Berechne, wie viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Du bei welchem zu versteuernden Einkommen zahlst. Mit der Excel-Vorlage berechnest Du dies für die Jahre 2015 bis 2025.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird in Deutschland anhand des zu versteuernden Einkommens ermittelt und wird erst ab einem bestimmten Freibetrag ermittelt. 2025 beträgt der Freibetrag 12.096 EUR bei Einzelveranlagung (24.192 EUR bei Zusammenveranlagung). Erst wenn dieser Grundfreibetrag überschritten wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Die Einkommensteuer beginnt moderat und steigt auf bis zu 45% des zu versteuernden Einkommens.
Je höher das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist, umso höher ist die Einkommensteuer. Absolut in Euro, aber auch relativ in Prozent; wie die auf der folgenden Grafik erkennen kannst.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Er beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Der Soli hat 2025 eine Freigrenze von 19.950 EUR bei Einzelveranlagung (39.900 EUR bei Zusammenveranlagung). Nach Überschreiten der Freigrenze werden nicht sofort die vollen 5,5% erhoben, sondern es folgt eine Gleitzone, in welcher der Soli anwächst. Dabei hilft die Berechnung, anhand welcher der Soli nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschieds¬betrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze betragen darf.
ESt + Soli 2025
Die folgende Grafik zeigt die fällige Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag für 2025.
Die Werte für 2025 ergeben sich aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz.
Deine Einkommensteuer und Deinen Solidaritätszuschlag ausrechnen
Um Deine individuelle Steuerbelastung auszurechnen, lade Dir die Vorlage herunter und gehe in der Tabelle „Berechnung“ in das jeweilige Jahr und überschreibe mit Deinem individuellen Einkommen einfach einen bestehehden Wert.
Zusammenveranlagung / Splitting-Tarif
Bei der Zusammenveranlagung versteuerst Du Dein Einkommen zusammen mit Deinem Partner. Dabei werden zuerst die beiden Einkommen addiert. Dann wird dieser Wert durch zwei geteilt. Auf diesen Betrag wird dann die ESt berechnet. Diese ESt. wird dann mit zwei multipliziert.
Beispiel:
- Partner A hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 80 TEUR.
- Partner B hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 20 TEUR.
- Einkommen zusammen: 100 TEUR
- Geteilt durch zwei: 50 TEUR
- ESt. auf 50 TEUR: 10.691 EUR
- 10.691 EUR * 2 = 21.382 TEUR
- Die Partner müssen zusammen 21.382 EUR ESt. zahlen
Grenzsteuersatz
Die Grenzsteuer ist die ESt. und der Soli., die Du auf die nächsten 100 € zusätzliches Einkommen bezahlen würdest.
Excel-Vorlage herunterladen
Du kannst Dir die Excel-Vorlage sowie eine Übersichts-PDF für die Jahre 2015 – 2025 kostenlos herunterladen.
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