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Neue GoBD ab 2020

Die GoBD wurden überbeitet und sind ab Januar 2020 in der neuen Fassung gültig.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden am 14.11.2014 vom Bundesministerium der Finanzen erstmals veröffentlicht und waren ab 01.01.2015 gültig. Am 28.11.2019 wurde eine überarbeitete Fassung veröffentlicht, welche ab 01.01.2020 gültig ist. GoBD 2019 als PDF anschauen.

Wenige Änderungen

Eine umfangreiche Änderung der GoBD hat nicht stattgefunden. Vielmehr wurden selektiv Änderungen vorgenommen und dabei Rückmeldungen aus der Wirtschaft aufgegriffen und umgesetzt. Eine umfassende Übersicht über die Änderungen findest Du bei Haufe. Zwei ausgewählte Punkte, die ich wichtig finde und die für Dich vielleicht relevant sind, findest Du nachfolgend.

Berücksichtigung für Kleinstunternehmen

Die GoBD gelten grundsätzlich für alle Unternehmen. Bilanzierer sowie Gewinnermittler anhand der EÜR.

Neu hinzugekommen ist jedoch unter Randnummer 15 der Absatz:

Bei Kleinstunternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln (bis 17.500 Euro Jahresumsatz), ist die Erfüllung der Anforderungen an die Aufzeichnungen nach den GoBD regelmäßig auch mit Blick auf die Unternehmensgröße zu bewerten.

Digitalisierung von Belegen

Eine wichtige Erleichterung ist, dass die Digitalisierung von Belegen mittels mobiler Endgeräte wie z.B. Smartphones explizit anerkannt wird. Dies soll gleichsam im Ausland zulässig sein (Siehe Randnummer 130).

Einführung in GoBD. Und Excel.

In dem Beitrag GoBD und Excel erkläre ich, was die GoBD sind und wie sich diese mit Excel vertragen.

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