichen Grüßen
    Erik Bertram

    • Hallo Erik,

      die Anzahl der Feiertage, die auf einen Werktag fallen, variieren von Jahr zu Jahr und von Bundesland zu Bundesland. Wenn Du genau rechnest, musst Du den Wert vorher recherchieren. Die 11 Tage sind ein gutes Mittelmaß für die grobe Orientierung.

      VG Pierre

  • Hallo, ich möchte ausgehend von einem Freiberufler Honorar/h hochrechnen, wieviel ich als Festangestellte verdienen würde.
    Rechnet man vom Stundensatz einfach 20 % (entspr. Lohnnebenkosten) weg?
    Danke für Info.

    • Hallo Kathi,

      trage oben die Zahlen so ein, dass am Ende in Zeile 22 Dein Freiberufler-Honorar rauskommt.
      Dann hast Du die Zahlen.

      LG Pierre

  • Sehr sehr cooles Tool, vielen Dank! Es ist nicht häufig, dass man im Intenret direkt etwas so nützliches findet und dann auch noch unkompliziert und kostenfrei! Vielen Dank

  • Danke für den Artikel ich habe jedoch eine Fallfrage:

    Ich würde gerne die Frage 2 für mich beantworten.
    Nehmen wir an ich koste das Unternehmen 100€ inkl. Umsatzsteuer/Stunde.
    Wie hoch wäre ein äquivalentes Jahresbruttogehalt eines Angestellten.

    Wie wende ich die Tabelle an und berechne das Gehalt?

  • Insgesamt sehr hilfreich, aber: Da ich sozusagen auf der „Abeitgeberseite“ stehe, wäre der umgekehrte Weg interessant gewesen – was zahlt man jemandem, der bisher Freelancer war und ins feste Angestelltenverhältnis will? (Ja, ich kann die Berechnung umdrehen…aber es wäre eben praktischer, wenn die Tabelle beide Richtungen vorsähe).

  • Vielen Dank für diese einfache und hilfreiche Tabellen und Information gibt äußerst seilführend.
    Hat alles gleich funktioniert :-)))

  • Stundensatz für Selbständige bei 20 Euro? Hallo? Das geht nicht.
    Ich berechne 65 – 120 Euro – je nach Leistung, Umfang (Nur mal eine Stunde kostet halt mehr als wenn wir 4 Wochen täglich zusammen arbeiten).
    Aber 20? Never.
    Davon muss die Krankenkasse, der Kindergarten, alle Lohnnebenkosten die sonst der Arbeitgeber bezahlt, und am Ende auch noch die Einkommensteuer bezahlt werden. Hach, ganz vergessen, leben muss man auch noch.

    Also wer als Selbständiger 20 Euro pro Stunde nehmen kann, wird nicht überleben und macht ganz nebenbei die Preise kaputt.

    • Hallo Bernd bzw. Stefan,

      Danke für Deinen Kommentar.

      Diese Vorlage dient nicht der Berechnung des Stundensatzes, sondern sie zeigt auf, welche Personalkosten ein Arbeitgeber tatsächlich pro produktiver Stunde für einen Angestellten hat.

      Dies zu wissen und auch aufzeigen zu können, ist ein guter Ausgangspunkt für Preisverhandlungen. Die Zahlen dienen dabei nur der Veranschaulichung.

      Erstrebenswerte Stundenlöhne liegen jedoch darüber. Da gebe ich Dir Recht. Ein Business mit 20€ Stundensatz langfristig aufrecht zu erhalten, ist fast unmöglich. Zur Berechnung des Stundensatzes habe ich eine andere Vorlage entwickelt, die Du Dir hier herunterladen kannst: http://bit.ly/std-satz-kalk … hier sieht man, dass es mit 30€ schon recht eng wird. 65€ – 120€ sind da besser :)

      VG Pierre

  • Diese Tabelle ist super! Herzlichen Dank!

    Hatte nämlich vor kurzer Zeit eine Diskussion mit einem Kunden (angestellter Geschäftsführer), der sich bitter beklagt hat, dass ich als Selbständige mehr verdiene als er!

    Dabei hat er die vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen überhaupt nicht eingerechnet (Ausgleichskasse, Krankentaggeld, Unfalltaggeld, Pensionskasse (die je nach Alter des Versicherten und Anbieter zwischen 7-18% ausmachen kann) und natürlich auch weder Feiertage noch Urlaubstage berücksichtigt. Von Weiterbildungskursen auf Kosten Arbeitgeber schon mal ganz zu schweigen.

    Mit dieser Tabelle habe ich nun meinen Mindest-Stundensatz berechnet (da ich zu 80% angestellt bin und zu 50% selbständig wirtschafte), dies konnte ich dies anhand meiner eigenen Daten sehr gut nachvollziehen.

