Anlage EÜR 2020 ist veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 16. September 2020 die Anlage EÜR 2020 veröffentlicht.
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Was hat sich in der Anlage EÜR 2020 geändert bzw. was ist hervorzuheben:
Anschreiben
Hinweis zur Härtefall-Regelung für elektronische Datenübermittlung wieder aufgenommen
Seit der EÜR 20017 müssen alle Einnahmen-Überschuss-Rechner ihre Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. In Härtefällen konnte jedoch auf Antrag die EÜR weiterhin in Papierform abgegeben werden. Das Bundesministerium schrieb dazu in der EÜR 2017 und 2018 folgendes:
„Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Absatz 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Einnahmenüberschussrechnung sind in diesen Fällen Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.“
Dieser Hinweis ist in der EÜR 2019 nicht mehr enthalten. Jedoch wurde der Hinweis in die EÜR 2020 wieder aufgenommen.
Härtefall bzw. wirtschaftliche Unzumutbarkeit ist, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht. Dies hat der Bundesfinanzhof mit dem Urteil vom 16.06.2020 entschieden.
Anlage EÜR
Zeile 15
Die Betriebseinnahme hieß in 2019 noch Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet und wird in 2020 erweitert um (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie).
Zeile 66
Die Kostenart hieß in der EÜR 2019 noch Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben und wird in der EÜR 2020 erweitert um (auch zurückgezahlte Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie).
Zeile 97-99
In der EÜR 2019 ist für die Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 für die drei vorangegangenen Jahre 2016 bis 2018 jeweils eine Zeile vorgesehen (Zeilen 97 – 99).
In der EÜR 2020 ist dies ebenfalls der Fall. Die Jahre 2017 bis 2019 sind in den Zeilen 97 bis 99 einzutragen.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Hinzurechnung jedoch auch für 2016 möglich. Dafür wird eine neue Zeile benötigt (Zeile 96a).
Das Verwenden eines Buchstaben in der Aufzählung ist in der Anlage EÜR neu. Bisher gab es nur Nummern ohne Buchstaben. Das Schöne an diesem Vorgehen ist, dass so Zeilen eingefügt werden können, ohne die Nummerierung der folgenden Anstriche zu beeinflussen. Es geht in der Zeile 100 mit den Gewinnzuschlag nach § 6c weiter, wie bereits in der EÜR 2019. Und der steuerpflichtige Gewinn / Verlust steht wie in 2019 in Zeile 109. Diese Neuerung begrüße ich sehr.
Anlage AVEÜR
In der Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis) verschieben sich die Sammelposten wie gewohnt um ein Jahr. In der EÜR 2020 geht es von 2016 bis 2020. In der EÜR 2019 geht es von 2015 bis 2019.
Anlage SZ
In der Anlage SZ (zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen) wurde zur Berechnung des Maßgeblichen Gewinns die foglende Zeile 6 eingefügt:
abzüglich nicht abziehbare Betriebsausgaben sowie Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG und Gewinnzuschlag nach § 6c i. V. m. § 6b Abs. 7 und 10 ESt
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Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.