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Anlage Einnahmenüberschussrechnung 2014 und Veränderungen zum Vorjahr

Am 2. Oktober 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen die Anlage EÜR 2014 veröffentlicht.

Diese Anlage ist zu verwenden, wenn der Gewinn anhand einer Einnahmenüberschussrechnung für das Kalenderjahr 2014 ermittelt wird.

Ein Klick auf das Bild öffnet die jeweilige Anlage EÜR als PDF.

Anlage EÜR 2014 Anlage EÜR 2013

Was ist neu in der Anlage EÜR 2014 gegenüber der Anlage EÜR 2013?

In der Anlage EÜR 2014 wird im Kopfbereich gefragt, wer der Betriebsinhaber ist und ob es sich um Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder um Selbständige Arbeit handelt. Dies war 2013 nicht der Fall.

Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“ in der EÜR 2013 (Zeile 42) wird zu „Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung“ in der EÜR 2014 (Zeile 42).

Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG“ in der EÜR 2013 (Zeile 73) wird in der EÜR 2014 zu

  • Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG aus 2011 (Zeile 73)
  • Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG aus 2012 (Zeile 74)
  • Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG aus 2013 (Zeile 75)

In 2013 diente das Feld als Sammelposten für die Investitionsabzugsbeträge mehrerer Jahre. Durch die Trennung in die 3 Jahre wird die EÜR ab 2014 detaillierter. Dies finde ich gut.

Neu sind in 2014 die Zeilen 89 – 91 für „Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 und 4 EStG“ für die Jahre 2011, 2012, 2013.

Durch die Änderungen sind die Zeilennummern und Begriffe der Jahre 2013 und 2014 nicht mehr komplett identisch.

Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR

Die Anlage AVEÜR 2014 ist fast identisch mit der Anlage AVEÜR 2013. Lediglich die Sammelposten haben sich um 1 Jahr verschoben.

Anlage SZE zur Einnahmenüberschussrechnung

Die Anlage zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen blieb fast unverändert.

Lediglich die

„Tatsächlich angefallene Schuldzinsen des laufenden Wirtschaftsjahres“ (Zeile 22) und
„Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG“ (Zeile 23) aus 2013

werden durch

„Übrige Schuldzinsen (Übertrag aus Zeile 47 der Anlage EÜR)“ (Zeile 22) und
„Korrekturbetrag zu den übrigen Schuldzinsen (siehe Anleitung zur Anlage EÜR)“ (Zeile 23) in 2014

ersetzt.

Alle Anlagen EÜR seit 2010

Alle Anlagen EÜR seit 2010 kannst Du hier einsehen.

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