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Bewirtungsaufwendungen in der EÜR

Lerne in diesem Beitrag, wie Bewirtungsaufwendungen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) behandelt werden.

Bewirtungsaufwendungen

Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftspartnern sind betrieblich veranlasst und stellen somit eine Betriebsausgabe dar.

Beispiel

Du lädst Deinen Kunden oder Lieferanten zum Mittagessen ein.

Bewirtungsaufwendungen sind nur beschränkt abziehbar

Da Du nicht nur als Selbständiger, sondern auch als Privatperson Speisen zu Dir nimmst, kannst Du diese Ausgaben nicht zu 100% als Betriebsausgabe geltend machen, sondern nur zu 70%.

Die Vorsteuer aus Bewirtungskosten kannst Du als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer zu 100% geltend machen, soweit die Aufwendungen angemessen sind.

Voraussetzung für Bewirtungsaufwendungen

Um Deine Ausgaben für Bewirtung als Betriebsausgabe geltend zu machen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Aufwendungen sind nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen.
  • Die Höhe der Aufwendung und die betriebliche Veranlassung sind nachgewiesen.

Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung sind schriftlich Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen zu machen. Bei Bewirtung in einer Gaststätte genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen.

Es werden grundsätzlich nur maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen anerkannt.

Praxistipp: Frage im Restaurant nach einem „Bewirtungsbeleg“.

Nebenkosten der Bewirtung

Nebenkosten der Bewirtung wie Trinkgeld oder Garderoben-Gebühr können grundsätzlich zu 100% als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.

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