Logo Logo

Corona-Hilfe in Anlage EÜR eintragen

Im Jahresabschluss 2020 musst Du an mehreren Stellen Angaben zur Corona-Soforthilfe machen. Einmal in der Anlage EÜR und einmal in der neuen Anlage Corona-Hilfen.

Neue Anlage Corona-Hilfen

Für das Jahr 2020 musst Du erstmals in der Einkommensteuererklärung Angaben zur Corona-Hilfe machen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dies auch noch für das Jahr 2021 gelten. Hoffentlich nicht mehr darüber hinaus.

Ich arbeite mit Mein ELSTER und erkläre es daran.

Wenn Du zu Deiner Einkommensteuererklärung die Anlage G (für Gewerbe), S (für Freiberufler) oder L (Land- und Forstwirtschaft) hinzugefügt hast, musst Du automatisch die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen. Wenn Du diese nicht selbst hinzufügst, wird Dich Mein ELSTER darauf hinweisen.

Sollte dies Dein erster Jahresabschluss sein, schau Dir mein eBook „Jahresabschluss als Einzelunternehmer“ an.

In der Anlage Corona-Hilfen musst Du zuerst Deine Person (und falls zutreffend Deinen Partner) hinzufügen. Siehe Screenshot.

Als nächstes wählst Du die Person aus und gibst an, ob Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden. Siehe Screenshot. Wenn Du in Zeile 4 „Ja“ auswählst, musst Du in Zeile 5 für Deinen Betrieb die Höhe eintragen.

Hast Du mehrere Betriebe, weil Du bspw. als Freiberufler und Gewerbetreibender tätig bist, musst Du entspprechend zwei Betriebe anlegen.

Corona-Soforthilfe in der Anlage EÜR

In der Anlage EÜR musst Du ebenfalls angeben, ob Du Hilfen / Zuschüsse auf Grund der Corona-Pandemie erhalten hast. Diese gibst Du in Zeile 15 an. Siehe Screenshot.

In der Excel-Vorlage-EÜR trägst Du die Hilfe ebenfalls bei „umsatzsteuerfreien, nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen“ ein.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Eure Meinung / Erfahrung

Wie ist Eure Erfahrung mit dem Eintragen der Corona-Hilfen in Mein ELSTER. Hinterlasst mir gerne Eure Kommentare und teile Eure Erfahrung mit mir und anderen Anwendern.

Hinterlasse einen Kommentar

9 Kommentare

  • Hi,
    wie ist das denn bei den Bilanzierern nach HGB, da kann ich ja keine EÜR ausfüllen, gibt es da andere Möglichkeit?

    Danke und schöne Grüße

    • Hallo,
      beim Bilanzieren gibt es wahrscheinlich ähnliche Konten und Formulare.
      Genauere Auskunft kann ich aber nicht geben.
      VG Pierre

  • Hallo Pierre,
    ich hatte im Sommer 2022 dann doch noch Corna und habe vor, nachträglich für 2022 Corona-Ausfall für die 2 Wochen Krankheit zu beantragen. Wenn die Zahlung dann im Herbst 2023 eingehen sollte: In welches Steuerjahr gehört die Zahlung in der EÜR? Ich nehme an 2023, da ja das Prinzip des Zahlungszuflusses gilt, oder?

    Gruß Ive

  • Hi Pierre,

    ich bin Kleinunternehmer und habe dementsprechend Interesse, die 22000 EUR nicht zu überschreiten. Wenn ich die erhaltene Soforthilfe iHv 9000 EUR in Zeile 12 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG ) eintrage, bleiben meine Betriebseinnahmen gleich (ca 15000 EUR), was natürlich gut ist. Doch wenn ich in der Zeile 66
    (Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) die zurückgezahlte Soforthilfe iHv 7000 EUR), wird das in die gesamte Betriebsausgaben miteinkalkuliert, was natürlich keinen Sinn macht.

