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Anlage EÜR 2017: formlose Gewinnermittlung fällt weg

Anlage EÜR 2017 ist veröffentlicht. Die formlose Gewinnermittlung und die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen in der Einnahmenüberschussrechung fallen weg.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 09. Oktober 2017 die Anlage EÜR 2017 veröffentlicht.

Anlage-Einnahmenüberschussrechnung-2017

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Alle Anlagen EÜR 2010 bis 2017 ansehen.

Was hat sich in der Anlage EÜR 2017 geändert:

Wegfall der formlosen Gewinnermittlung

In dem Anschreiben zur Anlage EÜR 2017 steht auf Seite 1 folgender Absatz:

„Die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, besteht nicht mehr fort. Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen der Vordruck Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR ggf. mit weiteren Anlagen zu verwenden.“

Bisher konnte eine bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr auf die Datenfernübertragung des Datensatzes verzichtet werden und stattdessen eine formlose Gewinnermittlung eingereicht werden. Dies ist ab 2017 nicht mehr möglich. Alle Einnahmenüberschuss-Rechner müssen nun den amtlichen Vordruck verwenden und digital übermitteln.

Vorlage-formlose-Gewinnermittlung wird EÜR-Light

Meine bewährte Excel-Vorlage-formlose-Gewinnermittlung kannst Du nun nicht mehr nutzen. Damit Du jedoch weiterhin Deine EÜR einfach und schnell an das Finanzamt übermitteln kannst, und unterjährig Deine Zahlen im Blick hast, habe ich die kostenlose Vorlage EÜR-Light für Kleinunternehmer entwickelt, die nur das Nötigste kann und jeglichen Ballast außen vor lässt. Sie ist eine Weiterentwicklung der formlosen Gewinnermittlung und im Aufbau ähnlich.

Wegfall der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen

Des weiteren steht im Anschreiben:

„Der bisherige Abschnitt zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen wurde entfernt. Die Rückgängigmachung von berücksichtigten Investitionsabzugsbeträgen ist dem Finanzamt künftig durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde (vgl. Rn. 24 im BMF-Schreiben vom 20. März 2017, BStBl I Seite 423). Diese Vorgehensweise gilt auch für Investitionsabzugsbeträge, die in vor dem 1. Januar 2016 endenden Wirtschaftsjahren berücksichtigt wurden. Soweit für Veranlagungszeiträume vor 2016 zulässigerweise eine formlose Gewinnermittlung eingereicht wurde, wird es nicht beanstandet, wenn die Rückgängigmachung eines bis dahin berücksichtigten Investitionsabzugsbetrags (für das Abzugsjahr und evtl. Folgeänderungen) ebenfalls formlos erklärt wird.“

Entsprechend fällt dieser Abschnitt in der Anlage EÜR 2017 weg (Zeile 90-93 in Anlage EÜR 2016).

Buchhaltung mit Excel-Vorlage-EÜR

Deine Buchhaltung kannst Du selbst machen. Mit der praxiserprobten Excel-Vorlage-EÜR bewältigst Du Deine Buchhaltung und füllst am Ende des Geschäftsjahres die Anlage EÜR für das Finanzamt aus. Darüber hinaus hast Du im Laufe des Jahres immer Deine Unternehmenszahlen im Blick und kannst darauf basierend gute unternehmerische Entscheidungen treffen. Die Vorlage ist einfach zu bedienen, schlank, übersichtlich und wird mittlerweile von mehreren hundert Unternehmer erfolgreich eingesetzt.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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6 Kommentare

  • Hallo,
    meine Frau hat sich im November 2017 als Kleinunternehmer selbstständig gemacht.
    Es gab allerdings bis 31.12.17 weder Einnahmen noch Ausgaben, da sie auf Grund persönlicher Ereignisse in Ihrem neuen Business noch nicht aktiv war.
    Was geben wir (zusammenveranlagung / ich steuerpflichtiger AN / Alleinverdiener) bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung an bzw. wie teilen wir dem Finanzamt das mit?
    Muss trotzdem eine EÜR abgegeben werden wo dann alles weiß ist und 0,00€ drin steht?
    Ich benutze das Programm Taxman 2018 von Lexware.

    Ich bedanke mich im voraus schon mal für Ihre Hilfe.
    VG Michael

    • Hallo Michael,

      dies kann ich Dir nicht sagen. Ich rate Dir, beim Finanzamt anzurufen und dort nachzufragen. Die helfen Dir bestimmt weiter.

      VG und Gutes Gelingen … Pierre

  • Hallo,
    kann ich für 2016 die EÜR noch formlos abgeben oder ist bei verspäteter Abgabe auch für 2016 das Formular auszufüllen?

    Ich danke für eine Antwort!

    • Hallo Juli,

      so wie ich es rauslese, musst Du erst ab dem Wirtschaftsjahr 2017 das Formular EÜR verwenden. Sicher bin ich mir da aber nicht. Du kannst beim Finanzamt nachfragen.

      LG Pierre

  • Hallo,

    ich habe eien Frage zu diesem Beitrag, ob ich es richtig verstanden habe. Also wenn ich jetzt die EÜR-light benutze und meine Ein- und Ausgaben dort aufliste, dann kann ich diese Exel EÜR nutzen um diese an das Finazamt zu übergeben, oder muss ich wenn ich ein Steuerprogramm nutze dort alles erneut in die vom FA verlangten Vordrucke einzutragen. So ganz habe ich noch nicht verstanden was zu tun ist. Habe meine Steuererklärung bisher immer mit der SteuerSparErklärung gemacht, aber die EÜR einfach in einer Exel-Liste aufgeführt, ausgedruckt und bei der Steuererklärung hinten dran gelegt und alles persönlich abgegeben. Dies darf ich dann jetzt auch nicht mehr? Also ich muss die Steuererklärung elektronisch übermitteln und darf die nicht aus dem Programm heraus ausdrucken und einfach die Exel-EÜR beifügen?

    Ich danke im Voraus für die Rückmeldung.

    • Hallo Micha,

      mit der Excel-Vorlage-EÜR-Light erfasst Du alle Deine Einnahmen und Ausgaben und ordnest sie den einzelnen Ausgabearten zu. Das Programm erstellt dann eine Übersicht. Die Daten aus der Übersicht überträgst Du in den Vordruck vom Finanzamt. Die Excel-Vorlage EÜR-Light übersendet die Daten nicht ans Finanzamt. Ein Ausdrucken und einreichen beim Finanzamt ist nicht mehr zulässig.

      VG Pierre

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