Das Bundesministerium der Finanzen hat am 01.09.2026 die Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Wirtschaftsjahr 2026 veröffentlicht. Lies nach, was sich verändert hat.
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Alle Anlagen EÜR ab 2010 ansehen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat neben der eigentlichen Anlage EÜR auch wieder die Anlagen AVEÜR, SZ, LuF sowie die Anlagen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen veröffentlicht.
Kurzfassung
Der grundsätzliche Aufbau der Anlage EÜR bleibt 2026 erhalten.
Es ändern sich nur wenige Punkte.
Es gibt ein Update.
Betriebsausgaben: Zeilennummern haben sich verschoben – neue Version 1.2
Bei den Betriebsausgaben wurde eine zusätzliche Position eingefügt. Dadurch verschieben sich nachfolgende Zeilennummern um den Wert 1.
Einige Beispiele:
- Bezogene Fremdleistungen: Zeile 29 → Zeile 30
- Ausgaben für eigenes Personal: Zeile 30 → Zeile 31
- AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: Zeile 33 → Zeile 34
Die Summe der Betriebsausgaben befindet sich 2026 in Zeile 76. Im Vorjahr war dies noch Zeile 75.
Für Dich als Unternehmer ändert sich dadurch in vielen Fällen nicht der Inhalt der Position, sondern lediglich deren Zeilennummer.
Ich habe die Zeilennummern in der Excel-Vorlage-EÜR 2026 Kleinunternehmer und Vorsteuerabzugsberechtigt angepasst und deshalb die Version 1.2 veröffentlicht.
Wenn Du noch mit der Version 1.1 arbeitest, kannst Du die Werte weiterhin problemlos anhand der Bezeichnungen der einzelnen Positionen der amtlichen Anlage EÜR zuordnen.
Wenn Du das Update auf die Vesion 1.2 haben möchtest, schick mir eine Mail.
Entfernungspauschale ab 01.01.2026 bei 38 Cent
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Entfernungspauschale ab 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Dies ist nicht neu und ist daher auch in der EÜR-2026 Version 1.1 bereits enthalten. Es erscheint jedoch nun zum ersten Mal in einem Schreiben zur Anlage EÜR. Daher möchte ich es der Vollständigkeit halber erwähnen. Ich habe es auch im Steuer-Spickzettel 2026 erwähnt.
Bis einschließlich 2025 galt:
- für die ersten 20 Kilometer: 0,30 € je Entfernungskilometer
- ab dem 21. Kilometer: 0,38 € je Entfernungskilometer
Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale:
0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Beispiel
Du fährst an 200 Arbeitstagen jeweils 15 Kilometer von Deiner Wohnung zu Deiner ersten Betriebsstätte.
2025:
200 Tage × 15 km × 0,30 € = 900 €
2026:
200 Tage × 15 km × 0,38 € = 1.140 €
Die abziehbare Entfernungspauschale erhöht sich in diesem Beispiel um 240 €.
Wann kommen neue Steueränderung
Mit dem Jahressteuergesetz, welches meist zum Jahreswechsel veröffentlicht wird, werden wir vermutlich im Dezember 2026 neue Gesetze bekommen. Ich werde berichten. Um nichts zu verpassen, abonniere den Newsletter.
Bewirtungsaufwendungen nur noch mit TSE-Kasse gültig
Auch die Anleitung zu den Bewirtungsaufwendungen wurde angepasst.
2025 stand dort noch, dass grundsätzlich nur maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen anerkannt werden.
In der Anleitung für 2026 wird dies konkreter beschrieben.
Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte werden grundsätzlich nur Rechnungen anerkannt, die
- maschinell erstellt,
- elektronisch aufgezeichnet und
- mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert wurden.
Woran erkennst Du einen TSE-konformen Bewirtungsbeleg?
Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Kassensystem, muss die Rechnung grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein. Du kannst in der Regel davon ausgehen, dass dies der Fall ist, wenn auf dem Kassenbeleg beispielsweise eine Transaktionsnummer, die Seriennummer des Kassensystems oder die Seriennummer der TSE angegeben ist. Die Angaben können auch in einem QR-Code enthalten sein.
Betriebseinnahmen
Im Bereich der Betriebseinnahmen gibt es gegenüber der Anlage EÜR 2025 keine wesentlichen Änderungen.
Die Summe der Betriebseinnahmen befindet sich weiterhin in Zeile 23.
Investitionsabzugsbeträge
Bei den Investitionsabzugsbeträgen wurden die Jahre wie gewohnt fortgeschrieben.
In der Anlage EÜR 2025 konnten Hinzurechnungen für Investitionsabzugsbeträge aus folgenden Jahren eingetragen werden:
- 2022
- 2023
- 2024
In der Anlage EÜR 2026 sind es:
- 2023
- 2024
- 2025
Die Systematik bleibt damit grundsätzlich unverändert.
Anlage AVEÜR: Sammelposten
Auch bei den Sammelposten in der Anlage AVEÜR wurden die Jahre entsprechend fortgeschrieben.
2025 wurden die Sammelposten der Jahre 2021 bis 2025 dargestellt.
2026 sind es die Sammelposten der Jahre 2022 bis 2026.
Auch hier ändert sich die grundsätzliche Systematik nicht.
Buchhaltung mit Excel-Vorlage-EÜR

Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.