    Was wäre hier die beste Lösung? Wenn ich die erhaltene Soforthilfe in Zeile 11 eintrage, wirkt sich das auf die Betriebseinnahmen aus (24000 EUR). Wenn man davon dann den zurückgezahlten Betrag, wie in Zeile 66 angegeben, abzieht, so ergibt das ja alles einen Sinn. Die Frage: Dadurch, dass die Betriebseinnahmen nun bei 24000 EUR sind, sprenge ich ja die Kleinunternehmergrenze von 22000 EUR?! Oder wird diese Grenze ev. dieses Jahr nicht angewandt, weil dann so viele Kleinunternehmer plötzlich umsatzsteuerpflichtig wären?

    Habe schon viel recherchiert, doch wäre bestens dankbar für deinen Ratschlag!
    LG
    Jan

    • Hallo Jan,
      danke für die Frage! Ich stehe vor der gleichen Herausforderung und finde bisher keine Lösung…
      LG Marty

    • Hallo Jan und Marty,

      die Corona-Hilfen sind Betriebseinnahmen und einkommensteuerpflichtig. Daher müssen sie in der Anlage EÜR eingetragen werden. Bei Kleinunternehmern werden die Umsätze und Hilfen in der Zeile 11 eingetragen.
      Bei dem Beispiel von Jan sind dies 15.000 und 9.000 EUR = 24.000 EUR

      In Zeile 12 könnt Ihr dann angeben, wie hoch der Anteil der Umsätze ist, die nicht steuerbar sind. Hier werden die Sofort-Hilfen erneut eingetragen, da sie nicht steuerbar sind. Denn es liegt keine Leistungsaustausch vor.
      Also 9.000 EUR beim Beispiel von Jan

      Für die Ermittlung der Überschreitung der Kleinunternehmer-Grenze gilt dann die Differenz aus Zeile 11 und Zeile 12.
      24.000 EUR – 9.000 EUR = 16.000 EUR

      Die zurückgezahlte Sofort-Hilfe wird in der EÜR in Zeile 66 unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie)“ eingetragen. Diese Ausgabe schmälert den Gewinn, so dass nur die behaltene Sofort-Hilfe versteuert wird.

      Danke Jan für Deine separate Mail mit den Recherchen.

      VG Pierre

  • Hi, mich würde interessieren, ob es nicht doppelt gemoppelt und versteuert wird, wenn ich es sowohl bei der EÜR als auch in der Einkommenssteuererklärung in der Corona Anlage angebe?
    Freue mich über deine Einschätzung.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    • Hallo Ines,
      für die Berechnung der ESt. ist vermutlich nur die Anlage EÜR relevant.
      Da es in der Anlage EÜR aber keine eigene Zeile für die Corona-Hilfen gibt, werden diese zusammen mit anderen umsatzsteuerfreien und nicht umsatzsteuerbaren in die Zeile 15 (siehe Bild oben) geschrieben. Das heißt, diese Zahl lässt keine Aussage darüber zu, ob Corona-Hilfen gezahlt wurden oder wie hoch diese waren.
      Um zu erfahren, ob und in welcher Höhe Corona-Hilfen geflossen sind, wurde daher die Anlage Corona-Hilfen geschaffen; vermute ich.
      Du kannst Dir in Elster nach dem Eintragen Deiner Zahlen die voraussichtlich zu zahlen Steuer berechnen lassen. Dabei siehst Du auch, welches Einkommen heran gezogen wurde. Diese Zahlen kannst Du dann mit Deinen vergleichen und würdest eine „doppelte Besteuerung“ erkennen.
      VG Pierre

Cover-Anleitung-Jahresabschluss

Meistere Deinen Jahresabschluss!

In dieser Anleitung leite ich Dich als Einzelunternehmer Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuer-Erklärung. Du lernst Handlungsspielräume kennen und kannst diese für Dein Unternehmen nutzen.


>> Jetzt Kostenlos herunterladen