Am 27. Oktober hat das Bundesministerium der Finanzen die Anlage EÜR 2015 veröffentlicht.
Diese Anlage ist zu verwenden, wenn der Gewinn anhand einer Einnahmenüberschussrechnung für das Kalenderjahr 2015 ermittelt wird.
Folgende Änderungen ergeben sich in der EÜR 2015 gegenüber der EÜR 2014
- Zeile 32: Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG
- „Satz 2“ wurde neu eingefügt
- Zeile 62: Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte; Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)
- „erster“ wurde neu eingefügt
- Zeile 73 – 75: Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG
- „Satz 1“ wurde neu eingefügt
- Zeile 76: “ Gewinnzuschlag nach § 6c i. V. m. § 6b Abs. 7 und 10 EStG“ hieß in 2014 noch „Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 und 10 EStG“
- Zeile 85 kommt neu hinzu
- „Nur bei Personengesellschaften/gesonderten Feststellungen: Anzusetzender steuerpflichtiger Gewinn/Verlust nach Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG ohne Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG (Betrag lt. Zeile 80 zu züglich Betrag lt. Zeile 83)“
- Dadurch verschieben sich die folgenden Zeilen um jeweils eine Nummer. Anlage EÜr 2015 geht bis Zeile 94.
Anlage AVEÜR 2015 – Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR
Die Anlage AVEÜR 2015 ist fast identisch mit der Anlage AVEÜR 2014. Lediglich die Sammelposten haben sich logischerweise um 1 Jahr verschoben.
Anlage SZE – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen
Die Anlage SZE 2015 ist identisch mit der Anlage SZE 2014.
Neu: Anlage ER, SE und AVSE
2015 sind folgende Anlage komplett neu hinzugekommen:
- Ergänzungsrechnung (Anlage ER)
- Sonderberechnung (Anlage SE)
- Anlageverzeichnis zur Anlage SE (Anlage AVSE)
Diese Anlagen sind nur vorgesehen für die Beteiligten von Personengesellschaften.
Fazit
Die EÜR 2015 bringt für Einzelunternehmer keine relevanten Neuerungen.
Jedoch für Personengesellschaften. Auf diese bin ich nicht spezialisiert und kann daher hierzu keine genaueren Angaben machen. Wenn Sie dies betrifft, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Die Anlage EÜR 2015 kommt wie immer mit einer ausführlichen und nützlichen Anleitung daher. Diese sollte jeder, der seine Buchhaltung selber macht, einmal überfliegen und für späteres Nachschlagen ablegen bzw. diese Seite bookmarken.
Noch zu erwähnen ist an dieser Stelle die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.652 € für das Jahr 2016. 2015 beträgt der Freibetrag 8.472 €. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.