Anlage EÜR 2019 ist veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. September 2019 die Anlage EÜR 2019 veröffentlicht.
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Was hat sich in der Anlage EÜR 2019 geändert bzw. was ist hervorzuheben:
Anschreiben
Hinweis zur Härtefall-Regelung für elektronische Datenübermittlung entfällt
Von 2016 auf 2017 ist die formlose Gewinnermittlung weg gefallen, was dazu führte, dass alle Einnahmen-Überschuss-Rechner ihre Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Wie in 2017 war es jedoch auch in 2018 möglich, darauf zu verzichten. Das Bundesministerium schrieb:
„Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Absatz 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.“
Dieser Hinweis ist in 2019 entfallen.
Block Betriebseinnahmen – steuerfreie Einnahmen
Der 1. Block in der EÜR mit dem Namen Betriebseinnahmen bleibt ggü. 2018 größtenteils gleich. Lediglich die Überschrift Betriebseinnahmen wird in 2019 um den Hinweis einschl. steuerfreier Betriebseinnahmen erweitert.
Es scheint, als werden die steuerfreien Betriebseinnahmen erst einmal erfasst und dann später wieder abgezogen (siehe Block Gewinnermittlung am Ende des Artikels).
Block Betriebsausgaben
Freibetrag nach § 3 Nr. 26 (Zeile 23)
Die Zeile 23 in 2018 für Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen und/oder Freibetrag
nach § 3 Nr. 26, 26a und/oder 26b ESt ändert sich in 2019 in Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen.
Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26, 26a und/oder 26b entfällt an dieser Stelle und wandert in den Block Gewinnermittlung. Hier besteht ein Bezug zu der Ergänzung einschließlich steuerfreier Betriebseinnahmen im Block Betriebseinnahmen.
Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbau-
betriebe/Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte (Zeile 24 und 25)
Aus Zeile 24 in 2018 Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbau-
betriebe/Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte werden in 2019 die beiden folgenden Zeilen.
Zeile 24 in 2019: Sachlicher Bebauungskostenrichtbetrag und Ausbaukostenrichtbeträge für Weinbau-
betriebe (Übertrag aus Zeile 11 der Anlage LuF)
Zeile 25 in 2019: Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte (Übertrag aus Zeile 15 der Anlage LuF)
Dadurch stimmt die Zuordnung Zeilennummer-Begriff ab Zeile 25 in 2019 nicht mehr mit 2018 überein.
Block Absetzung für Abnutzung (AfA)
Nummerierung 32 – 40 entfällt
Die Nummerierung 32 – 40 entfällt in 2019. Nach der Zeile 31 geht es mit 41 weiter. In 2018 waren die Zeilennummer in diesem Bereich fortlaufend. Der eigentlichen Inhalt bleibt jedoch bestehen.
Sonderabschreibung nach § 7b
Die Bezeichung Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG (Übertrag aus Zeile 13
der Anlage AVEÜR) aus 2018 (Zeile 31) wird in 2019 ergänzt und heißt nun Sonderabschreibungen nach § 7b EStG und § 7g Abs. 5 und 6 EStG (Übertrag der Summe der Zeilen 4 und 13 der Anlage AVEÜR).
Der § 7b EStG beschäftigt sich mit Mietwohnungsneubau.
Block Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen
Dieser Block bleibt inhaltlich gleich. Lediglich die Zeilennummern haben sich verschoben.
Block Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
In diesem Block gibt es in 2019 einige Änderungen, da fünf neue Kostenarten hinzukommen. Die neuen Kostenarten führen zu einer genaueren Aufteilung der Kosten und ermöglichen somit eine genauere Analyse der Kosten durch das Finanzamt. Die neuen Kostenarten sind bekannte Kostenarten aus den Kontenrahmen der doppelten Buchhaltung.
Zeile 49 bis 53 gleich
Die Zeilen 49 bis 53 in 2019 entsprechen den Zeilen 39 bis 43 in 2018. Einziger Unterschied ist die eben genannte Differenz bei den Zeilennummern.
Diese Zeilen umfassen die Kosten für
- Telekommunikation
- Reisen
- Fortbildung
- Rechts- Steuerberatung
- Miete Leasing für bewegl. Wirtschaftsgüter
Neu: Erhaltungsaufwendungen
In Zeile 54 erscheint in 2019 die neue Kostenart Erhaltungsaufwendungen (z. B. Instandhaltung, Wartung, Reparatur; ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge).
Beitrage, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
Die Kostenart Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeuge) ist bekannt aus 2018, bekommt aber einen neuen Platz in der Reihenfolge und wandert in die Zeile 55.
Neu: Laufende EDV-Kosten
In Zeile 56 erscheint in 2019 die neue Kostenart Laufende EDV-Kosten (z. B. Beratung, Wartung, Reparatur).
Neu: Arbeitsmittel
In Zeile 57 erscheint in 2019 die neue Kostenart Arbeitsmittel (z. B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur).
Neu: Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung
In Zeile 58 erscheint in 2019 die neue Kostenart Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung.
Neu: Kosten für Verpackung und Transport
In Zeile 59 erscheint in 2019 die neue Kostenart Kosten für Verpackung und Transport.
Zeile 60 bis 66 gleich
Die Zeilen 60 bis 66 in 2019 entsprechen den Zeilen 45 bis 51 in 2018. Einziger Unterschied ist die eben genannte Differenz bei den Zeilennummern.
Diese Zeilen umfassen die Kostenarten
- Werbekosten
- Schuldzinsen Anlagevermögen
- übrige Schuldzinsen
- Gezahlte Vorsteuerbeträge
- An das Finanzamt gezahlte / verrechnete USt.
- Rücklagen, stille Reserven
- Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Block Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
In diesem Bereich entfällt die Betriebsausgabe Gewerbesteuer.
Die Zeile war anscheinend ein Überbleibsel aus der Vergangenheit.
In der Anlage EÜR 2018 steht: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen für Erhebungszeiträume, die nach dem 31.12.2007 enden, sind keine Betriebsausgaben.
Block Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
Dieser Block bleibt inhaltlich gleich. Lediglich die Zeilennummern haben sich verschoben.
Block Gewinnermittlung
Der Block Gewinnermittlung bleibt im Aufbau gleich und es fallen in 2019 keine Zeilen weg.
Jedoch wird der Block Gewinnermittlung um zwei Bereich ergänzt.
Die folgenden steuerfreien Einnahmen werden vom Gewinn abgezogen:
- Zeile 91: § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG
- Zeile 92: § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren)
- Zeile 93: § 3a EStG
Die folgenden nicht abziehbarer Betriebsausgabe, die mit den eben genannten steuerfreien Betriebseinnahmen zusammenhängen, werden dem Gewinn hinzugrechnet:
- Zeile 94: § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG
- Zeile 95: § 3c Abs. 1 EStG
- Zeile 96: § 3c Abs. 4 EStG
Anlage AVEÜR
Die Anlage AVEÜR 2019 (Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR) bleibt fast unverändert. Lediglich die Sonderabschreibungen nach §7b EStG (Mietwohnungsneubau) wurde ergänzt.
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Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.