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Privatentnahme von Telekommunikationskosten in der EÜR

In diesem Artikel lernen Sie, wie Sie die Privatentnahme von Telekommunikationskosten in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bewerkstelligen.

In der Einnahmenüberschussrechnung findet eine Aufteilung der Kosten in verschiedenen Kostenarten statt. Eine dieser Kostenarten sind Telekommunikationskosten.

Hierunter fallen bspw. Kosten für Festnetz, Internetanschluss und Handyvertrag.

Hierunter fallen meiner Meinung nach nicht Kosten für Hosting. Diese verbuche ich unter „übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.

Nun kann man Handy und Co. rein geschäftlich oder auch geschäftlich und privat nutzen.

Rein geschäftlich

Gibt es mehrere Anschlüsse – einen fürs Büro und einen für privat – so ist die Trennung leicht und die betriebliche Veranlassung kann dem Finanzamt leicht glaubhaft gemacht werden.

Gemische Nutzung

Wird ein Anschluss privat und betrieblich genutzt, muss man den Anteil der privaten Nutzung herausrechnen. Da schaut das Finanzamt gerne genau hin.

Doch wie hoch ist der Anteil der privaten Nutzung?

Nachweis

Man kann den Anteil der privaten Nutzung anhand eines Einzelverbindungsnachweises berechnen. Dazu lassen Sie sich zur Rechnung einen Einzelverbindungsnachweis ausstellen, markieren alle privaten Verbindungen, rechnen die Beträge dieser Verbindungen zusammen und teilen die Summe durch den Rechnungsbetrag. So erhalten Sie den prozentualen Wert der Privatnutzung.

Bsp.:

Rechnungssumme: 50 €
Anteil Privatgespräche: 15 €
Anteil Privatnutzung: 30%

Schätzung

Ich habe das Einzelverbindungsnachweis-Prozedere noch nie gemacht, da mir dies zu aufwendig ist. Und da dies das Finanzamt weiß, lässt es auch eine Schätzung zu. Bis zu 30% werden wohl vom Finanzamt anerkannt. Andere Quellen sprechen von 20%.

Kosten eintragen

Es werden zuerst alle Kosten zu 100% inkl. USt. in die Tabelle Ausgaben in der Excel-Vorlage-Einnahmenüberschussrechnung eingetragen. Als Kostenart wählt man Telekommunikationskosten. Die Kosten erscheinen dann zu 100% in der Tabelle BWA, EÜR und auch in der Tabelle USt.Voranm.

Privatanteil rausrechnen

Nutzen Sie Handy & Co. auch privat, müssen Sie den privaten Teil wieder herausrechnen. Dies nennt man Privatentnahme. Der private Anteil der Nutzung wird in der Tabelle Privatentn eingetragen bzw. berechnet.

Vorgesehen ist eine automatische Berechnung in der Zelle C4. Hier werden die Aufwendungen für Telekommunikation aus der Tabelle EÜR herangezogen und mit Prozentwert in der Zelle E13 verrechnet. Den Prozentwert für den Anteil der privaten Nutzung in der Zelle E13 (im rechten Bereich) können Sie einfach ändern. Von Haus aus stehen hier 30% drin.

Möchten Sie nicht mit den 30% rechnen, da Sie bspw. Ihr Handy ausschließlich betrieblich nutzen und dies nachweisen können und nur Ihren Internetanschluss teilweise privat nutzen, können Sie auch die Formel in der Zelle C3 überschreiben und einen EURO-Wert eintragen.

Telekommunikations-Privatentnahme-EUeR
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Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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