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Berechnung: Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag mit Excel-Vorlage 2015-2024

Berechne, wie viel Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Du bei welchem zu versteuernden Einkommen zahlst. Mit der Excel-Vorlage berechnest Du dies für die Jahre 2015 bis 2024.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird in Deutschland anhand des zu versteuernden Einkommens ermittelt und wird erst ab einem bestimmten Freibetrag ermittelt. Dieser liegt 2024 bei 11.604 EUR bei Einzelveranlagung (23.208 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern). Erst wenn dieser Grundfreibetrag überschritten wird, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Die Einkommensteuer beginnt moderat und steigt auf bis zu 45% des zu versteuernden Einkommens.

Je höher das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist, umso höher ist die Einkommensteuer. Absolut in Euro, aber auch relativ in Prozent; wie die folgenden Beispiele zeigen.

Bei 20 TEUR zvE sind 1.795 EUR Einkommensteuer fällig (9%).
Bei 40 TEUR zvE sind 7,8 TEUR Einkommensteuer fällig (19%).
Bei 60 TEUR zvE sind 15,2 TEUR Einkommensteuer fällig (25%).

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Er beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Der Soli hat 2024 eine Freigrenze von 18.130 EUR bei Einzelveranlagung (36.260 EUR bei Zusammenveranlagung).Nach Überschreiten der Freigrenze werden nicht sofort die vollen 5,5% erhoben, sondern es folgt eine Gleitzone, in welcher der Soli anwächst. Dabei hilft die Berechnung, anhand welcher der Soli nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschieds¬betrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze betragen darf.

ESt + Soli 2024

Die folgende Grafik zeigt die fällige Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag für 2024.

Berechnung-Einkommensteuer-Solidaritaetszuschlag-Excel-2024

Deine Einkommensteuer und Deinen Solidaritätszuschlag ausrechnen

Um Deine individuelle Steuerbelastung auszurechnen, lade Dir die Vorlage herunter und gehe in der Tabelle „Berechnung“ in das jeweilige Jahr und überschreibe mit Deinem individuellen Einkommen einfach einen bestehehden Wert.

Zusammenveranlagung / Splitting-Tarif

Bei der Zusammenveranlagung versteuerst Du Dein Einkommen zusammen mit Deinem Partner. Dabei werden zuerst die beiden Einkommen addiert. Dann wird dieser Wert durch zwei geteilt. Auf diesen Betrag wird dann die ESt berechnet. Diese ESt. wird dann mit zwei multipliziert.

Beispiel:

  • Partner A hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 80 TEUR.
  • Partner B hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 20 TEUR.
  • Einkommen zusammen: 100 TEUR
  • Geteilt durch zwei: 50 TEUR
  • ESt. auf 50 TEUR: rund 11 TEUR
  • 11 TEUR * 2 = 22 TEUR
  • Die Partner müssen zusammen rund 22 TEUR ESt. zahlen

Excel-Vorlage herunterladen

Du kannst Dir die Excel-Vorlage sowie eine Übersichts-PDF für die Jahre 2015 – 2024 kostenlos herunterladen.

Die Werte für 2023 und 2024 ergeben sich aus dem Inflationsausgleichsgesetz.

Quellen

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