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Anlage EÜR 2018

Anlage EÜR 2018 ist veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. Oktober 2018 die Anlage EÜR 2018 veröffentlicht.

Anlage-EUER-2018

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Was hat sich in der Anlage EÜR 2018 geändert bzw. was ist hervorzuheben:

Anlage EÜR vorerst ohne Anleitung

Im Anschreiben steht:

„Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 14. März 2018 (X R 17/16) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet und mit gesondertem Schreiben veröffentlicht.“

Härtefall-Regelung für elektronische Datenübermittlung bleibt bestehen

Von 2016 auf 2017 ist die formlose Gewinnermittlung weg gefallen, was dazu führte, dass alle Einnahmen-Überschuss-Rechner ihre Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Wie in 2017 ist es jedoch auch in 2018 möglich, darauf zu verzichten. Das Bundesministerium schreibt:

„Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Absatz 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.“

Betriebsausgaben Weinbaubetriebe / Forstwirte (Zeile 24)

Aus

Sachliche Bebauungskostenpauschale für Weinbaubetriebe/ Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte in 2017

wird

Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbaubetriebe/Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte in 2018

Nichtabziehbare Beträge

Die Zeile 36 in 2017 für Nichtabziehbare Beträge (AfA und Restbuchwerte) entfällt komplett.

Dafür wird in 2018 die Zeile 64 Nichtabziehbare Beträge (Beispiele siehe Anleitung) neu eingefügt.

Da die Anleitung zum Zeitpunkt der Beitragsveröffentlichung noch nicht vorliegt, kann ich nicht darauf eingehen.

Durch den Tausch der Zeilen 36 und 64 stimmt die Zuordnung Zeilennummer-Begriff für die Zeilen 36 bis 64 in 2018 nicht mehr mit 2017 überein. Ab Zeile 65 ist die Zuordnung wieder gleich.

Bereits berücksichtigte Beträge, für die das InvStG gilt

In 2018 wird folgende Zeile 81 eingefügt:

Bereits berücksichtigte Beträge, für die das InvStG gilt (Erläuterungen auf gesondertem Blatt)

Dadurch stimmt die Zuordnung Zeilennummer-Begriff ab Zeile 81 in 2018 nicht mehr mit 2017 überein. Diese Abweichung gilt bis zur letzten Zeile 92 in der Anleitung EÜR.

Anlage AVEÜR

Die Anlage AVEÜR 2018 (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR) bleibt unverändert.

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Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.

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