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Stundenlohn-Vergleich: Angestellt versus Selbständig

Stundenlohn-Vergleich: Angestellt versus Selbständig. Lerne, wie Du die Faktoren Urlaub, Krankheit und Unproduktivität richtig einkalkulierst.

Sie haben sich sicher auch schon mal gefragt, welche Abweichung vom Stundenlohn es gibt, abhängig davon, ob ein Selbständiger oder ein Angestellter den Job macht. Anlässe gibt es dafür 3:

  1. Weil Sie als Unternehmer einen neuen Mitarbeiter benötigen und dieser als Angestellter oder aber auch als Selbständiger arbeiten könnte und Sie nicht wissen, wann Sie Ihrem neuen Team-Mitglied wie viel geben müssen.
  2. Weil Sie als Selbständiger für eine Firma arbeiten, und diese Sie nun fragt, zu welchen Konditionen Sie sich eine Anstellung vorstellen könnten. Und Sie nicht wissen, wie viel Sie jetzt verlangen können, ohne sich zu verschlechtern.
  3. Weil Sie als „frischer“ Unternehmer noch nicht von Ihren Aufträgen leben können und nebenbei noch „jobben“ müssen. Da Sie jedoch schon selbst krankenversichert sind, brauchen Sie kein Angestellten-Verhältnis oder einen Minijob, sondern wollen auf Rechnung arbeiten. Nun müssen Sie den angebotenen Stundenlohn für einen normalen Angestellten auf Ihren Selbständigen-Stundenlohn umrechnen.

Egal in welcher der obigen Situationen Sie sich befinden. Sie sollten wissen, wie die Umrechnung des Stundenlohns von angestellt zu Selbständig und zurück funktioniert. In diesem Artikel lernen Sie es.

Unterschied 1: bezahlte und tatsächliche Arbeitstage

Ein Selbständiger bekommt nur dann Lohn, wenn er auch tatsächlich anwesend ist.

Anders ist dies bei einem Werkvertrag: da bezahlt der Auftraggeber das fertige Werk. Wie lange der Auftragnehmer dafür benötigt, ist für den Preis irrelevant (Bsp.: Kauf eines Autos). Jedoch gehen wir hier von einem Dienstvertrag aus, wo nach Stunden bezahlt wird.

Ein Angestellter hingegen erhält auch Lohn bei:

  • Krankheit
  • Urlaub
  • Feiertag
  • Sonderurlaub, Qualifikation, interne Weiterbildung

Insofern besteht beim Angestellten eine Differenz zwischen bezahlter und tatsächlich verfügbarer Arbeitszeit, die es beim Selbständigen nicht gibt.

Als Vorgeschmack: Der Angestellte ist ca. 20% seiner bezahlten Zeit nicht da. Genaue Berechnung weiter unten.

Unterschied 2: Lohnnebenkosten

Ein Selbständiger schreibt eine Rechnung und bekommt diese vom Auftraggeber bezahlt. Die Kosten des Auftraggebers entsprechen genau den Erlösen des Selbständigen. Keine zusätzlichen Kosten also.

Beim Angestellten kommen jedoch für den Arbeitgeber zu dem vereinbarten Bruttolohn noch Lohnnebenkosten hinzu. Lohnnebenkosten sind Kosten für die Sozialversicherungen (Krankenv., Pflegev., Rentenv., Arbeitslosenv.) die zur Hälfte der Arbeitgeber und zur Hälfte der Arbeitnehmer trägt.

Lohnnebenkosten betragen bei einem normalen Anstellungsverhältnis ca. 20% und bei einem Minijob ca. 30%. Quellen siehe Seitenende.

Berechnung

Im folgenden Beispiel stelle ich einen typischen, deutschen Vollzeitangestellten dar. In die Berechnung fließen die beiden, obigen Unterschiede mit ein. Die Excel-Vorlage können Sie am Ende der Seite kostenlos herunterladen. Die Zahlen in den gelben Feldern können Sie ändern.

Stundenlohn-Vergleich-Angestellt-vs-Selbstaendig.png

Erläuterung

Zuerst werden die Personal-Kosten für einen Angestellten berechnet.

Dazu werden die bezahlten Arbeitstage pro Jahr berechnet (52 Wochen * 5 Tage pro Woche). Es ergeben sich 260 Arbeitstage (Mo–Fr) pro Jahr. Davon werden mehrere Tage für Urlaub, Feiertage, Krankheit und Sonderurlaub abgezogen. Urlaub kann individuell geändert werden. Es gibt in Deutschland ca. 10 Feiertage, die auf einen Wochentag fallen. Krankheitstage können geschätzt werden oder in der Firmen-Krankenstatistik nachgesehen werden. Meine Erfahrung: Unternehmer schätzen fast immer, dass ihre Angestellten weniger oft krank sind, als sie es tatsächlich sind. Nach Abzug erhalten Sie die tatsächlichen Arbeitstage. In dem Beispiel bleiben von 260 bezahlten Tagen lediglich 213 übrig. Dies heißt, dass der Angestellte nur 213 Tage im Jahr tatsächlich arbeitet. Dies entspricht einer Quote von 82% (nur an 4 von 5 bezahlten Tagen wird tatsächlich gearbeitet).

Im nächsten Schritt wird die bezahlte Jahresarbeitszeit berechnet. Ich unterstelle eine 40-Stunden-Woche. Dies entspricht 8 Stunden pro Tag. Dies ergibt 2.080 bezahlte Arbeitsstunden pro Jahr (8 * 260).

Im nächsten Schritt werden die Personalkosten pro Jahr berechnet. Zuerst wird der Stundenlohn (10 €) um den Arbeitgeberanteil erweitert. In meinem Beispiel sind dies 20% Lohnnebenkosten. Wenn Sie für einen Minijob rechnen, tragen Sie 30% ein. Dann wird der Stundenlohn inkl. Lohnnebenkosten (12 €) mit den bezahlten Arbeitsstunden (2.080) multipliziert. Es ergeben sich 24.960 € Personalkosten für den Unternehmer.

Für diese 24.960 € erhält der Unternehmer tatsächlich: 213 Arbeitstage oder 1.704 Arbeitsstunden (8 Stunden pro Tag *213 tatsächliche Arbeitstage).

Mit diesen Zahlen kann jetzt der Stundenlohn für einen äquivalenten Selbständigen ausgerechnet werden, der genau so viel arbeitet und das Unternehmen genau so viel kostet.

Man teilt die Kosten in Höhe von 24.960 € durch die 1.704 Arbeitsstunden und erhält einen Stundenlohn von 14,65 €.

Dies bedeutet, dass der Selbständige 47% mehr Stundenlohn gegenüber dem Angestellten erhalten kann, ohne dass es den Auftraggeber mehr kostet.

Mit dieser Vorlage sind Sie nun gewappnet für die nächste Preisverhandlung.

Download

Sie können sich jetzt die Excel-Vorlage herunterladen und Ihren Stundenlohn vergleichen. Ersetzen Sie einfach die Zahlen in den gelben Zellen durch Ihre.

Wichtige Updates

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Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten

http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

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