    Fazit – mit meinem jetzigen Stundensatz ist er gut bedient!!!! Denn auf das Ergebnis gemäss Tabelle kommen ja noch meine Betriebskosten noch dazu (Computer, Software – die er nicht hat -, Bürokosten, Material…. etc etc etc ) – somit müsste er eigentlich noch 5 CHF pro Stunde drauflegen… Aber das lasse ich mal.

    Doch bei der nächsten Diskussion – ich bin 100 pro sicher, die Bemerkung kommt nochmal – werde ich ihm meine (resp. Ihre!) Tabelle unter die Nase halten. Für die Schweiz ist diese durchaus geeignet (dann bitte kantonale Feiertage berücksichtigen). Mit 20% sind die Nebenkosten gut gerechnet; im Einzelfall sind sie höher (Pensionskasse, siehe oben).

    Nochmals herzlichen Dank für Ihr super Tool!!!!

  • Sehr spannend danke. Nur die Zusendung des E-Mails für den Download funktioniert leider nicht. Noch nach mehreren Stunden nichts,weder in der Inbox, noch im Spam-Folder. Schade.

    • Hallo Erwin,

      das kann ich mir nicht erklären. Der Newsletter funktioniert und wird auch regelmäßig genutzt. Die Mail-Adresse, mit der Du hier kommentiert hast, ist nicht im Newsletter-System hinterlegt. Probiere es doch noch einmal oder sende mir eine Nachricht übers Kontaktformular.

      VG Pierre

  • Super-Tabelle mit toller Erklärung!
    Ist jedenfalls eine gute Grundlage für Verhandlung und hat mir enorm geholfen!

    Grossartig von Dir, Pierre!
    Herzlichen Dank!

    Gruß,
    Daniel

  • Super gut erklärt!
    Lediglich in der Zeile 13 muss es „Arbeitstage“ und nicht „Arbeitszeit“ heißen.

    Eine Erweiterung um folgende Themem wäre noch möglich:

    Betriebskosten (Miete, Telefon, Webseite, Handy)
    Anschaffungen (PCs, Auto)
    Bildungsurlaub bei Angestellten
    Verwaltungskosten (Steuerberater, Steuersoftware, zusätzliche Büroarbeit)
    Zeit und Geld für Werbung und Akquise

    Danke auch für die Exceltabelle

    Klaus

    • Hey Klaus,
      Danke für die Blumen. Und gerne :)

      In der Zeile 13 war mir tatsächlich ein Schreib-Fehler unterlaufen. Jetzt passt es. Danke für den Hinweis. Super aufgepasst.

      Der Selbständige hat auch noch zusätzlichen Aufwand, welcher sonst durch den Arbeitgeber übernommen wird bzw. gar nicht anfällt, Völlig richtig. Diese „Gemeinkosten“ könnte man noch oben drauf hauen. Den Bildungsurlaub könnte man beim Angestellten bei „Sonderurlaub“ eintragen. Ohne den Aufwand hat man zumindest die Untergrenze.

  • Hi Pierre

    Vielen Dank für die tolle Exceltabelle.
    Aus meiner Sicht geht das aber nicht weit genug. Viele Selbständige müssen neben der Arbeitsleistung auch noch Material beschaffen, Werkzeuge & ggf. Fahrzeug bereit halten. Was ist mit dem Risiko? Kündigungsfristen gibts für Selbständige ja nicht wirklich. Was ist mit dem ganzen Bürokram und Zeiten für Beschaffung neuer Aufträge? 1Tag pro Monat wird dafür sicher drauf gehen oder man bezahlt halt dafür.

    Wer aus seiner Anstellung heraus in die Selbständigkeit wechselt war vermutlich mit dem gezahlten Stundenlohn nicht wirklich zufrieden. Warum diesen dann als Grundlage nehmen?

    Ich finde, jeder der sich unter 20€ „verkauft“ kommt nicht gut weg dabei.

    • Hi Arni,
      Danke fürs Lob.

      Ja, die Tabelle kann man noch weiter treiben, um die diversen Fakten mit unter zu bringen. Da hast Du völlig recht. Und das solltest Du auf jeden Fall auch machen. Alles in einer “Muster”-Tabelle unterzubringen ist immer ziemlich schwer.

      Aber Danke für die Anregung. Ich werde da noch eine Vorlage für die Stundensatz-Berechnung machen. Da werden die Kosten dann mit berücksichtigen.

      Von 20 € pro Stunde können wahrscheinlich die wenigsten leben, stimmt.

      Das Beispiel sollte auch eher die Berechnung erläutern. Aber zugegeben: ich hätte eins nehmen können, wo der Kollege mehr verdient ;)

      Den Angestellten, der in die Selbständigkeit wechselt, habe ich nicht als Grundlage genommen. Alle obigen 3 Szenarien sind aus Unternehmersicht.

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