Bei der Erstellung der Excel-Vorlage-EÜR-2021-Vorsteuerabzugsberechtigt war ich voreilig und entfernte die reduzierten USt.Sätze 5% und 16%, welche auf Grund der Corona-Pandemie 2020 temporär eingeführt wurden.
5% und 16% in Ausgangsrechnungen
Unter Umständen benötigst Du jedoch die reduzierten USt.Sätze auch noch in 2021. Und zwar, wenn Du Rechnungen in 2020 mit 5% oder 16% USt. gestellt hast, diese aber erst in 2021 bezahlt werden.
Wenn dies bei Dir der Fall ist, hast Du zwei Optionen.
- Du kannst die USt.Sätze anhand der Videos anpassen, die ich für die Excel-Vorlage-EÜR-2020 erstellt hatte.
- Oder Du kannst Dir von mir eine angepasste Vorlage zuschicken lassen. Sende mir dazu einfach eine Mail.
- Solltest Du Daten in die neue Vorlage kopieren wollen, schaue Dir das Video zum Kopieren von Daten an, in dem ich erkläre, was du beachten musst.
5% und 16% Vorsteuer
Wenn Du die 5% und 16% nicht in der Tabelle Einnahmen eintragen musst, sondern lediglich in der Tabelle Ausgaben, weil Du Rechnung erhalten hast, beachte folgendes.
Der USt.Satz in der Tabelle Ausgaben (Saplte E) dient nur der Berechnung des Netto-Betrags (Spalte G) und wird in keiner anderen Tabelle weiter verarbeitet. Anstatt in Spalte E den USt.Satz anzugeben, kannst Du auch händisch die Werte in Spalte F (USt.) und G (Netto) eintragen und dabei die vorhandene Formel überschreiben.