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Geschenke in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Lerne in diesem Beitrag wie Geschenke in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) behandelt werden.

Geschenke

Geschenke sind Sach- oder Geldleistungen an Geschäftspartner, ohne dass dadurch eine Gegenleistung entsteht.

Keine Gegenleistung bedeutet, dass ein Handelsvertreter, der ein Geschenk annimmt, dem Schenkenden dafür keine Sonderkonditionen einräumen darf.

Beispiel Geschenk

  • Einkaufsgutschein
  • Blumenstrauß
  • Buch, CD
  • Flasche Wein

Beispiel Kein Geschenke

  • Streuwerbeartikel (Kugelschreiber, Feuerzeug, Tragetaschen)
    • dies sind Werbekosten
  • Trinkgelder, Bewirtungskosten

Geschenke sind Betrieblich veranlasst

Geschenke müssen betrieblich veranlasst und an Geschäftspartner gerichtet sein. Anlässe sind bspw. Firmenjubiläen, Geburtstage des Unternehmers, Weihnachten.

Schenkst Du Deiner Mutter eine Flasche Wein zum Geburtstag, sind dies keine Betriebsausgaben, sondern gehören in die private Lebensführung.

Sach- und Geldleistungen an Arbeitnehmer gehören zu den „Ausgaben für eigenes Personal“. Hier gibt es Freigrenzen und Freibeträge, die zu beachten sind.

Freigrenze bei Geschenken

Ausgaben für Geschenke an Geschäftspartner sind nur dann abzugsfähig, wenn die Anschaffungskosten pro Empfänger pro Jahr 50 € nicht übersteigen (Stand 2024). Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen zählt der Netto-Wert, bei Kleinunternehmern nach §19 UStG der Brutto-Wert.

Überschreitet die Summe der Geschenke die Freigrenze, können sie nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Es darf dann auch keine Vorsteuer gezogen werden.

Achtung: Es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Wird die Freigrenze überschritten, sind alle Ausgaben nicht zulässig.

Beispiel 1

Der Kleinunternehmer schenkt seinem Lieferanten ein Buch über 57,12 € brutto (48 € netto). Er kann die Ausgabe nicht als Betriebsausgabe geltend machen, da die Freigrenze von 50 € überschritten wurde (57,12 €).

Beispiel 2

Der vorsteuerabzugsberechtigte Webdesigner schenkt seinem Kunden zum Firmenjubiläum eine Flasche Wein im Wert von 23,80 € brutto (netto: 20 €). Die 20 € können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, da die Freigrenze eingehalten wurde. Die Vorsteuer von 3,80 kann voll gezogen werden.

Beispiel 3

Der vorsteuerabzugsberechtigte Webdesigner aus Beispiel 2 schenkt dem selben Kunden aus Beispiel 2 im selben Jahr zusätzlich zur Flasche Wein (20 € netto) noch ein Buch zu Weihnachten im Wert von 35 € netto. Die Flasche Wein und das Buch verursachen Ausgaben in Höhe von 55 €. Die Freigrenze ist damit pro Jahr pro Geschäftspartner überschritten. Beide Ausgaben können nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Vorsteuer kann aus beiden Geschenken nicht gezogen werden.

Aufzeichnung von Geschenken

Geschenke dürfen nur geltend gemacht werden, wenn aus den Aufzeichnungen folgende Informationen hervorgehen:

  • Wert des Geschenks
  • Name und Anschrift des Beschenkten.

Kann unterstellt werden, dass auf Grund des Gegenstandes die Freigrenze pro Jahr nicht überschritten wird, kann auf die Aufzeichnung verzichtet werden. Dies ist der Fall bei Streuwerbeartikeln wie Kalendern oder Kugelschreibern.

Pauschalversteuerung

Das Geschenk stellt beim Beschenkten eine Betriebseinnahme dar und unterliegt damit der Einkommensteuer. Damit der Beschenkte mit seinem Geschenk nicht noch Aufwand hat, besteht die Möglichkeit, dass der Schenkende die Steuer pauschal nach §37b EStG mit 30% abführt. Übernimmt der Schenkende die Pauschalversteuerung, so ist der Beschenkte darüber in Kenntnis zu setzen. Das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung muss einheitlich für ein Wirtschaftsjahr gewählt werden. Die Mitteilung über die Pauschalversteuerung erfolgt gegenüber dem Finanzamt mit der Lohnsteuer-Anmeldung.

Auf die Pauschalversteuerung kann verzichtet werden, wenn sogenannte Streuwerbeartikel verschenkt werden (< 10 €).

Geschenke in der Excel-Vorlage-EÜR

Geschenke sind sofort und voll absetzbar und werden daher in der Excel-Vorlage-EÜR in die Tabelle Ausgaben eingetragen.

Die Vorlage hat von Haus aus keinen separaten Bereich für die nowendigen Aufzeichnungen (Beschenkte Person, Geschenk, Wert). Die Pauschalversteuerung wird ebenfalls standardmäßig nicht unterstützt. Dies ist der Fall, da ich die Vorlage auf das Nötige reduziere.

Deine Optionen:

  • Wenn Du etwas verschenken möchtest, kannst Du Gegenstände verwenden, die unter 10 € Wert haben. Dann musst Du keine Aufzeichnungen machen.
  • Wenn Du Geschenke zwischen 10 € und 35 € machen möchtest, musst Du die Vorlage selbständig um eine Tabelle für die Aufzeichnungen erweitern. Wenn Du die Pauschalversteuerung nutzen möchtest, musst Du dies bei der Erstellung der EÜR in Elster vermerken.

Keine Steuerberatung

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater. Bitte berücksichtigte auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtssprechung regelmäßig etwas ändert.

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