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Betriebsausgaben für privates Laden von Elektrofahrzeug (Betriebsvermögen)

Wenn Du ein Elektrofahrzeug im Betriebsvermögen hast und dieses zu Hause (privat) lädst, kannst Du dafür Betriebsausgaben ansetzen. Wie und in welcher Höhe lernst Du in diesem Artikel.

Mehrere Möglichkeiten zur Ermittlung der Betriebsausgaben

1. gesonderter Stromzähler

Wenn Du als Unternehmer das Fahrzeug an einer privaten Ladevorrichtung (z.B. Steckdose) auflädst, kann der betriebliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers nachgewiesen werden. Um den betrieblichen Nutzungsanteil an den privaten Stromkosten nachzuweisen, werden Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten als ausreichend betrachtet. Neben dem Einkaufspreis für die verbrauchten Kilowattstunden Strom ist auch ein zu zahlender Grundpreis anteilig bei der Aufteilung zu berücksichtigen.

2. Pauschale

Aus Vereinfachungsgründen kann für den betriebliche Nutzungsanteil am privaten Stromverbrauch eine Pauschale genutzt werden.

Hier gelten nach einem Schreiben des BMF folgende monatliche Pauschalbeträge von 2021 bis 2030.

  • Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb:
    • 30 € für Elektrofahrzeuge
    • 15 € für Hybridfahrzeuge
  • Ohne Lademöglichkeit im Betrieb:
    • 70 € für Elektrofahrzeuge
    • 35 € für Hybridfahrzeuge

Betriebsausgaben für Ladestrom in Excel-Vorlage-EÜR eintragen

Die Betriebsausgaben für den Ladestrom trägst Du in der Excel-Vorlage-EÜR in der Tabelle Ausgaben ein.

Als Kostenart-EÜR wählst Du Sonstige tatsächliche Fahrtkosten.
Als Kostenart-BWA wählst Du Fahrzeugkosten.

Ob das Geld für die Bezahlung von Deinem Firmenkonto oder Deinem Privatkonto abging, ist für die EÜR nicht von Relevanz. Das erkläre ich in auch noch einmal in dem Artikel Barbelege, Bank, Kasse in der Excel-Vorlage-EÜR.

Quellen

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