Neue Entfernungspauschale ab 01.01.2026
Es sah eine Zeit lang nicht danach aus, aber der Bundesrat hat am 19.12.2025 doch noch dem Jahressteuergesetz 2025 zugestimmt.
Darin wurde unter anderem festgelegt, dass ab 2026 die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer gilt.
Bisher waren die ersten 20 Kilometer nur mit 30 Cent anzusetzen und erst ab dem 21. Kilometer durften 38 Cent angesetzt werden.
Mehr zur Entfernungspauschale lernst Du im Beitrag Kfz-Kosten.
Neue Version 1.1
Daher habe ich die Excel-Vorlage-EÜR-2026 angepasst und die Version 1.1 am 06.01.025 veröffentlicht, welche die neue Pauschale enthält.
Arbeitest Du mit der Version 1.0 kannst Du updaten. Musst Du aber nicht.
Die Versionsnummer findest Du in der Excel-Vorlage in der Tabelle „Lies mich!“ in der ersten Zeile.
Drei Möglichkeiten
Du hast nun die folgenden drei Möglichkeiten:
- Nichts machen
- Wenn Du keine erste Tätigkeitsstätte hast (wie bspw. ein Büro) und daher die Entfernungspauschale gar nicht nutzt, kannst Du einfach mit der Version 1.0 weiterarbeiten.
- Neue Version herunterladen
- Wenn Du die Excel-Vorlage-EÜR-2026 gekauft hast, erhältst Du automatisch eine Mail mit dem Link zum Download.
- Solltest Du Werte kopieren wollen, schau Dir das Tutorial an: Daten kopieren in der Excel-Vorlage-EÜR
- Solltest Du keine Mail erhalten haben, kontaktiere mich.
- Formeln selbst ändern
- Wenn Du in Deine Vorlage bereits Werte eingetragen hast und diese nicht kopieren möchtest, kannst Du die Formeln selbst ändern.
- Trage dafür in Deine Vorlage die folgenden Formeln ein:
- Excel-Vorlage-EÜR-2026-Kleinunternehmer
- D25 =D8*0,38*D9
- E25 =E8*0,38*E9
- F25 =F8*0,38*F9
- Excel-Vorlage-EÜR-2026-Vorsteuerabzugsberechtigt
- D30 =D20*0,38*D21
- E30 =E20*0,38*E21
- F30 =F20*0,38*F21
- Excel-Vorlage-EÜR-2026-Kleinunternehmer
Fragen, Anregungen
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