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formlose Gewinnermittlung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Update 2017:

Mit der Anlage EÜR 2017 ist die Möglichkeit entfallen, eine formlose Gewinnermittlung einzureichen. Stattdessen muss nun jeder Unternehmer die Anlage EÜR ausfüllen. Damit Du dies weiterhin schnell und einfach bewältigen kannst, habe ich die kostenlose Vorlage EÜR-Light für Kleinunternehmer entwickelt. Sie ist quasi die Weiterentwicklung der Excel-Vorlage-formlose-Gewinnermittlung.

Jetzt die EÜR-Light anschauen

Du lernst in diesem Beitrag, welche Rolle die formlose Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) spielt, wie sie aufgebaut ist und wie Du sie durchführst (Tools).

Auf der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) als auch auf der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) findest Du folgenden Hinweis:

Bei Bruttobetriebseinnahmen ab 17.500 € ist für jeden Betrieb, soweit keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Eine Bilanz ist stets elektronisch zu übermitteln.

Die formlose Gewinnermittlung ist im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) also eine Erleichterung für Unternehmen, die weniger als 17.500€ Bruttobetriebseinnahmen im Geschäftsjahr haben.

Achtung: Die formlose Gewinnermittlung ist lediglich eine Erleichterung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung. Sie ist keine Alternative zur EÜR.

Der Normalfall

Bevor ich die Erleichterung erkläre, skizziere ich kurz den „Normalfall“.

Am Ende eines Geschäftsjahres ermittelst Du Deinen Gewinn, in dem Du Deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Dafür verwendest Du bspw. ein Steuerprogramm oder eine Excel-Vorlage.

Diesen Gewinn trägst Du in Deiner Einkommensteuererklärung in der entsprechenden Anlage ein. Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Anlage S für Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In diese Anlage trägst Du jedoch lediglich eine einzige Zahl ein.

Um diese Zahl (den Gewinn) nachzuvollziehen, verlangt das Finanzamt, dass Du darstellst, wie der Gewinn ermittelt wurde. Du musst also im Normalfall alle Einnahmen und Ausgaben genauso aufschlüsseln, wie es das Finanzamt fordert. Diese Aufschlüsselung erfolgt in der Anlage EÜR. Diese Anlage EÜR musst Du elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Du im Normalfall:

  1. die Anlage EÜR ausfüllen musst und
  2. die Anlage EÜR elektronisch ans Finanzamt übermitteln musst.

Erleichterung: Formlose Gewinnermittlung

Die Erleichterung für Dich, wenn Du weniger als 17.500 € Bruttobetriebseinnahmen hast, besteht darin, dass Du

  1. die Anlage EÜR nicht ausfüllen und
  2. die Anlage EÜR nicht elektronisch ans Finanzamt übermitteln musst.

Du kannst den Gewinn also formlos ermitteln, ohne dabei die Anlage EÜR zu verwenden. Diese formlose Gewinnermittlung muss dann in Papierform beim örtlichen Finanzamt angegeben werden.

Die formlose Gewinnermittlung ist kein Zwang. Man kann den Gewinn formlos ermitteln, darf aber auch die Anlage EÜR verwenden. Wozu ich rate.

So kann eine formlose Gewinnermittlung aussehen:

formlose-Gewinnermittlung-Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung

Gewinnermittlung durchführen

Wenn Du nun eine Gewinnermittlung durchführen möchtest, hast Du mehrere Möglichkeiten.

  1. Du kannst die Excel-Vorlage-formlose-Gewinnermittlung Excel-Vorlage EÜR-Light für Kleinunternehmer für die Gewinnermittlung nutzen, welche die wichtigsten Funktionen mitbringt. Optimal für Dich, wenn Du gerade erst in die Selbständigkeit startest, Kleinunternehmer bist und Funktionen wie Abschreibung, Verpflegungsmehraufwendungen, Kilometergeld oder BWA noch nicht benötigst.
  2. Du kannst meine Excel-Vorlage-Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Quasi der große Bruder der Excel-Vorlage-EÜR-Light, der alle Funktionen mitbringt, die Du als Unternehmer benötigst, um Deine Buchhaltung selber zu machen. Diese Vorlage kannst Du unabhängig von Deinen Bruttobetriebseinnahmen nutzen; also bei weniger oder mehr als 17.500 €.
  3. Du kannst einen Steuerberater damit beauftragen. Dies ist mit regelmäßigen und teils hohen Ausgaben verbunden. Du erhältst dafür einen kompetenten Partner und kannst die Thematik Buchhaltung etwas outsourcen. Ganz drumherum kommst Du jedoch nicht, da Du auch beim Steuerberater Deine Unterlagen vorsortieren und aufbereiten musst.
  4. Du kannst eine Software kaufen / mieten, die alle möglichen Fälle abbilden kann und entsprechend komplex und nicht selten kompliziert ist. Viele meiner Kunden sind vom Umfang solcher Lösungen verschreckt (siehe Kommentare) und freuen sich über meine schlanke Lösung.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.

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