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Anlage EÜR 2025

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.08.2025 die Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Wirtschaftsjahr 2025 veröffentlicht. Lies nach, was sich verändert hat.

 

Anlage-EUER-2025

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Kurzfassung

Es hat sich so gut wie nichts verändert. Die Excel-Vorlage-EÜR 2025 erhält keine Aktualisierung.

Was hat sich in der Anlage EÜR 2025 geändert:

Betriebseinnahmen

  • Im Bereich der Betriebseinnahmen gab es keine relevanten Änderungen ggü. dem Vorjahr.
  • Lediglich Präzisierung in Zeile 12 bei Kleinunternehmer
    • 2024: Zeile 12 = Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)
    • 2025: Zeile 12 = Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG) ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22
      • der Hinweis ohne Beträge laut Zeilen 18 bis 22 wurde ergänzt
      • Inhaltlich galt dies jedoch auch schon vorher. Auch in 2024 wurden die Beträge laut Zeilen 18 bis 22 nicht in der Zeile 12 berücksichtigt.
  • Erläuterung der Grenzwerte zur Kleinunternehmer-Regelung aktualisiert
    • In der Anleitung zur EÜR steht zu den meisten Zeilen eine Erläuterung.
    • Die Erläuterung zur Kleinunternehmer-Regelung in Zeile 12 hat sich geändert.
    • Grund: Die Kleinunternehmer-Regelung ab 2025 wurde grundlegend überarbeitet.
    • 2024:
      • Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 UStG) im vorangegangenen Kj.
        22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird und Sie
        nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben. Kleinunternehmer dürfen für ihre
        Umsätze, z. B. beim Verkauf von Waren
    • 2025:
      • Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 UStG) im vorangegangenen Kj.
        25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 € nicht überschreitet und Sie nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben. Nehmen Sie Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auf, darf der Gesamtumsatz im laufenden Kj. 25.000 € nicht überschreiten. Bereits der vereinnahmte Umsatz, mit dem Sie die jeweilige Grenze im laufenden Kj. überschreiten, unterliegt der Regelbesteuerung und ist in den Zeilen 15 bis 17 einzutragen. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung vereinnahmten Umsätze sind steuerfrei.
      • Kleinunternehmer dürfen für ihre Umsätze, z. B. beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen.

Anlage AVEÜR

  • E-Auto oder Hybrid vorhanden?
    • Zeile 47 ist neu hinzugekommen.
      • Alle folgenden Zeilennummern weichen daher um die Zahl ggü. 2024 ab.
    • Dort wird gefragt: Es ist mindestens ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug vorhanden.
    • Die Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden.
    • Die Zeile wurde vermutlich eingeführt, damit das BMF eindeutig Elektro- und Hybridfahrzeuge erfragen kann, um die steuerliche Sonderbehandlung (AfA, Dienstwagenbesteuerung) dieser Fahrzeuge ab 2025 systematisch zu erfassen.
  • Sammelposten
    • In der Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis) verschieben sich die Sammelposten wie gewohnt um ein Jahr.
    • 2024: In der EÜR 2024 geht es von 2020 bis 2024.
    • 2025: In der EÜR 2025 geht es von 2021 bis 2025.

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Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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