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Spenden in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Heute bekam ich folgende Anfrage per Mail:

Hallo Pierre,

ich brauche einen Tipp: Wo werden denn in der EÜR bzw. im gesamten Tool Spenden berücksichtigt?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Da das Thema auch für Dich interessant sein kann, antworte ich hier in Form eines Beitrags.

Wenn Du auf das nächste Bild klickst und die Anlage Einnahmenüberschussrechnung 2022 öffnest und die Suchfunktion betätigen (Strg + F) und „Spende“ suchst, erhältst Du kein Ergebnis.

Grund: Spenden werden nicht in der Einnahmenüberschussrechnung erfasst. Sie werden in der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen). Spenden stellen somit für Einnahmen-Überschuss-Rechner keine Betriebsausgaben dar, sondern sind Ausgaben auf der privaten Ebene.

Anlage-EÜR-2022

In der Excel-Vorlage-Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) können Sie Spenden im Tabellenblatt private Ausgaben (pr.Ausg) erfassen. Dort werden Ausgaben eingetragen, die keine Betriebsausgaben darstellen, aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter Umständen abgesetzt werden können. Weitere Kosten wären bspw. Vorsorgekosten (bspw. Krankenversicherung) oder haushaltsnahe Dienstleistungen.

Sponsoring

Bekommst Du für Deine Spende eine Gegenleistung in Form von Sichtbarkeit ist dies Sponsoring. Sponsoring-Kosten stellen Werbekosten dar und gehören in die EÜR.

Was Sponsoring ist, welche Formen es annehmen kann und und für wen es interessant ist, kannst Du nachlesen unter Sponsoring: Definition, Beispiel und mehr | Lexware

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

7 Kommentare

  • Hallo,
    Und wenn man Spenden erhält? Die müssten in der Einnahme-Ü-Rechnung doch als Einnahmen aufgeführt werden, oder? Muss man dann eine Quittung erstellen oder reicht der Kontoauszug von Paypal…?
    Vielen lieben Dank,
    Ulrike

    • Hallo Ulrike,

      erhaltene Spenden sind Einnahmen und müssten entsprechend als Einnahme verbucht werden. Da Du von PayPal sprichst, kommt mir spontan der Gedanke, dass Du vielleicht einen PayPal-Spenden-Button auf Deiner Website hast. Du musst hier unterscheiden zwischen Spenden im Sinne des EStG und dem Begriff Spenden bei PayPal.

      Im Sinne des EStG können Spenden nur von gemeinnützigen Organisationen eingenommen werden.

      Die Beträge als Einnahme zu verbuchen, reicht wahrscheinlich für die EÜR. Beachte jedoch, dass Du gemäß §14 UStG unter Umständen dazu verpflichtet bist, auch eine korrekte Rechnung auszustellen.

      VG Piere

    • Vielen lieben DANK! Dann bräuchte ich wohl auch immer die Adressen der jeweiligen Spender. Okay. DANKE erneut – tolle Seite!

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