Das Land Sachsen hat zwecks der Corona-Krise ein Liquiditätshilfe-Darlehen über die Sächsische Aufbaubank SAB veröffentlicht.
Der Kredit (kein geschenktes Geld) kann ab sofort, kostenlos und ohne Hausbank beantragt werden.
Wenn Du Hilfe bei der Beantragung benötigst, kannst Du gerne Kontakt zu mir aufnehmen oder Deine Fragen als Kommentar unter diesem Beitrag hinterlassen.
Folgend die Details, die ich eins zu eins von der SAB – Corona-Soforthilfe übernommen habe.
Überblick
Wer wird gefördert
- Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
Nicht gefördert werden
- Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
- Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
- Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
Was wird gefördert
Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Voraussetzungen
- Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR
- Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
- Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
- Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
Konditionen
Darlehenshöhe
Im Regelfall von mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR.
In besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann im Einzelfall auch ein Höchstbetrag von bis zu 100.000 EUR nach einem Zeitraum von vier Monaten im Rahmen einer Aufstockung auf den Regelbetrag gewährt werden, wenn nachweisbar ein höherer Bedarf besteht.
Zinssatz
zinslos
Laufzeit
10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
Sicherheiten
keine
Das Darlehen wird als Nachrangdarlehen ausgereicht, das heißt, dass es als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden kann. So erhalten auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu weiteren externen Finanzierungsmöglichkeiten.
Auszahlung
100 % in einer Tranche
Tilgung
Quartalsweise nach tilgungsfreier Zeit
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Bitte reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der SAB ein.
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie den Antrag auf Förderung unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
Frist / Dauer
Eine Antragstellung ist laufend möglich unter Liquiditätshilfedarlehen Corona SAB.
Kosten
Für die Antragsbearbeitung erhebt die SAB keine Gebühren.