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Raumkosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Dieser Beitrag behandelt die Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wenn Du für Deine Selbständigkeit ein Büro, eine Werkstatt, ein Lager oder ein Grundstück (als Stellfläche) anmietest / pachtest, trägst Du die Ausgaben hierfür in „Miete / Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke“ (Zeile 36 in EÜR 2016) ein.

Hierzu zählt neben der eigentlichen Miete / Pacht auch die Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll).

Wenn Du ein Arbeitszimmer in Deiner Wohnung hast, fällt die anteilige Miete für dieses Arbeitszimmer nicht unter Raumkosten, sondern gehört zu Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.

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