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Inflationsausgleichsprämie gilt auch beim Minijob

Die Bundesregierung hat eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 EUR beschlossen, welche auch beim Minijob gilt.

Wegen der gestiegenen Inflation hat die Bundesregierung eine Entlastungsmaßnahme beschlossen. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie auszahlen. Ein vergleichbares Instrument hat sich während der Corona-Pandemie bewährt.

Inflationsausgleichsprämie Minijob

Die Details der Inflationsausgleichsprämie

  • Die Inflationsausgleichsprämie darf bis zu 3.000 € betragen.
  • Die Auszahlung ist möglich vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2024.
  • Auf die Inflationsausgleichsprämie werden keine Steuern oder Sozialabgaben fällig.
  • Der Betrag kann vollständig oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
  • Es sind neben Geldzuwendungen auch Sachzuwendungen möglich.
  • Eine darüber hinausgehende Zahlung muss regulär als Arbeitslohn versteuert werden.
  • Die Prämie gilt pro Arbeitgeber. Gibt es einen Hauptarbeitgeber und einen Nebenjob-Arbeitgeber, können bis zu 6.000 € steuer- und sozialabgabenfrei in Anspruch genommen werden.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel im Zeitraum bis Ende 2024 kann die Prämie erneut in Anspruch genommen werden. Wird zum alten AG zurück gewechselt, darf die Prämie nicht erneut genutzt werden.
  • Die Prämienauszahlung muss entsprechend gekennzeichnet werden. Zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Gehaltsabrechnung.
  • Das Weihnachtsgeld darf nicht als Inflationsausgleichsprämie getarnt werden.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden. Eine Auszahlung von Bestandteilen des regulären Arbeitslohns als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ist somit nicht möglich.
  • Die Prämie wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen als Einkommen angerechnet. Empfängern von Arbeitslosengeld II kommt die Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe zugute, ohne dass Leistungen gekürzt werden.

Merkblatt zur Inflationsausgleichsprämie

Im Bereich Steuer-Merkblätter findest Du ein Merkblatt zur Inflationsausgleichsprämie.

Die Steuer-Merkblätter und Checklisten zeigen Dir den Weg durch den deutschen Steuerdschungel. Mit vielen Berechnungsbeispielen und Steuertipps beantworten die Merkblätter die wichtigsten Fragen rund ums Steuerrecht. Diese werden bereitgestellt von Deubner Steuern & Praxis.

Quellen zur Inflationsausgleichsprämie

  • Deubner-Steuern
  • Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, BR-Drucks. 476/22 v. 30.09.2022

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