Die Verpflegungsmehraufwendungen für 2022 werden nicht neu festgesetzt. Die Pauschalen von 2021 bestehen fort.
Dies steht in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.09.2021:
Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort. Demzufolge sind die durch BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021″ – Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I) Seite 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
Die Verpfegungsmehraufwendungs-Pauschalen von 2021, die nun auch für 2022 gelten, findest Du in dem Beitrag Verpflegungsmehraufwendungen 2021.
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Excel-Vorlage-EÜR-2022
Die Excel-Vorlage-EÜR-2022 enthält die Werte für 2022.
Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen-Kilometerpauschale 2014-2022
Die Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen-Kilometerpauschale enthält die Werte für die Jahre 2014 bis 2022.