Logo Logo

Verpflegungspauschale nutzen und trotzdem Vorsteuer ziehen!?

Wenn Du eine Dienstreise tätigst, kannst Du nicht nur die Pauschale für die Verpflegungsmehraufwendungen nutzen, sondern auch die Vorsteuer aus tatsächlichen Kosten ziehen.

Eine Kundin hat mich gefragt, was sie in der Excel-Vorlage-EÜR eintragen muss, um die Vorsteuer aus Verzehr- und Verpflegungsaufwendungen auf der Seminar- oder Hotelrechnung zu ziehen.

Ich wusste gar nicht das dies geht. Ihr Steuerberater wies sie darauf hin. Ich habe etwas recherchiert und tatsächlich ist es möglich, aus den tatsächlichen Verpflegungskosten bei einer Auswärtstätigkeit die Vorsteuer zu ziehen. Dies ist zusätzlich zum Abzug der Verpflegungspauschale möglich (betriebsausgaben.de).

Anwendung in Excel-Vorlage-EÜR

Einkommensteuer

In der Excel-Vorlage-EÜR wird die Pauschale für die Verpflegungsmehraufwendungen in der Tabelle VPMA eingetragen. Dies ist Standard und in der Bedienungsanleitung ausführlich erklärt. Dies reduziert den Gewinn und mindert die Einkommensteuer. Soweit sogut.

Umsatzsteuer

Eintragungen zur Umsatzsteuer sind in der Tabelle VPMA jedoch nicht vorgesehen. Um trotzdem die Vorsteuer zu ziehen, müssen wir also einen Umweg gehen.

Lege für die Rechnung, aus der Du die Vorsteuer ziehen willst, in der Tabelle Ausgaben einen neuen Datensatz an. Bei Netto und Brutto trägst Du eine Null ein. So wirkt sich der Eintrag nicht auf den Gewinn oder die Einkommensteuer aus.

Bei USt. trägst Du jetzt die Vorsteuer ein. So wird der Betrag in der USt.Voranmeldung und USt.Erklärung berücksichtigt.

Cover-Anleitung-Jahresabschluss

Meistere Deinen Jahresabschluss!

In dieser Anleitung leite ich Dich als Einzelunternehmer Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuer-Erklärung. Du lernst Handlungsspielräume kennen und kannst diese für Dein Unternehmen nutzen.


>> Jetzt Kostenlos herunterladen