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Häusliches Arbeitszimmer in der EÜR bis 2022 absetzen

Lerne in diesem Beitrag, wie Du das häusliche Arbeitszimmer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bis 2022 absetzen kannst.

Update 2023: Im Zuge der Corona-Pandemie wurde 2020 die HomeOffice-Pauschale eingeführt. Sie wurde mehrmals angepasst und mit dem Jahressteuergesetz 2022 grundlegend zum 01.01.2023 überarbeitet.

Zum 01.01.2023 wurde die Kostenart „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ in „Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ umbenannt.

Damit kommt zum Ausdruck, dass neben dem häuslichen Arbeitszimmer auch anders in der häuslichen Wohnung gearbeitet werden kann; bspw. am Küchentisch.

Zusätzlich zur HomeOffice-Tagespauschale (gültig ab 2020) wurde zum 01.01.2023 für das häusliche Arbeitszimmer eine HomeOffice-Jahrespauschale in Höhe von 1.260 € eingeführt. Mit der Einführung dieser HomeOffice-Jahrespauschale ist der folgende, ursprüngliche Text in diesem Artikel teilweise veraltet. Er ist korrekt für die Gewinnermittlung bis einschließlich 2022. Die Regelungen ab 2023 erkläre ich im Beitrag Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung: HomeOffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer ab 2023

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in der EÜR absetzen

Elster gibt zu dieser Betriebsausgabe folgenden Hilfe-Text aus:

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abziehbar. Steht für die betriebliche/berufliche Tätigkeit kein anderer (Büro-)Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zu einem Betrag von maximal 1.250 € abziehbar. Die Beschränkung der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 € gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Tätigkeitsmittelpunkt ist dabei nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung zu bestimmen; der Umfang der zeitlichen Nutzung hat dabei nur Indizwirkung. Weitere Erläuterungen finden Sie in dem BMF-Schreiben vom 02.03.2011, BStBl I S. 195.

Häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt, begrenzt, gar nicht in der EÜR absetzen

  • Das häusliche Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung
    • Der Mittelpunkt ist grundsätzlich dort, wo die eigentliche Leistung erbracht wird.
    • Beispiel: Schriftsteller, Blogger, Redakteure, Steuerberater
    • Wird die Tätigkeit auch auswärts ausgeübt, prüft das Finanzamt individuell, wo der Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit liegt.
    • Die Ausgaben können unbegrenzt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
  • Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeiten, aber nötig
    • Wird die eigentliche Leistung hauptsächlich außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers erbracht, ist das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit. Wird das häusliche Arbeitszimmer jedoch benötigt, um dort Tätigkeiten auszuführen, für die kein anderer Raum zur Verfügung steht, können die Ausgaben bis zu 1.250 € pro Jahr berücksichtigt werden.
    • Die 1.250 € sind keine Pauschale, sondern müssen nachgewiesen werden. Sind die Ausgaben geringer, kann auch nur der geringere Betrag angesetzt werden.
    • Beispiel: Außendienstmitarbeiter erbringt seine Leistung primär beim Kunden. Im häuslichen Arbeitszimmer organisiert und verwaltet er seine Tätigkeit.
  • Das häusliche Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeiten und nicht nötig
    • Wird die eigentliche Leistung hauptsächlich außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers erbracht, ist das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit. Wird das häusliche Arbeitszimmer auch nicht benötigt, weil ein anderer Raum zur Verfügung steht, können keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Fallgestaltungen zum Arbeitszimmer ab 2023 kannst Du auch bei Haufe nachlesen.

Anforderungen an ein häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer ist in die Wohnung eingebunden. Um die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe ansetzen zu können, muss die private Nutzung quasi ausgeschlossen sein. Dies heißt, dass alle der folgenden Bedingungen erfüllt sein sollten. Eine Arbeitszimmer-Prüfung ist jedoch immer eine Einzelfall-Prüfung:

  • Die Einrichtung ähnelt einem Büro (Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank) und nicht einem Wohnraum.
    • Bei einem häuslichen Arbeitszimmer ist von einer vorwiegend geistigen Tätigkeit auszugehen (Bsp.: Verwaltung, Organisation, geistige / schriftstellerische Betätigung). Lagerraum oder Werkstatt ähneln nicht einem Büro und sind kein häusliches Arbeitszimmer; diese Kosten können in voller Höhe angesetzt werden.
  • Ein betrieblicher Raum sollte weniger als 10% private Gegenstände beinhalten. Ein Familienfoto auf dem Schreibtisch oder ein Radio sind erlaubt. Der einzige Familien-Fernseher oder ein Esstisch sind eher schädlich für den Betriebsausgaben-Abzug.
  • Das häusliche Arbeitszimmer ist ein separater Raum. Eine Arbeitsecke ist nicht zulässig. Ein Durchgangszimmer ist eventuell zulässig, wenn darüber ein Raum zweiter Ordnung zu erreichen ist (Bad, Abstellkammer).
  • Das häusliche Arbeitszimmer wird (fast) nur betrieblich genutzt (>90%).
  • Die restliche Wohnung ist groß genug, um darin leben zu können. Wohnst Du mit einer dreiköpfigen Familie in einer 100-qm-Wohnung, darf das häusliche Arbeitszimmer nicht 50 qm einnehmen.

Absetzbare Ausgaben

Zu den absetzbaren Ausgaben gehören alle, die direkt oder anteilig dem häusliche Arbeitszimmer zugeordnet werden können. Bspw. die folgenden Kosten:

  • Miete / Pacht
  • Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom, Müll, Reinigungskosten)
  • Versicherung
  • Aufwendungen / Abschreibungen für die Ausstattung

Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer ermitteln

Die direkt zuordenbaren Kosten gehen zu 100% ein bzw. werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die anteiligen Ausgaben werden anhand des Arbeitszimmeranteils zugeordnet.

Beispiel

Ausgaben Gesamtfläche = 1.500 €
Fläche Arbeitszimmer = 10 qm
Gesamtfläche = 100 qm

Arbeitszimmeranteil = Arbeitszimmerfläche / Gesamtfläche
Arbeitszimmeranteil = 10 qm / 100 qm
Arbeitszimmeranteil = 10 %

Anteilige Ausgaben = Ausgabe Gesamtfläche * Arbeitszimmeranteil
Anteilige Ausgaben = 1.500 € * 10%
Anteilige Ausgaben = 150 €

Häusliche Arbeitszimmer in der Excel-Vorlage-EÜR

In der Excel-Vorlage-EÜR kannst Du die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab Version 2016 berücksichtigen. Trage hierfür in der Tabelle Arbeitszimmer Deine Ausgaben, die Gesamtfläche der Wohnung und die Fläche des häuslichen Arbeitszimmers ein. Die ansetzbaren Aufwendungen werden berechnet (siehe Grafik) und fließen automatisch in die Tabelle EÜR ein.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.

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