Ab dem 01.01.2014 gibt es nur noch zwei Zeitintervalle mit unterschiedlich hohen Pauschbeträgen für Dienstreisen im Inland. Dabei wird ausschließlich auf die Abwesenheitsdauer von der Wohnung abgestellt.
Ist die Abwesenheitsdauer größer 24 Stunden, dann beträgt die Verpflegungspauschale 24 €.
Ist die Abwesenheitsdauer größer 8 Stunden, dann beträgt die Verpflegungspauschale 12 €.
Auch bei den Verpflegungspauschalen für Auslandstätigkeiten gibt es ab dem 01.01.2014 nur noch zwei Pauschalen. Die Auslandspauschalen betragen jeweils 120 % bzw. 80 % der nach dem Bundesreisekostengesetz geltenden Auslandstagegelder.
Wie bisher können Verpflegungsmehraufwendungen nur in Form von Pauschbeträgen steuerlich geltend gemacht werden. Ein Abzug der tatsächlichen Verpflegungskosten mittels Einzelnachweise bleibt ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum neuen Reisekostenrecht finden Sie im Online-Bereich der IHK.
Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen
Damit Sie Ihre Verpflegungsmehraufwendungen und die Kilometerpauschale erfassen können, habe ich eine Excel-Vorlage erstellt:
Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen+Kilometerpauschale
Excel-Vorlage-EÜR inkl. Erfassung der Verpflegungmehraufwendungen
In der Excel-Vorlage-Einnahmenüberschussrechnung ist die bequeme Erfassung der Verpflegungsmehraufwendungen und der Kilometerpauschalen bereits enthalten.
Quelle: Steuerkanzlei Paul