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Entnahmen und Einlagen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Absatz 4a EStG

Beim Ausfüllen der Anlage Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erhältst Du unter Umständen eine Fehlermeldung zu den Entnahmen und Einlagen nach § 4 Absatz 4a EStG. Warum die Fehlermeldung erscheint und wie Du diese auflöst, lernst Du in diesem Artikel.

Wenn Du Deine Buchhaltung in der Excel-Vorlage-EÜR abgeschlossen hast, trägst Du Deine Einnahmen und Ausgaben in Mein ELSTER in die Anlage EÜR ein. Nach dem Ausfüllen kannst Du eine Plausibilitätsprüfung durchführen (siehe Abbildung). Ist diese erfolgreich, kannst kannst Du eine Zusammenfassung betrachten und die Daten versenden.

Einlagen-Entnahmen-Einnahmenueberschussrechnung-Pruefen

Fehlermeldungen Entnahmen und Einlagen

Allerdings werden regelmäßig zwei Fehlermeldungen ausgegeben (Siehe Abbildung).

Ein Klick auf „Mögliche Fehlerquellen“ zeigt Dir die Zeilen, die laut Elster Fehler enthalten.

Einlagen-Entnahmen-Einnahmenueberschussrechnung-Fehler

Grund für die Fehlermeldung

Als Einzelunternehmer darfst Du nach § 4 Abs 4a EStG keine Schuldzinsen abziehen, wenn Überentnahmen getätigt worden sind.

Dies ist für die meisten Einzelunternehmer eher selten der Fall und daher für Dich wahrscheinlich nicht relevant. Nichtsdestotrotz musst Du unter bestimmten Voraussetzungen Einlagen und Entnahmen angeben.

Fehlermeldung Fahrtkosten

Die Nutzung des Privat-PKW für betriebliche Zwecke stellt für das Finanzamt eine Einlage dar. Du bringst etwas Privates (Deinen PKW) in den Betrieb ein.

Bist Du bspw. mit Deinem Privat-PKW 106 Kilometer gefahren, kannst Du dafür pauschal 31,80 EUR unter „Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)“ angeben (Siehe Abbildung). Mehr zu Kfz-Kosten findest Du hier.

Einlagen-Entnahmen-Einnahmenueberschussrechnung-Fahrtkosten-1

Bei den Einlagen in Zeile 126 muss daher bei den Einlagen derselbe Betrag eintragen werden (Siehe Abbildung).

Einlagen-Entnahmen-Einnahmenueberschussrechnung-Fahrtkosten-2

Fehlermeldung Entnahmen

Hast Du Privatentnahmen getätigt, musst Du diese in der EÜR im Bereich Betriebseinnahmen unter „Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen“ angegeben (Siehe Abbildung). Dies kann bspw. die private Nutzung des betrieblichen Telefons sein.

Einlagen-Entnahmen-Einnahmenueberschussrechnung-Entnahmen-1

Bei den Entnahmen in Zeile 125 muss daher bei den Entnahmen derselbe Betrag eingetragen werden (Siehe Abbildung).

Einlagen-Entnahmen-Einnahmenueberschussrechnung-Entnahmen-2

Antworte auf Cosima

8 Kommentare

  • Hallo Pierre,
    danke für den Artikel! Vor diesem „Fehler“ stehe ich auch gerade. Aber sag mal: war bringt mir das, wenn ich zwar die Fahrtkosten als Betriebsausgabe angeben kann (gewinnmindern), ich diese allerdings gleichzeitig als Privateinlage angeben muss (gewinnsteigernd)? Unterm Strich kommt doch dabei 0 raus. Was nützt das also, außer, dass ich Aufwand mit dem Fahrtenbuch habe (im Falle von privates Kfz, <10% betrieblich genutzt)? Da kann ich es auch gleich ganz bleiben lassen.

    Danke schon mal für Deine Einschätzung!
    Christina

    • Hallo Christina,
      wie Du richtig geschrieben hast, sind die Fahrtkosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd. Die Privateinlage ist aber nicht gewinnsteigernd, sondern gewinn-neutral. Daher lohnt es sich trotzdem, die Fahrtkosten anzugeben.
      Du kannst es auch einmal testen, indem Du Deine Daten in Elster eingibst und den Gewinn checkst. Einmal mit und einmal ohne Privateinlage.
      Frohes Schaffen … Pierre

    • Danke Pierre,

      jetzt hab ich’s verstanden, Du hast Recht! Da bin ich aber nun beruhigt.

      Nochmals Danke!
      Christina

  • Vielen Dank für die ganzen wertvollen Infos Pierre! :)

    Allerdings muss unter Entnahmen und Einlagen auch eingetragen werden, was ich mir ausgezahlt habe und was ich privat gezahlt habe, oder?

    Also:
    „Gehalt“ als Entnahme und wenn ich z.B. Büromaterial gekauft habe und über das Privatkonto gezahlt habe, als Einlage. Richtig?

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