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Neue Steuer-Gesetze und Grenzen 2020

Jeder Jahreswechsel bringt neue und geänderte Steuer-Gesetze und Grenzen mit sich. Was sich 2020 in Sachen Steuern und Buchhaltung ändert, habe ich für Dich zusammengesammelt:

Einkommensteuer

  • Ab 01.01.2020 beträgt der ESt-Grundfreibetrag 9.408 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro).
    • Zusätzlich werden die Eckwerte des Steuertarifs um 1,95 % angehoben.
    • Wie hoch Deine ESt ausfällt, kannst Du mit meiner Excel-Vorlage-ESt-Soli ausrechnen
  • Der Kinderfreibetrag wird auf 2.586 EUR erhöht.
  • Verpflegungsmehraufwendungen
    • Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für Deutschland ändern sich 2020 erstmals seit vielen Jahren. Für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertagvon wird der Betag von 12 € auf 14 € angehoben. Bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag erhöht sich der Betrag von 24 € auf 28 €. In der aktuellen Excel-Vorlage-EÜR sowie in der Excel-Vorlage-Verpflegungsmehraufwendungen und Kilometerpauschale sind die Werte für 2020 bereits hinterlegt.
  • Sonderausgaben
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das eigene Kind, die von den Erziehungsberechtigten wirtschaftlich (Bar- oder Sachunterhalt) getragen werden, sind künftig bei diesen als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Dabei ist es unerheblich, ob und wie hoch die Einkünfte oder Bezüge des Kindes sind.
  • Neue Steuerformulare
    • Der Haupt­vordruck für die Steuerberechnung 2019 umfasst nur noch zwei Seiten (bisher vier). Sonder­ausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haus­halts­nahe Aufwendungen werden in separaten Anlagen erfasst.
  • ElsterFormular läuft aus
    • Die Software ElsterFormular, mit welcher auch ich viele Jahre Daten ans Finanzamt übermittelt habe, wird nicht weiterentwickelt und erhält keine Dokumenten für 2020. Für USt.Voranm. und Dauerfristverlängerungen kannst Du für 2020 Mein Elster nutzen. Mehr darüber erfährst Du unter ElsterFormular läuft 2019 aus.

Umsatzsteuer

  • Kleinunternehmergrenze wird auf 22 TEUR angehoben (bisher 17,5 TEUR)
    • Betrug Dein Umsatz im Vorjahr 22 TEUR und überschreitet im laufenden Jahr voraussichtlich nicht 50 TEUR, kannst Du als Kleinunternehmer nach §19 UStG agieren.
  • Istversteuerungsgrenze wird auf 600 TEUR angehoben
    • Lag Dein Umsatz im Vorjahr unter 600 TEUR (bisher 500 TEUR), darfst Du die Umsatzsteuer nach vereinnahmten (und nicht nach vereinbarten) Entgelten ermitteln.
  • Fernreisen mit der Bahn
    • Für sämtliche Zugreisen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
  • Umsatzsteuer auf eBooks
    • Ab dem 18.12.2019 und nicht erst ab 2020 – gilt auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%.
    • Ausnahmen: Jugendgefährdende Erzeugnisse nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen.

Fahrzeuge

  • Elektro-Lieferfahrzeuge (auch Fahrrad)
    • Zwischen 01.01.2020 und 31.12.2030 neu angeschaffte Lieferfahrzeuge mit reinem Elektromotor und Gesamtmasse von max 7,5 Tonnen können neben der normalen linearen AfA mit einer Sonderabschreibung in Höhe von 50% abgeschrieben werden. Dazu zählen auch elektrisch betriebene Lastenräder mit Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und einer Nutzlast von mindestens 150 kg.
  • Elektro-Dienstwagen
    • Der Anteil der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs beträgt normalerweise 1% vom inländischen Bruttolistenneupreis pro Monat. Seit 2019 wurde für Plug-in Hybride der Wert auf 0,5% reduziert. Ab 2020 gilt zusätzlich der Wert 0,25% für reine Stromer.
    • Da dies verlockend klingt, habe ich eine Excel-Datei erstellt und das ganze mal analysiert

Beschäftigung von Personal

  • Mindestlohn wird auf 9,35 EUR angehoben (bisher: 9,19 EUR)
  • Pauschale Lohnsteuer
    • Pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25% bei kurzfristig Beschäftigten bis zu einem durchschnittlichen Lohn von 120 EUR (vorher: 72 EUR) ab 2020 möglich.
    • Der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn wird von 12 EUR auf 15 EUR angehoben.
  • Midi-Jobber
    • Im Übergangsbereich vom Minijob (450 EUR-Job) zum normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (1.300 EUR) profitieren Arbeitnehmer von reduzierten Beiträgen zur Sozialversicherung. In diesem Übergangsbereich gilt zur Berechnung ab 2020 der neue Faktor 0,7547.
  • Job-Ticket kannst Du als Arbeitgeber pauschal mit 25% versteuern, ohne dass dies die Entfernungspauschale (Werbungskosten) Deines Arbeitnehmers negativ beeinträchtigt.
  • Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber
    • Als Arbeitgeber kannst Du die die Gesundheit Deiner Arbeitnehmer (bspw. durch Gesundheitskurse) bis zu 600 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei fördern (bisher: 500 EUR).
  • Erleichterter Zuzug für ausländische Fach­kräfte
    • Fach­kräfte aus Ländern außer­halb der Europäischen Union dürfen vom 1. März 2020 an einfacher nach Deutsch­land ziehen. Als Arbeit­geber musst Du nicht mehr nach­weisen, dass Du keinen Mitarbeiter in der EU gefunden hast oder dass es um einen Mangelberuf geht. Die Fach­kräfte brauchen einen Hoch­schul­abschluss oder eine Berufs­ausbildung, die der deutschen gleich­wertig ist. Des weiteren müssen die Kandidaten nach­weisen, dass sie für sich und ihre Familienangehörigen den Lebens­unterhalt selbst bestreiten können.

Quellen

  • DasAktuelle 2020-03
  • https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steueraenderungen-2020_168_506036.html
  • https://www.test.de/Neuerungen-in-2020-Das-aendert-sich-im-Jahr-2020-5258773-0/
  • https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/gesetzesaenderung/steueraenderungen-2020-teil-1-allgemeine-aenderungen
  • https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/gesetzesaenderung/steueraenderungen-2020-teil-2-steueraenderungen-fuer-familien
  • https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/gesetzesaenderung/steueraenderungen-2020-teil-5-steueraenderungen-fuer-selbststaendige-und-arbeitgeber

Antworte auf Stefan Glöckner

2 Kommentare

  • Hallo Pierre….

    Vielen Dank für die guten Wünsche zu 2020, die gebe ich natürlich gerne so weiter! Dank Deiner kleinen aber feinen EÜR-Tabelle hat mir der Start in die Buchhaltung einer Selbständigkeit keine Schweißperlen auf die Stirn getrieben, der Preis war perfekt für Starter. Bin nun seit 2017 bald drei Jahre selbstständig…und werde es nie mehr freiwillig aufgeben!

    Nun zu den Steuerneuerungen 2020 auch herzliche Dank für‘s zusammentragen.

    Ich wünsch Dir weiterhin viel Erfolg und vor allem Spaß an der Arbeit!

    Liebe Grüße
    Stefan Glöckner
    Reinigungsservice Glöckner

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