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EÜR und USt. bei zwei getrennte Tätigkeiten

In diesem Beitrag lernst Du, wie Du die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und die Umsatzsteuer (USt.) für zwei getrennte Tätigkeiten mit der Excel-Vorlage-EÜR bewältigst.

Wenn Du zwei Tätigkeiten nachgehst (bspw. Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit), gestaltet sich die Buchhaltung etwas komplexer als bei nur einer Tätigkeit. Ob zwei getrennte Tätigkeiten vorliegen oder nur eine gemischte, ist jedoch in der Praxis nicht immer einfach festzustellen.

Abgrenzung

Übst Du als natürliche Person eine gewerbliche und eine freiberufliche Tätigkeit aus, sind diese steuerlich getrennt zu beurteilen, wenn zwischen den zwei Tätigkeiten kein Zusammenhang besteht. Die Erzielung sowohl freiberuflicher als auch gewerblicher Einkünfte durch ein und dieselbe Person ist möglich.

Von einer gemischten Tätigkeit wird jedoch ausgegangen, wenn zwischen den zwei Tätigkeiten ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. In der Regel wird dann die gesamte Tätigkeit als Gewerbe eingestuft.

Beispiel für gemischtet Tätigkeiten sind laut dem Existenzgründerportal des BMWi:

  • Eine Autorin vermarktet ihre Werke über einen eigenen Online-Verlag.
  • Ein Architekt erzielt neben seinen Kernaufgaben Provisionen aus der Vermittlung von Immobilien.
  • Eine Informatikerin testet Programme von anderen Entwicklern.
  • Ein Grafiker vergibt neben seiner freiberuflichen Tätigkeit auch Druckaufträge von eigenen Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung.

Tipp: Ein Gespräch mit Deinem zuständigen Finanzamt oder dem Steuerberater schafft Klarheit, ob zwei getrennte Tätigkeiten oder eine gemischte vorliegen.

EÜR

Liegen mehrere getrennte Tätigkeiten vor, musst Du für jede Tätigkeit den Gewinn ermitteln. Das heißt, Du musst für jede Tätigkeit eine EÜR an das Finanzamt übermitteln.

USt.

Bei der Umsatzsteuer gibt es jedoch keine getrennte Betrachtung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung wird nicht pro Tätigkeit abgegeben, sondern pro Steuerpflichtigen. Sie beinhaltet die Zahlen aus beiden Unternehmen.

Darstellung der getrennten Tätigkeiten in der Excel-Vorlage-EÜR

USt. während des Geschäftsjahres

Während des Geschäftsjahre musst Du die USt.Voranmeldungen für beide Tätigkeiten zusammen übermitteln. Das heißt, Du kannst alle Einnahmen und Ausgaben der beiden Tätigkeiten in eine Excel-Vorlage-EÜR eintragen und die Zahlen aus der Tabelle USt.Voranm. ablesen und via Elster übermitteln. Du benötigst während des Geschäftsjahres nur eine Vorlage.

USt. nach dem Geschäftsjahr

Nach dem Geschäftsjahr musst Du die USt.Erklärung für beide Tätigkeiten zusammen übermitteln. Das heißt, Du öffnest die Vorlage, die Du im Laufe des Jahres genutzt hast und liest die Zahlen aus der Tabelle USt.Erklär ab und übermittelst diese via Elster.

EÜR nach dem Geschäftsjahr

Nach dem Geschäftsjahr musst Du die EÜR für beide Tätigkeiten getrennt übermitteln. Die Daten befinden sich jedoch noch gemischt in der einen Vorlage, die Du das ganze Jahr über genutzt hast. Um die Daten zu trennen, gehe wie folgt vor:

  • Kopiere die Vorlage zweimal. So dass Du die Vorlage drei mal identisch hast.
  • Benenne zwei Vorlagen eindeutig nach der Tätigkeit um – bspw. Gewerbe und Freiberuflich.
  • Öffne die Vorlage Gewerbe und lösche hier alle Einträge, die der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
  • Öffne die Vorlage Freiberuflich und lösche hier alle Einträge, die der gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
  • Speichere beide Vorlagen.
  • Aus der dritten Vorlage löschst Du keine Zahlen, so dass Du eine gemischte Version vor der Trennung fürs Archiv hast.
  • Die Zahlen der beiden Vorlagen sollten in Summe dem Wert der gemischten Version entsprechen. Du solltest zumindest eine Prüfung für das Betriebsergebnis durchführen. Sollte dieses abweichen, liegt ein Fehler vor. Entweder hast Du einen Wert aus beiden Vorlagen gelöscht oder Du hast einen Wert in beiden Vorlagen stehen gelassen.

Reicht eine Vorlage während des Jahres?

Das eben beschriebene Vorgehen hat zur Folge, dass es während des Jahres nur eine Vorlage gibt. Die betriebswirtschaftlich Auswertung (Tabelle BWA) ist eingeschränkt, da sie Zahlen aus beiden Tätigkeiten enthält. Sind die Ausgaben niedrig und relativ gleich verteilt auf die beiden Tätigkeiten, ist die Vermischung wahrscheinlich vernachlässigbar.

Du solltest jedoch die Einnahme-Arten-BWA so benennen, dass sie eindeutig einer der beiden Tätigkeiten zugeordnet werden kann.

Sollte eine Vorlage für Dich keine Lösung sein, kannst Du auch während des Jahres für jede Tätigkeit eine Excel-Vorlage pflegen. Du musst dann jedoch die USt.Zahlen aus den beiden Vorlagen summieren, bevor Du sie via Elster übermittelst.

Wenn Du zwei Vorlagen nutzen willst, kopiere einfach die blanko-Vorlage nach dem Download und vor dem ersten Eintrag.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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