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Anlage EÜR 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 02.09.2024 die Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Wirtschaftsjahr 2024 veröffentlicht. Lies nach, was sich verändert hat.

 

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Was hat sich in der Anlage EÜR 2024 geändert:

Wirtschafts-Identifikationsnummer

  • In Zeile 5 wird in der EÜR 2024 erstmals nach der Wirtschafts-Identifikationsnummer gefragt.
  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird in Deutschland als ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen eingeführt werden. Ab November 2024 wird sie stufenweise vergeben. Solang Du diese nicht hast, musst Du sie auch nicht angeben.
  • Durch diese neue Zeile verschieben sich die Zeilennummern um den Wert 1 ggü. 2023.

Überschrift Betriebseinnahmen

  • Die Überschift wurde neu formatiert.
  • 2023 hieß der Abschnitt: 1. Betriebseinnahmen (einschl. steuerfreier Betriebseinnahmen)
  • 2024 heißt der Abschnitt: 1. Betriebseinnahmen – der Hinweis „einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen“ steht unter der Überschrift

Überschrift Betriebsausgaben

  • Die Überschift wurde neu formatiert.
  • 2023 hieß der Abschnitt: 2. Betriebsausgaben (einschl. auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben)
  • 2024 heißt der Abschnitt: 2. Betriebsausgaben – der Hinweis „einschließlich auf steuerfreie Betriebseinnahmen entfallende Betriebsausgaben“ steht unter der Überschrift

AfA auf Grundstücke

  • Eine Bezeichnung wird geändert. Den Grund kann ich nicht nachvollziehen.
  • 2023 – Zeile 30: AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 21 der Anlage AVEÜR)
  • 2024 – Zeile 31: AfA auf Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte (Übertrag aus Zeile 22 der Anlage AVEÜR)

Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen

  • Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke
    • Es wird in 2024 wie bereits in 2023 nach der Betriebsausgabe Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA) gefragt.
    • Neu in 2024 ist die nächste Zeile 42: in Zeile 41 enthaltene Erhaltungsaufwendungen
  • Durch diese neue Zeile verschieben sich die folgenden Zeilennummern nochmal um den Wert 1.

Gezahlte Vorsteuerbeträge

  • 2023 – Zeile 55: Gezahlte Vorsteuerbeträge werden zu
  • 2024 – Zeile 57: Gezahlte und nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Die Erläuterung in der Anleitung zu dieser Position bleibt gleich. Ich deute dies als Hinweis darauf, dass die Bedingungen für den Vorsteuerabzug nach §15 UStG erfüllt sein müssen. Da dies in der Vergangenheit jedoch auch schon der Fall war, vermute ich nur eine Umbenennung ohne relevante Auswirkungen.

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office wird erneut geädert

  • 2022:
    • gab es in Zeile 70 die Ausgabenart:
    • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen)
    • Diese Bezeichnung galt mehrere Jahre, da bis zur Einführung der Home-Office-Pauschale während der Corona-Pandemie nur die Kosten für das Arbeitzsimmer abgesetzt werden konnten. Da die Home-Office-Pauschale zu ihrer Einführung während der Corona-Pandemie als vorübergehendes Instrument angesehen wurde, erfolgte keine Anpassung der Bezeichnung.
  • 2023:
    • gab es in Zeile 63 die Ausgabenart:
    • Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (siehe Anleitung)
    • Die ursprünglich als vorübergehend angesehene Home-Office-Pauschale wurde 2023 verstetigt und bleibt damit vorerst erhalten. Home-Office-Pauschale und Arbeitszimmer befinden sich in der Wohnung. Daher erfolgte eine Umbenennung von häusliches Arbeitszimmer in häusliche Wohnung.
  • 2024:
    • Erfolgt die Aufteilung in zwei Ausgabearten, um das Arbeitszimmer und die Home-Office-Pauschale (offiziell Tagespauschale genannt) getrennt zu behandeln.
    • Zeile 65: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (siehe Anleitung) 
    • Zeile 66: Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (siehe Anleitung)
  • Durch diese neue Zeile verschieben sich die folgenden Zeilennummern nochmal um den Wert 1.

Lesetipp Home-Office

Wann Du welche Pauschale nutzen kannst und welche Voraussetzungen das häusliche Arbeitszimmer erfüllen muss, lernst Du im Artikel Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung.

Investitionsabzugsbeträge

  • 2023
    • In 2023 konnte in den Zeilen 81 bis 86 die Investitionsabzugsbeträge der Jahre 2017 bis 2022 angegeben werden.
    • Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum auf 6 Jahre ausgeweitet.
  • 2024
    • In 2024 wird der Zeitraum auf 3 Jahre reduziert (2021 – 2023).
    • Damit tritt wieder die Regelung in Kraft, die vor der Corona-Pandemie galt.
  • Durch das Verschwinden der 3 Zeilen stimmen ab Zeile 87 die Zeilennummern wieder mit 2023 überein.

Anlage AVEÜR: Sammelposten

  • In der Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis) verschieben sich die Sammelposten wie gewohnt um ein Jahr.
  • 2023: In der EÜR 2023 geht es von 2019 bis 2023.
  • 2024: In der EÜR 2024 geht es von 2020 bis 2024.

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Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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